Darum gehts
- Uber verlegte Schweizer Hauptsitz 2025 von Zürich nach Luzern
- SP-Kantonsrat warnt vor Lohndumping und Schwarzarbeit bei Uber
- Der Kanton hat kaum Daten darüber, einheitlicher Vollzug fehlt
Fahrtbestellung aufgeben, von einem Fahrer abgeholt werden, entspannt am Ziel ankommen – so preist der Fahrdienstvermittler Uber sein Angebot. Doch hinter den Kulissen ist vieles komplizierter. Immer wieder stellt sich etwa die Frage, ob die Fahrer als Selbständige oder Angestellte zu betrachten sind. Hauptkritikpunkt sind aber die Arbeitsbedingungen.
Nun zeigt eine Auswertung des Kantons Luzern, wie hart der Konkurrenzkampf und der Druck sowohl bei Uber-Fahrern als auch in der Taxibranche sind. Als Antwort auf einen Vorstoss veröffentlichte der Regierungsrat Daten zu Verstössen gegen die Verordnung, die Höchstarbeitszeiten, Überzeitarbeit oder Pausen regelt. Hier wird bei Verdacht ermittelt. Berechnet man den Durchschnitt der Zahlen für die Jahre 2023 bis 2025, ergeben sie jährlich rund 1018 «ausgewertete Widerhandlungen». Im Jahr 2024 etwa entdeckten die Kontrolleure bei ihren Auswertungen 1363 Verstösse. Wie viele davon auf Uber und wie viele auf Taxis entfallen, wird in der Statistik nicht erfasst.
Den Vorstoss eingereicht hat der Luzerner SP-Kantonsrat Michael Budmiger. Der Hintergrund: Im September letzten Jahres wurde bekannt, dass Uber seinen Schweizer Hauptsitz von Zürich in die Stadt Luzern verlegt. Aus diesem Anlass wollte Budmiger Licht ins Dunkel bringen. Das Geschäftsmodell von Uber basiert auf «Lohndumping, systematischer Schwarzarbeit und der Umgehung von Gesetzeslücken», so seine Annahme. Trotz gegenteiligem Bundesgerichtsentscheid betrachte das Unternehmen seine Mitarbeiter zudem weiterhin als Selbständige – nicht als Angestellte, so Budmiger. Uber argumentiere zudem, als Vermittler keine Sozialversicherungsbeiträge bezahlen zu müssen, führt er aus. Mit dem Standortwechsel müsse nun Luzern Verantwortung übernehmen. Zuerst hat das Portal Zentralplus über den Vorstoss berichtet.
Noch keine «einheitliche Vollzugspraxis»
Da Anbieter wie Uber ihr Geschäftsmodell häufig geändert hätten, sei derzeit noch unklar, ob die Fahrer als Arbeitnehmende oder Selbständige zu betrachten seien, so die Regierung in ihrer Antwort. Fragen bezüglich Sozialversicherung, Steuern und Löhnen seien deswegen nicht abschliessend zu beantworten. Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten seien im betreffenden Zeitraum von verschiedenen Stellen «keine Kontrolltätigkeiten im Bereich von Fahrdiensten durchgeführt» worden. Ziel sei die Etablierung einer «einheitlichen Vollzugspraxis».
Immer wieder Kontroversen um Uber
Derzeit laufen auf Bundesebene diverse Bemühungen, Gesetze und Verordnungen hinsichtlich der neuen Angebote von Fahrdiensten wie Uber anzupassen – das hat Gründe. Es kommt immer wieder zu Kontroversen um das Unternehmen. Letzten Oktober protestierten etwa rund 200 Uber-Fahrer gegen sinkende Preise und Löhne. Pro Kilometer blieben ihr nach Abzug aller Kosten rund 30 Rappen, sagte damals eine Demonstrantin zu Blick.
Im Kanton Genf drohte dem Unternehmen vor einigen Jahren sogar das Verbot. Jahrelang stritten der Kanton und Uber über die Arbeitsbedingungen der Fahrer.
Vorsichtiger tönt es aus dem Kanton Luzern. Man wolle zuerst die «definitiven Beschlüsse zu den Änderungen auf Bundesebene abwarten». Erst danach könne entschieden werden, ob auch die kantonalen Regelungen angepasst werden müssten, argumentiert die Regierung.