Darum gehts
- SVP-Nationalrat fordert längere AHV-Beitragspflicht für Rentenanspruch
- Nationalrätliche Sozialkommission unterstützt die Forderung
- Mitte-links stellt sich dagegen
51 Milliarden Franken! So hoch ist die Summe der Renten, welche die AHV im 2024 an rund 2,6 Millionen Personen ausbezahlt hat. Und die Summe steigt weiter an. Erst recht mit der 13. AHV-Rente, die im Dezember erstmals ausbezahlt wird.
Kein Wunder also, steht die AHV-Finanzierung ganz oben auf der politischen Pendenzenliste. Schon in der Sommersession wird das Parlament klären, woher das Geld für die «Dreizehnte» kommen soll. SVP-Nationalrat Thomas de Courten (59) hingegen will auf der Ausgabenseite ansetzen. Sein Vorschlag: Für Kurzzahler soll es künftig keine AHV mehr geben!
Heute gilt nämlich: Wer mindestens ein Jahr lang seine AHV-Beiträge bezahlt, hat im Pensionsalter Anspruch auf eine Rente. «Diese Hürde ist zu tief», moniert der Baselbieter. Die jetzige Beitragspflicht stehe in keinem Verhältnis zur dauernden Anspruchsberechtigung. Mit dieser gehe zudem ein lebenslänglicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen einher, welche die öffentliche Hand namhaft stärker belasten würden als Sozialhilfeleistungen. Für de Courten ist daher klar: «Dem Zugang zu unseren Sozialwerken muss auch eine minimale Beitragspflicht gegenüberstehen.»
Mit Stichentscheid
In einem Vorstoss fordert er daher, dass die AHV-Mindestbeitragsdauer von einem auf drei Jahre steigen soll. Gleichzeitig möchte er bei der Invalidenversicherung ansetzen, wo die Mindestbeitragsdauer von drei auf fünf Jahre erhöht werden soll.
Unterstützt wird seine Forderung nun von der nationalrätlichen Sozial- und Gesundheitskommission. Bei 12 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung (aus der Mitte) brauchte es aber den Stichentscheid von Kommissionspräsidentin Regine Sauter (60, FDP). «Die Kommission möchte damit für mehr Leistungsgerechtigkeit in der AHV und IV sorgen und verhindern, dass auch bei kurzen Beitragszeiten lebenslange Renten ausgerichtet werden», schreibt sie in einer Medienmitteilung dazu.
Während FDP und SVP das Ansinnen unterstützen, stellt sich Mitte-links dagegen. «Der Vorstoss richtet sich gegen alte und invalide Menschen, dagegen wehren wir uns», sagt SP-Co-Fraktionschefin Samira Marti (32). «Zudem schafft er einen enormen bürokratischen Aufwand und verschiebt einmal mehr die finanzielle Last auf Kantone und Gemeinden.»
De Courten: «Kleine, aber wichtige Korrektur»
SVP-Mann de Courten hingegen zeigt sich erfreut über die Annahme. «Primär geht es um mehr Leistungsgerechtigkeit denjenigen gegenüber, die ein ganzes Arbeitsleben lang in die Altersvorsorge einzahlen», betont er. «Wer eine lebenslange Rente beansprucht, soll künftig mehr als nur ein einziges Jahr lang einzahlen. Es ist eine kleine, aber wichtige Korrektur.»
Treffen würde die Korrektur hauptsächlich Ausländerinnen und Ausländer, die nur für ein paar Jahre in der Schweiz gearbeitet haben.
Finanziell dürfte die Anpassung allerdings zumindest bei der AHV nicht gross ins Gewicht fallen. Darauf deuten Zahlen des Bundesamts für Sozialversicherungen für das Jahr 2023 hin: Würde die Drei-Jahres-Hürde schon heute gelten, wären zwar gut 160’000 AHV-Beziehende davon betroffen. Dabei handelt es sich um tiefe Renten, da sie aufgrund fehlender Beitragsjahre entsprechend gekürzt werden. Wie hoch die Einsparungen ausfallen würden, kann das Bundesamt nicht konkret beziffern. Man könne aber von sehr kleinen Einsparungen ausgehen.
De Courten hat seinen Vorstoss als parlamentarische Initiative eingereicht. Diese geht nun an die Sozialkommission des Ständerats. Stimmt diese zu, kann die Nationalratskommission eine entsprechende Gesetzesvorlage ausarbeiten. Wenn nicht, ist als Nächstes der Nationalrat am Zug.