Kontrolle in Lausanner Bus eskaliert
Frau soll 250 Franken zahlen – obwohl Automat kaputt war

Eine Frau konnte ihre Prepaid-Karte in einem Bus der Lausanner Verkehrsbetriebe aufgrund eines defekten Lesegeräts nicht entwerten. Trotzdem kassiert sie eine Busse. Das ÖV-Unternehmen ist der Ansicht, dass die Fahrgästin nicht ausreichend kooperiert habe.
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250 Franken Busse wegen eines defekten Lesegeräts: Eine Frau in Lausanne VS erlebt einen Alptraum.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Frau aus Lausanne erhält 250 Franken Bus-Busse
  • Kontrolleure bestraften trotz defektem Entwerter
  • 100 Franken für Schwarzfahren, 100 Franken für Kontrolle, 50 Franken Verwaltungskosten
Solène Monney

Joëlle*, eine Frau um die 60 aus Lausanne VD, hat immer noch Mühe, das zu verdauen, was sie als eine tiefe Ungerechtigkeit beschreibt. Am 10. Mai wurde ihr in einem Bus der Lausanner Verkehrsbetriebe eine Geldstrafe von 250 Franken auferlegt. «Alleine, wenn ich diese Geschichte erzähle, zittere ich erneut», flüstert sie Blick mit verkrampfter Stimme zu.

Am besagten Tag war sie auf dem Weg ins Spital, um den Muttertag bei ihrer kranken Mutter zu verbringen. Doch die Fahrt wird zum Alptraum. Trotz mehrerer Versuche gelingt es ihr nicht, das Terminal zu bedienen, um ihre Prepaid-Karte zu validieren. Das Ergebnis: eine hohe Geldstrafe. «Das sind 10 Prozent meines Gehalts», sagt sie. «Obwohl ich nichts Falsches getan habe.»

Die ÖV-Betriebe räumen die «bedauerliche» Situation ein. Sie erzählen aber eine ganz andere Geschichte: Ihrer Meinung nach hätte die Geldstrafe vermieden werden können, wenn sich die Reisende kooperativer gezeigt hätte.

Eine ungerechte Verwarnung?

Alles beginnt gegen 13.30 Uhr an der Haltestelle Cap der Linie 4. Mit einer Prepaid-Karte in der Hand stieg Joëlle in den Bus und geht zum gelben Automaten, um ihre Fahrt zu entwerten. Doch das Gerät funktioniert trotz mehrerer Versuche nicht. Die Frau beschliesst daraufhin, den Fahrer zu informieren. «Ich habe mich langsam nach vorne gearbeitet, weil der Bus sich sehr stark bewegte und ich Rückenprobleme habe», sagt sie. Doch der Fahrer habe kaum reagiert. Daraufhin setzt sie sich auf die Vordersitze neben ihm. An der nächsten Haltestelle steigen drei Kontrolleure ein.

Als Joëlle die Kontrolleure sieht, denkt sie: «Gut, dass ich dem Fahrer Bescheid gegeben habe.» Sie sei sofort zu ihnen gegangen und habe erklärt, dass der Automat nicht funktioniere und sie deshalb ihre Fahrkarte nicht entwerten könne. Die Mitarbeiter hätten sie dann aufgefordert, sich wieder hinzusetzen.

Dann kippt die Situation. «Ein Kontrolleur fragte mich erneut nach meinem Ticket. Ich sagte ihm, dass ich keine habe, weil der Automat nicht funktioniere. Da zückte er sein Notizbuch und fragte mich nach meinem Personalausweis.» Für Joëlle völlig unverständlich: «Sie haben mich das gefragt, bevor sie den Automaten überhaupt überprüft haben.»

Erst danach versucht ein anderer Kontrolleur, den Automaten zu bedienen. Und: Er funktioniert nicht. Dennoch drohen die Beamten Joëlle mit einer Verwarnung.

Die Polizei greift ein

Die Situation spitzt sich weiter zu, als Joëlle sich weigert, den Kontrolleuren ihre Identität anzugeben. Diese warnen, dass sie die Polizei rufen würden. «Ich habe ja gesagt. Ich war bereit, den Behörden meine Identität preiszugeben», sagt sie. Sie dachte, die Polizei würde vermitteln und den gesunden Menschenverstand walten lassen. Doch was dann geschah, verblüffte sie: Die Beamten nahmen lediglich ihre Personalien auf und gaben sie an die Kontrolleure weiter.

