Darum gehts
- Thurgau zwingt Gemeinden zur Aufnahme von Flüchtlingen bei Pflicht-Verletzung
- Braunau musste im Mai zwei Personen trotz Platzmangel aufnehmen
- Gemeinden zahlen 20 % Zuschlag bei Nutzung kantonaler Unterkünfte
Wird in einer Thurgauer Gemeinde eine Wohnung frei, könnte bald der Kanton entscheiden, wer dort einzieht – über die Köpfe der Gemeinde hinweg. Nachdem Gespräche mit säumigen Gemeinden immer wieder wirkungslos geblieben sind, setzt das Sozialamt des Kantons nun ein klares Zeichen: Gemeinden, die ihrer Aufnahmepflicht nicht nachkommen, müssen mit Zwangszuweisungen von Personen aus dem Asylwesen und von Ukrainerinnen und Ukrainern mit Schutzstatus S rechnen. Das berichtet die «Thurgauer Zeitung».
Bis es dazu kommt, durchlaufen die Gemeinden fünf Stufen: Weiss, Gelb, Orange/Rot, Rot und schliesslich die Zwangszuweisung. Ab Orange/Rot müssen die Gemeinden einen Plan vorlegen. Bei Stufe Rot bleibt dafür nur ein Monat Zeit, die Aufnahme muss innert drei Monaten erfolgen. Sonst greift der Kanton durch.
Gemeinden mit zu wenig Unterbringungsmöglichkeiten können sich zu Verbünden zusammenschliessen und ihre Aufnahmepflicht gemeinsam erfüllen. Vor allem kleinere Gemeinden machen davon Gebrauch.
Braunau findet keinen geeigneten Wohnraum für Flüchtlinge
Im Mai musste das Sozialamt erstmals durchgreifen: Die politische Gemeinde Braunau musste gemäss der «Thurgauer Zeitung» zwei weitere Personen aus dem Asylbereich aufnehmen. Die Gemeinde hatte zuvor den rot eingestuften Verbund mit Schönholzerswilen und Wuppenau verlassen. Während die beiden Nachbargemeinden mit der Aufnahme einer achtköpfigen Familie eine Zwangszuweisung abwenden konnten, legte Braunau keine Lösung vor.
«An unserer kleinen Gemeinde wird wohl ein Exempel statuiert», sagt Gemeindepräsident David Zimmermann (55) zur «Thurgauer Zeitung». Braunau mit seinen knapp 1000 Einwohnern finde keinen geeigneten Wohnraum. Die Vermieter wollen keine Probleme und seien deshalb zurückhaltend. «In einer ländlichen Gemeinde ist es schwieriger als im urbanen Raum, einen Vermieter zu finden, der Flüchtlinge einquartiert.»
Teuer wird es obendrein: Weil die beiden zugewiesenen Personen vorerst in kantonalen Unterkünften bleiben, muss Braunau die Kosten plus einen Zuschlag von 20 Prozent übernehmen.