Mehreinnahmen dank 13. AHV-Rente
Kantone sollen 700 Millionen Steuergewinne abliefern

Wegen der 13. AHV-Rente versteuern Rentner höhere Einkommen. Kantone und Gemeinden profitieren davon über höhere Steuereinnahmen. Den «Dreizehnten»-Gewinn sollen sie nun aber wieder abliefern. Das hat der Nationalrat entschieden.
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Die 13. AHV-Rente bringt Kantonen und Gemeinden mehr Steuereinnahmen.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Im Dezember wird die 13. AHV-Rente erstmals ausbezahlt
  • Kantone und Gemeinden sollen künftig AHV-Steuergewinne an den Bund abgeben
  • Es geht um rund 700 Millionen Franken
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Jetzt ist klar, wie die 13. AHV-Rente finanziert werden soll. Die Mehrwertsteuer soll ab 2028 um 0,4 Prozentpunkte steigen, was der AHV im Jahr 2030 1,4 Milliarden Franken zusätzlich einbringt. Zudem beteiligt sich der Bund mit 20,2 Prozent an den AHV-Ausgaben, was alleine schon für die «Dreizehnte» gegen eine Milliarde Franken zusätzlich ausmacht. Ausfinanziert ist die 13. Rente damit aber noch nicht, schlägt sie künftig doch mit 4 bis 5 Milliarden Franken jährlich zu Buche.

Der Nationalrat will nun eine neue Finanzierungsquelle anzapfen: Kantone und Gemeinden sollen ihre Mehreinnahmen abliefern, die sie dank der 13. AHV-Rente generieren. Im Dezember wird diese nämlich zum ersten Mal ausbezahlt. Damit steigen auch die steuerbaren Einkommen der Rentnerinnen und Rentner und damit die Steuereinnahmen für Kantone und Gemeinden. Gut 700 Millionen Franken kassieren sie ab, wie Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen.

Geldhahn schliessen

Ein stolzes Sümmchen also, das da ohne jegliche Gegenleistung in die Kassen fliesst. Der Nationalrat will diesen Geldhahn nun schliessen. Stattdessen soll der Bund diese Mittel erhalten und direkt der AHV weiterleiten. Das hat die grosse Kammer mit 96 zu 90 Stimmen bei fünf Enthaltungen beschlossen. 

GLP-Nationalrat Patrick Hässig (47) sprach von einer «strukturellen Asymmetrie: Der Bund trägt die Mehrausgaben, während Kantone und Gemeinden von Steuermehreinnahmen profitieren, ohne einen entsprechenden Beitrag zu leisten». 

Mitte-Nationalrat Thomas Rechsteiner (54) hingegen warnte davor, Kantone und Gemeinden zu Mitfinanzierern von Bundesaufgaben zu machen. Er sprach von einem Präzedenzfall, wonach man in der Umkehrlogik künftig auch allfällige Ausfälle bei Kantonen und Gemeinden kompensieren müsste. Der Föderalismus werde verwässert, die Steuerautonomie angegriffen und Abgrenzungsprobleme würden geschaffen. Seine Warnung verhallte aber ungehört. 

Bundessteuer-Kantonsanteil senken

Noch ist offen, wie das Ganze technisch umgesetzt würde. Im Vordergrund steht eine Anpassung des Kantonsanteils aus der direkten Bundessteuer. Von den gegen 35 Milliarden Franken gehen derzeit 21,2 Prozent an die Kantone. Um die AHV-Steuergewinne auszugleichen, müsste dieser Anteil auf etwa 19,3 Prozent gesenkt werden. 

Berücksichtigt man allerdings, dass die geplante Mehrwertsteuererhöhung bei Kantonen und Gemeinden zu höheren Beschaffungskosten von gut 100 Millionen Franken führen dürfte, fällt der kantonale Profit tiefer aus. Preist man dies in die Rechnung ein, würde der Bundessteuer-Kantonsanteil auf rund 19,6 Prozent sinken. 

Dagegen dürften sich Kantone und Gemeinden mit Händen und Füssen wehren. Definitiv entschieden ist noch nichts. Der Vorstoss geht nun an den Ständerat. Dort dürfte die Hürde für den Erfolg der Motion doch etwas höher angesetzt sein. 

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