Darum gehts
- Es wurden Kleiderregeln in Zürcher Beiz und Migrolino-Filiale am Limmatufer eingeführt
- «Chuchi am Wasser»: Innen kein Service ohne Shirt, draussen erlaubt
- Bei Migrolino am Letten muss ebenfalls ein T-Shirt getragen werden
Ein warmer Sommertag im Juli: Baden am Oberen Letten mit Freunden steht dabei für junge Zürcherinnen und Zürcher auf dem Tagesprogramm. Doch wer sich etwas zu trinken holen will, darf das nicht immer in Bikini und Badehose.
In der Beiz «Chuchi am Wasser» direkt am Limmatufer gibt es Kleiderregeln für Restaurantgäste: «Ohne Shirt kein Service!», liest man gleich am Eingang – humorvoll aufgedruckt auf ein aufgehängtes T-Shirt. Das gilt nur für die Innenräume des Lokals, draussen dürfen Gäste auch in Badehose und Bikini konsumieren. «Für reguläre Gäste kann es störend sein, wenn man oben ohne an der Theke bestellt», erzählt eine Mitarbeiterin.
Bei der Beiz befindet sich eigentlich keine offizielle Badestelle. «Die Leute denken oft, wir seien eine Badibeiz. Wir sind aber hier für die Angestellten aus den Büros, für Spaziergängerinnen oder das angrenzende Jugendkulturhaus – nicht primär für Badende. Oder eben nur, wenn sie angezogen sind.» Draussen gibt es extra eine Bar, wo sich auch die halbnackten Badegäste bedienen lassen können.
Die Gastronomieangestellte begrüsst die Regel: «Wenn ich in einer Strandbar oder in der Badi arbeiten würde, wäre es natürlich etwas anderes. Aber hier würde es mich in meinem Arbeitsalltag eher irritieren, wenn ich plötzlich so viel nackter Haut begegne.»
Migrolino nur mit T-Shirt
Etwas weiter vorne am Limmatufer ist der Migrolino neben dem Letten der perfekte Ort, um sich Verpflegung oder etwas zum Trinken zu holen. Doch dies kann man nicht bequem in Badesachen tun, denn es wurde eine Kleiderregel eingeführt: Oben ohne ist nicht mehr erlaubt.
«In der erwähnten Migrolino-Filiale wurde ein entsprechendes Schild platziert, weil einige Kunden mit nacktem Oberkörper, barfuss und oder teilweise mit tropfenden Badehosen in den Laden kamen», teilt die Migros auf Anfrage mit. Es wird erwartet, dass Kundinnen und Kunden ein T-Shirt tragen. «Die Regel gilt aus hygienischen Gründen, weil die Filiale auch Frischeprodukte anbietet», so der Sprecher weiter. Zudem wird so verhindert, dass jemand wegen einer Pfütze ausrutscht.
Keine Vorschriften im Detailhandel
Bei den Schweizer Detailhändlern gibt es sonst keine generellen Kleidervorschriften. Stattdessen appellieren Migros, Coop, Aldi und Lidl an den gesunden Menschenverstand. «In Einzelfällen kann es vorkommen, dass unsere Filialteams um etwas Rücksichtnahme bitten, etwa wenn sich andere Kundinnen oder Kunden gestört fühlen», teilt Aldi auf Anfrage mit. Das erlauben sich auch Lidl und Migros, aus hygienischen oder sicherheitstechnischen Gründen. Bei Coop kommt es sehr selten vor, dass Kundinnen oder Kunden die Supermärkte in Badebekleidung betreten.
Den Tourismusbüros der Städte Zürich und Bern sind keine Fälle bekannt, bei denen Badegäste in Bikini und Badehose durch die Städte marschieren.
Anders ist das in der französischen Stadt Les Sables-d'Olonne. «Es ist verboten, nackt oder in Badebekleidung durch Les Sables-d'Olonne zu spazieren. Das ist unanständig!», schimpft Bürgermeister Yannick Moreau (49) auf Facebook. Wer sich nicht daran hält, bekommt eine Busse von 150 Euro aufgebrummt.