Darum gehts
- Im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt
- Kantone und Gemeinden dürfen AHV-Steuergewinne behalten
- Ständerat setzt sich dabei gegen Nationalrat durch
Seniorinnen und Senioren dürfen sich freuen: Im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt! 4 bis 5 Milliarden Franken kostet diese jährlich. Geld, welches die Rentner als Einkommen versteuern müssen. Davon profitieren auch Kantone und Gemeinden. Gut 650 Millionen Franken an Steuereinnahmen fliessen damit allein für das Steuerjahr 2026 zusätzlich in ihre Kassen. Tendenz steigend.
Ein stolzes Sümmchen also, das da ohne jegliche Gegenleistung in die Steuerschatulle fliesst. Der Nationalrat wollte diesen Geldhahn schliessen und die Steuergewinne via Bund direkt der AHV weiterleiten. Der Entscheid fiel im Juni knapp mit 96 zu 90 Stimmen.
«Administrativer Aufwand zu hoch»
Mit dem AHV-Zustupf wird es nun aber doch nichts. Der Ständerat hat den Vorstoss am Mittwoch einmütig versenkt. SVP-Ständerat Hannes Germann (70, SH) wies zuvor namens der zuständigen Wirtschaftskommission darauf hin, dass die Forderung ganz grundsätzlich in die Aufteilung der Steuereinnahmen von Bund und Kantonen eingreife. Um die Steuergewinne zu kompensieren, müsste man den Kantonsanteil von heute 21,2 auf etwa 19,2 Prozent senken.
Würde man den Kantonsanteil der Bundessteuer nun wegen der 13. AHV-Rente anpassen, müsste dies konsequenterweise auch bei anderen Vorlagen zur Anwendung kommen, so Germann. Mal mit positiven, mal mit negativen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Kantonen und Gemeinden. «Der administrative Aufwand wäre zu hoch», warnte er.
Gemeindeverbandspräsident wundert sich
«Es ist eine schlechte Idee», mahnte auch der grüne Ständerat Mathias Zopfi (42, GL), der sich auch als Präsident des Gemeindeverbands gegen den Vorstoss aussprach. «Die Finanzierung der AHV ist eine Bundesaufgabe!» Er zeigte sich verwundert darüber, dass es in der Wirtschaftskommission neben sechs ablehnenden Stimmen doch auch fünf Enthaltungen gab.
FDP-Finanzministerin Karin Keller-Sutter (62) stellte sich ebenfalls gegen den Vorstoss. Eine Anpassung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer solle nur bei grossangelegten Reformen in Betracht gezogen werden. Der Bundesrat wolle auf eine «Feinsteuerung» verzichten.
Da im Ständerat kein Antrag auf Zustimmung zur Motion vorlag, galt diese auch ohne formelle Abstimmung als abgelehnt. Die Abschöpfungsidee ist damit vom Tisch.