Darum gehts
- Sandra Bienek kritisiert Ungleichbehandlung bei Kleiderregeln im Kanton Zürich
- Im Schwimmunterricht dürfen Mädchen nicht frei Badebekleidung wählen
- GLP-Kantonsrätin stellt schriftliche Anfrage mit Fokus auf Gleichstellung
Wird es heiss, kommt bei Jungs schnell einmal das Shirt weg. Bei Mädchen? Undenkbar. Jedenfalls nach unseren gesellschaftlichen Vorstellungen. Dabei garantiert die Bundesverfassung die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Am Montag hat der Zürcher Kantonsrat ein Kopftuchverbot an Schulen gefordert – mit dem Argument, Mädchen und Jungen müssten gleichberechtigt sein. GLP-Kantonsrätin Sandra Bienek (47) findet: Dann müsse die Gleichstellung auch beim T-Shirt gelten.
«Mädchen sollen sich gleich frei wie Buben im Kanton Zürich bewegen können – dies gilt nicht nur in Bezug auf das Kopftuch, sondern allgemein», schreibt sie in einer Mitteilung, «denn jede Ungleichbehandlung ist Ausdruck bestehender Machtverhältnisse.»
«Manche Mädchen fühlen sich wohler in Badehosen»
In einer schriftlichen Anfrage an den Regierungsrat führt sie mehrere Beispiele auf. So sei es beim Schulschwimmen noch immer üblich, dass Buben in Badehosen und Mädchen in Badeanzügen am Unterricht teilnehmen. «Es gibt aber auch Mädchen, die sich wohler in Badehosen fühlen. Sie tragen nur ein Badekleid, weil sie soziale Anfeindungen und sexuelle Übergriffe fürchten», schreibt Bienek.
Doch die Ungleichbehandlung endet für sie nicht beim Schulschwimmen. Auch im öffentlichen Raum würden Frauen und Männer unterschiedlich beurteilt. Gerade im Sommer sieht Bienek immer mehr Männer, die oben ohne joggen oder Sport treiben. Für Frauen sei dies dagegen «faktisch undenkbar», ohne soziale Anfeindungen oder sexuelle Übergriffe befürchten zu müssen. Für Bienek ist aber klar: «Es bestehen allgemein keine sachlichen Gründe, weshalb sich Frauen und Mädchen, was die Bedeckung ihrer Körper betrifft, nicht gleich frei wie Männer und Jungen bewegen dürfen.»
Bienek fordert genderneutrale Kleidervorschriften
Mit ihrer schriftlichen Anfrage will Bienek nun vom Regierungsrat wissen, wie es im Kanton Zürich um die Gleichbehandlung bei Bekleidungsvorschriften steht. Unter anderem fragt sie, wie sichergestellt wird, ob solche Vorschriften an Schulen genderneutral formuliert und gehandhabt werden.
Besonders interessiert sie der Schwimmunterricht: Können Mädchen selbst entscheiden, ob sie oben ohne oder in Badehosen schwimmen? Und wie wird sichergestellt, dass sie dabei vor Anfeindungen und Übergriffen geschützt sind? Auch für den Sportunterricht verlangt Bienek gleiche Regeln für alle Geschlechter.
Doch ihre Fragen reichen über die Schulen hinaus. Sie will auch wissen, ob auf kantonal unterstützten Sportanlagen und in den Sportprogrammen des Kantons für alle Menschen dieselben Bekleidungsvorschriften gelten. Und schliesslich nimmt sie die Polizei in die Pflicht: «Wird die Kantonspolizei instruiert, alle Menschen im öffentlichen Raum in Bezug auf ihre Körperbedeckung gleich zu behandeln?»