Statt einer Verwarnung gibt es anschliessend eine gesalzene Rechnung: 100 Franken für die Fahrt ohne gültigen Fahrausweis, weitere 100 Franken für den Missbrauch der Kontrolle, 25 Franken für die Identitätsfeststellung und weitere 25 Franken für Verwaltungskosten. Insgesamt 250 Franken.

Der ÖV-Betrieb knickt nicht ein

Damit war der Fall noch nicht zu Ende. Überzeugt davon, dass sie zu Unrecht bestraft wurde, füllt die Lausannerin ein Formular aus, um bei den Lausanner Verkehrsbetrieben Einspruch zu erheben. Allerdings ohne Erfolg. Das ÖV-Unternehmen hält an seiner Position fest: «Wie in unserer Kontrollpolitik festgelegt, ist der Zugang zu unseren Fahrzeugen nur Reisenden mit einem gültigen Fahrschein gestattet. Andernfalls stellen unsere Kontrollbeamten ein Protokoll aus.»

Nach Angaben des ÖV-Betriebs hätte die Situation sogar noch weiter zuungunsten der 60-Jährigen ausfallen können. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass sie sich durch die Weigerung, sich gegenüber den Kontrolleuren auszuweisen, potenziell einer Strafanzeige wegen Ungehorsam und Befehlsverweigerung ausgesetzt hätte. Gegenüber Blick bestätigten sie jedoch, dass die Säule in dem Bus, den Joëlle am 10. Mai bestieg, tatsächlich ausser Betrieb war.

Unterschiedliche Versionen

Zudem werfen die Verkehrsbetriebe Joëlle vor, sich erst an den Fahrer gewandt zu haben, als sie die Kontrolleure gesehen hatte. Wenn sie dies getan hätte, hätte der Fahrer ihr andere Möglichkeiten zum Kauf eines Fahrscheins angeboten, wie ein SMS, ein E-Ticket oder einen Kauf an der nächsten Haltestelle.

Joëlle beharrt darauf, dass sie den Fahrer informiert habe, als sie in den Bus gestiegen war. Die angebotenen digitalen Alternativen sind für sie nicht geeignet: «Ich benutze das Internet nicht, um meine Fahrkarten zu kaufen, und ich will es auch nicht. Genau deshalb habe ich eine Prepaid-Karte gekauft.» Wenn die Kontrolleure ihr einfach angeboten hätten, ihr Ticket zu bezahlen, hätte sie das sofort getan, sagt sie.

Der Lausanner ÖV gibt dagegen zu Protokoll, dass Joëlle «ein aggressives Verhalten» gegenüber den Kontrollbeamten an den Tag legte, als diese versuchten, «einen konstruktiven Dialog zu führen».

Sind die TL wirklich unflexibel?

Doch weshalb zeigt sich das Verkehrsunternehmen nicht kulant, es ja tatsächlich um einen defekten Poller geht? Gegenüber Blick versichert Sprecher Martial Messailler, dass «in solchen Situationen ein Ermessensspielraum und Flexibilität besteht». Die Verweigerung der Zusammenarbeit habe dazu geführt, dass die Kontrolle eskaliert sei und die Polizei eingreifen musste.

Die Verwarnung sei dabei eine Erinnerung an die Verpflichtungen, die im öffentlichen Verkehr gelten, so Messailler. «Selbst wenn ein Gerät nicht funktioniert, muss der Fahrgast vor der Kontrolle einen gültigen Fahrschein haben oder den Fahrer unverzüglich über die Situation informieren.» Heisst: Die Verantwortung schiebt der ÖV an den Fahrgast ab.

«Es ist eine Prüfung für mich»

Für Joëlle ist die Pille immer noch schwer zu schlucken. Die Lausannerin sagt, dass sie durch den Vorfall einen Teil ihres Vertrauens in die öffentlichen Verkehrsmittel verloren habe.

In der Zwischenzeit bleibt die Geldstrafe von 250 Franken bestehen. «Ich habe dieses Geld nicht zum Ausgeben», sagt sie. Bis zum 9. Juni hat sie noch Zeit, um die Rechnung zu begleichen. Die Gespräche mit den Verkehrsbetrieben will sie bis dahin aber nicht aufgeben.

*Name der Redaktion bekannt 

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