Parlamentarier patzte
Online-Panne beschert Basler Beamten 20-Millionen-Lohnerhöhung

Eine technische Panne bei einer Online-Abstimmung im Basler Grossen Rat sorgt für Aufregung. Eine Lohnerhöhung für Kantonsangestellte kam knapp durch, weil eine online abgegebene GLP-Stimme offenbar nicht mitgezählt wurde.
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Ein knapper Abstimmungsausgang sorgt im Basler Rathaus für Aufregung. Offenbar wurde dabei eine online abgegebene GLP-Stimme nicht gezählt.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Basler Kantonsangestellte erhalten nach knapper Abstimmung Lohnerhöhung
  • Eine nicht gezählte GLP-Stimme hätte die Lohnerhöhung verhindern können
  • Entscheid hat 20 Millionen Franken jährliche Mehrkosten zur Folge
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Da haben die Basler Beamten Glück gehabt: Dank der technischen Panne bei einer Online-Abstimmung im Grossen Rat gibt es für rund die Hälfte der Kantonsangestellten Lohnerhöhungen, wie die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtet. Die Einstiegslöhne bis Erfahrungsstufe 11 werden erhöht, was jährlich über 20 Millionen Franken zusätzlich kostet. 

Das Resultat war mit 49 zu 48 Stimmen denkbar knapp. Und die Verwunderung bei den Bürgerlichen gross. Denn eigentlich verfügen sie im 100-köpfigen Kantonsparlament über eine hauchdünne Mehrheit von 51 Stimmen. 

GLP-Stimme nicht mitgezählt

Trotzdem setzte sich Links-Grün durch. Einerseits, weil ein GLP-Mitglied fehlte und SVP-Frau Gianna Hablützel-Bürki als Grossratspräsidentin nicht mitstimmen durfte. Offenbar wurde aber auch eine online abgegebene GLP-Stimme nicht gezählt. Mit dieser hätte es ein Patt gegeben – worauf Hablützel-Bürki mit ihrem Stichentscheid die Sache hätte klarmachen müssen. Mit ihrem Nein wäre die Lohnerhöhung gescheitert.

Kein Wunder, sorgte die Panne für Aufregung. Woran es liegt, ist unklar. Bei der fraglichen Abstimmung stimmten insgesamt sechs Ratsmitglieder online ab – bei fünf klappte es, bei einem nicht. 

Was auffällt: Auch bei vorherigen und späteren Abstimmungen wird die betroffene GLP-Grossrätin als «nicht anwesend» aufgeführt. 

Keine Wiederholung

Wiederholt wird die Abstimmung trotzdem nicht. Abstimmungen im Grossen Rat werden gemäss gesetzlicher Grundlage nicht wiederholt, wenn abwesende Ratsmitglieder ihre Stimme aus technischen Gründen nicht abgeben konnten, erklären die Parlamentsdienste gegenüber der Zeitung. Das Risiko liegt also beim Parlamentarier, wenn er nicht vor Ort teilnehmen kann.

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