Die Ausgleichskassen rechnen nach
Mit diesem Trick erhalten Verwitwete eine 13. Rente

Für Verwitwete steht möglicherweise ein Wechsel der Rente an. Bis November 2026 prüfen die Ausgleichskassen rund 10'000 Einzelfälle, um den Versicherten die höchste Rente zu ermöglichen.
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Bisher mussten viele Verwitwete damit rechnen, dass ihnen die 13. AHV-Rente entgeht.
Foto: Shutterstock

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Verwitwete können 13. AHV-Rente erhalten, wenn Altersrente günstiger ist
  • Rund 10’000 Personen sind betroffen, Umstellung startet vor November 2026
  • Ausgleichskassen berechnen Ansprüche neu, Betroffene haben 30 Tage zur Entscheidung
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Oliver Julier
Beobachter

Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, geht bei der 13. AHV-Rente doch nicht leer aus. Verwitwete im Rentenalter, deren Hinterlassenenrente monatlich höher, aber jährlich tiefer ist als ihre potenzielle Altersrente, können ihre Rente wechseln – und erhalten damit die 13. AHV-Rente.

Eva Müller drohte die 13. AHV-Rente zu entgleiten, weil sie eine Witwenrente bezieht, die im Monat neun Franken höher ist als die Altersrente. Ohne die 13. Altersrente wären Müller, die in Wirklichkeit anders heisst, aber 1447 Franken im Jahr entgangen. Ihre Ausgleichskasse teilte ihr damals fälschlicherweise mit, ein Wechsel der Rente sei nicht möglich.

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Die Kassen greifen zum Taschenrechner

Die Rechtsgrundlage für die Korrektur steht nun fest. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat in einem Rundschreiben Ende Februar geklärt, wie die Kassen den Übergang gestalten müssen. Die Botschaft ist eindeutig: Die Versicherten sollen diejenige Rentenart erhalten, die für sie besser ist.

Noch vor November folgt die praktische Umsetzung: Die Ausgleichskassen berechnen die Ansprüche für jeden Einzelfall neu. Die Neuberechnung betrifft alle, die am 1. Januar 2026 eine Witwen- oder Witwerrente bezogen haben und gleichzeitig im AHV-Referenzalter sind. Gemäss BSV betrifft das rund 10’000 Personen.

Die Kassen vergleichen die aktuelle Witwen- oder Witwerrente mit der potenziellen Altersrente zuzüglich der neuen 13. Auszahlung. Entscheidend ist der zweite Satz im entsprechenden Gesetzesartikel: «Bei der Vergleichsrechnung werden die 13. Altersrente und gegebenenfalls der Rentenzuschlag an die jährliche Altersrente angerechnet.» Neu stehen sich also die Summen der 12-mal ausgezahlten Hinterlassenenrente und der 13-mal ausgezahlten Altersrente gegenüber.

Informationen folgen spätestens im November

Sobald die Altersrente im Jahr mehr Geld einbringt, melden sich die Kassen bei den Betroffenen. Dann haben die Versicherten gemäss BSV 30 Tage Zeit, sich für eine Rente zu entscheiden. Wenn sich die Personen nicht melden, zahlen die Ausgleichskassen automatisch die jährlich höhere Altersrente aus.

Die Ausgleichskassen der Kantone Bern, Zürich und Luzern bestätigen gegenüber dem Beobachter, dass sie ihre Kunden bis spätestens November 2026 informieren. Wann genau und wie, ist noch nicht klar. Was gemäss den Kassen klar ist: Ob sich ein Wechsel der Rente lohnt, hängt von der Situation der jeweiligen Person ab.

Wer bisher noch keinen Brief im Briefkasten gefunden hat, muss also nicht nervös werden. Die Kassen versichern, dass sie über die Möglichkeiten rechtzeitig informieren, bevor die erste Auszahlung der 13. Rente im Jahr 2026 ansteht.

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