Darum gehts
- Die 13. AHV-Rente wird ab Dezember ausbezahlt, Kosten: 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich
- Nationalratskommission will befristete Mehrwertsteuer-Erhöhung, Ständerat will auch Lohnprozente
- Ab 2030 könnten 3 Milliarden Franken jährlich durch höhere Beiträge in AHV fliessen
Im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausgezahlt. 4 bis 5 Milliarden Franken kostet diese jährlich. Um die Finanzierung ist im Parlament ein Hickhack entbrannt.
SP-Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (62) möchte die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte erhöhen, um die Lücke zu stopfen. Doch sie hat einen schweren Stand.
Mehrwertsteuer oder Lohnbeiträge
Der Ständerat will nämlich eine Mischvariante aus zusätzlichen Lohnprozenten und höherer Mehrwertsteuer. Um die «Dreizehnte» zu finanzieren, sollen ab 2028 die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte sowie die Lohnbeiträge um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Im Jahr 2030 würden so rund 3 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse fliessen. Allenfalls könnten die Lohnbeiträge in einer weiteren Etappe um weitere 0,3 Prozentpunkte erhöht werden – aber erst im Notfall, wenn weniger als 80 Prozent einer AHV-Jahresausgabe im AHV-Fonds liegen.
Doch jetzt gibt es Gegenwind von der zuständigen Kommission des Nationalrats: Sie lehnt die Variante des Ständerates ab und beantragt, dass die MWST befristet bis Ende 2033 um 0,5 Prozentpunkte angehoben wird und die Steuermehreinnahmen der Kantone und Gemeinden aus der 13. AHV-Rente in die AHV fliessen.
Knapper Entscheid
Der Entscheid fiel knapp mit 13 zu 12 Stimmen, wie es in einer Medienmitteilung heisst. «Die Mischfinanzierung des Ständerates, die eine Erhöhung der MWST und eine Anhebung der Lohnbeiträge vorsieht, würde nach Ansicht der Kommission die Unternehmen und die Erwerbsbevölkerung zu stark belasten.»
Wird die 13. AHV ausbezahlt, winken den Kantonen und Gemeinden mehr Steuereinnahmen. Die Kommission findet das ungerecht: «Der Bund trägt die Mehrausgaben, während Kantone und Gemeinden von Steuermehreinnahmen profitieren, ohne einen entsprechenden Beitrag zu leisten.» Darum wollen sie den Anteil senken, den die Kantone von der Bundessteuer bekommen.
Kritik kommt von den Gewerkschaften, die massgeblich zum Abstimmungserfolg der 13. AHV beigetragen haben. «Damit ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert», heisst es in einer Medienmitteilung. Der Entscheid sei «unverantwortlich». Die Arbeitgeber sprechen derweil von einer «vernünftigen und sinnvollen Lösung».
Noch ist er nicht definitiv: Demnächst entscheidet der Nationalrat. Findet das Parlament in der Sommersession keine Einigung, droht ein Scherbenhaufen. Findet sich hingegen eine Lösung, kann die Finanzierungsvorlage schon im November dem Stimmvolk vorgelegt werden. Doch unabhängig von dessen Ausgang wird die «Dreizehnte» im Dezember 2026 zum ersten Mal fliessen.