«Er schoss über 40-mal wahllos in Menschenmenge»
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Nach der Amoktat von Aarau
Niemand weiss, wie viele Kalaschnikows in der Schweiz lagern

Seit 2019 sind Waffen wie die in Aarau verwendete Kalaschnikow verboten. Wer schon eine hatte, durfte sie aber behalten. Wie viele das sind, kann in der Schweiz niemand sagen. Auch die Kantone nicht.
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Die Einsatzkräfte präsentierten die Waffenmodelle, die beim Amokschützen sichergestellt wurden.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein 43-jähriger Schweizer erschoss in Aarau eine Person mit einer AK-74
  • Seit 2019 sind halb automatische Waffen wie die AK-74 verboten
  • Im Kanton Jura wurden bis August 2022 exakt 169 Waffen registriert

Über 40 Schüsse feuerte der mutmassliche Amokschütze von Aarau mit einer Kalaschnikow AK-74 auf Besucherinnen und Besucher einer Rave-Party. Eine Person starb, sechs wurden verletzt. Die Tatwaffe hatte der 43-jährige Schweizer vor rund 20 Jahren gekauft. Legal. Heute wäre das nicht mehr möglich. Seit 2019 sind halb automatische Waffen wie die AK-74 grundsätzlich verboten. Wer eine solche Waffe aber schon vorher besass, durfte sie behalten.

Seit der Tat vor einer Woche wird über schärfere Regeln für diese «altrechtlichen» Waffen debattiert. SP-Ständerätin Franziska Roth (60) will sie einziehen lassen. Der parteilose Zürcher Ständerat Daniel Jositsch (61) ist offen dafür, von den Besitzern nachträglich einen Nachweis als Sportschütze oder Sammler zu verlangen.

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Kritik von der Waffenlobby

Diese Forderungen stossen bei Walter Gartmann (57), dem Präsidenten der Waffenlobby Pro Tell und selbst aktivem Schützen, auf Kritik. «Mich stört es, wenn aufgrund einer solchen Tat unbescholtene Schützinnen und Schützen unter Generalverdacht gestellt werden», so der St. Galler SVP-Nationalrat. «Mehr Bürokratie bedeutet nicht automatisch mehr Sicherheit.»

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Von einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts hält Gartmann nichts: «Das Waffenrecht in der Schweiz ist bereits streng und wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft.» Einzeltaten könnten auch mit strengeren Regeln nicht verhindert werden: «Ein Restrisiko wird es immer geben.»

Kantonale Register helfen nicht weiter

Nur: Wie gross dieses Risiko ist, weiss niemand so genau. Denn wie viele solche «altrechtlichen» Waffen heute in Schweizer Haushalten lagern, ist nicht bekannt. Es sei unklar, um wie viele Waffen es gehe, sagte auch Jositsch gegenüber SRF. Die drei Waffen des Beschuldigten von Aarau waren laut Polizei registriert. Über alles, was nicht erfasst ist, weiss das Parlament nichts. Es müsste über eine Verschärfung entscheiden, deren Ausmass es nicht kennt.

Dabei müsste der Altbestand erfasst sein. Theoretisch. Als der Bund 2019 das Waffenrecht verschärfte, beschloss er für den Altbestand eine einzige Massnahme: Wer eine neu verbotene Waffe schon besass, musste sie bis August 2022 melden. Wer meldete, durfte die Waffe ohne weitere Prüfung behalten. SonntagsBlick hat deshalb bei allen 26 kantonalen Waffenbüros nachgefragt.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Die meisten Kantone können nicht sagen, wie viele altrechtliche Waffen gemeldet wurden.

Etliche Kantone geben an, dass sich solche Zahlen nicht aus dem Waffenregister herauslesen liessen. Darunter ist mit Zürich der bevölkerungsreichste Kanton. In Basel-Stadt ist eine Nachmeldung einer altrechtlichen Waffe im System technisch nicht einmal von einer gewöhnlichen Waffenerfassung zu unterscheiden. Die Kategorie, um die heute politisch gestritten wird, existiert in vielen Registern nicht als eigene Grösse.

Zahlen, die nichts aussagen

Und liegen doch Zahlen vor, sagen diese in den meisten Fällen nichts aus. Im Kanton Bern zeigt sich exemplarisch, warum. Dort wurden die Nachmeldungen als Besitzbestätigungen erfasst. Eine einzige Bestätigung kann mehrere Waffen umfassen. Und ausgestellt wurden sie auch für Jagdgewehre, alte Ordonnanzwaffen und Pistolen, die gar nie verboten waren. Hinzu kommt, dass im Register nicht nur Waffen im Privatbesitz geführt werden, sondern auch die Bestände von Waffenhändlern.

Präzise Zahlen liefert dagegen mit dem Jura ausgerechnet jener Kanton, in dem der mutmassliche Amokschütze von Aarau seine Kalaschnikow vor rund 20 Jahren gekauft hatte. Bis zum Ablauf der Frist im August 2022 wurden hier genau 102 Nachmeldungen gemacht. Dabei wurden insgesamt 169 neu verbotene Waffen erfasst, deren Besitzer sie behalten durften.

Erstaunlich genaue Zahlen liefert zudem mit Appenzell Innerrhoden der bevölkerungsärmste Kanton der Schweiz. Er gibt sogar an, wie viele Sturmgewehre vom Typ AK-74 bei ihm registriert sind. Es sind vier. Doch hochrechnen lassen sich die wenigen konkreten Angaben aus kleinen Kantonen nicht.

Blindflug ist von der Politik gewollt

Dabei ist es kein Versehen, dass in der Schweiz niemand einen Überblick darüber hat, wie viele Waffen tatsächlich im Umlauf sind. Es ist das Resultat politischer Entscheide. Ein nationales Waffenregister wurde mehrfach abgelehnt. Bereits 2015 strich das Parlament zudem die Pflicht, alle vor 2008 gekauften Waffen nachträglich zu registrieren, aus dem Gesetz. Der Bund ging damals von rund zwei Millionen Feuerwaffen aus, in den kantonalen Registern erfasst war nicht einmal die Hälfte.

Als der Nationalrat 2024 zum letzten Mal über ein nationales Register entschied, begründete die Mehrheit ihr Nein damit, dass die bestehende Vernetzung der kantonalen Register genüge. Diese Vernetzung existiert tatsächlich. Die Polizei kann damit prüfen, ob eine bestimmte Waffe irgendwo erfasst ist. Für eine Gesamtauswertung ist das System nicht gebaut, wie die Antworten der Kantone zeigen.

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