Justiz-«Affäre» der besonderen Art
Gerichtspräsidentin liebt leitenden Staatsanwalt – Rücktritt gefordert

Am Amtsgericht Olten-Gösgen sorgt die Beziehung zwischen der neuen Gerichtspräsidentin und einem leitenden Staatsanwalt für Wirbel. Die Mitte-Partei fordert nun Konsequenzen.
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Im November 2025 wurde Sarah Amrein als FDP-Kandidatin zur Amtsgerichtspräsidentin von Olten-Gösgen gewählt.
Foto: PD

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Amtsgerichtspräsidentin Sarah Amrein und Staatsanwalt-Partner sorgen in Olten SO für Debatte
  • Obergericht beschliesst: Amrein muss bei Verfahren mit Partner-Bezug in Ausstand treten
  • Mitte-Partei fordert Rücktritt
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Riccarda CampellRedaktorin Politik

Liebe macht blind. Aber vor Gericht sollte der Blick besonders klar sein. Am Amtsgericht Olten-Gösgen sorgt eine Liebesbeziehung für Gesprächsstoff. Die neu gewählte Amtsgerichtspräsidentin und ein leitender Staatsanwalt sind ein Paar. Sie wohnen zusammen und haben gemeinsame Kinder. Nun fordert die Mitte-Partei: Eine der beiden Turteltauben muss gehen. 

Im November des vergangenen Jahres wurde Sarah Amrein (41) als FDP-Kandidatin zur Amtsgerichtspräsidentin gewählt. Schon ihre Kandidatur sorgte für Diskussionen. Aus Anwaltskreisen wurden Fragen zur Unabhängigkeit der Justiz laut. Zwar gilt auch im privaten Umfeld das Amtsgeheimnis: Was Richterinnen über laufende Verfahren erfahren, muss geheim bleiben – unabhängig davon, ob sie mit ihrem Partner oder der Verkäuferin an der Migros-Kasse sprechen.

Doch wie heikel die Konstellation tatsächlich ist, hat nun die Beschwerdekammer des Solothurner Obergerichts klargestellt. Amrein muss in sämtlichen Strafverfahren in den Ausstand treten, auf die ihr Lebenspartner als leitender Staatsanwalt tatsächlich oder über Weisungen Einfluss genommen hat. Selbst ohne direkte Mitwirkung könne dessen Weisungsbefugnis den Anschein der Befangenheit erwecken.

«In diesen Fällen urteilen meine drei Kollegen, ich im Gegenzug überdurchschnittlich in anderen Strafrechtsfällen», erklärt sie dem «Oltner Tagblatt». Zusätzlichen Arbeitsaufwand gebe es für ihre drei Richterkollegen dadurch nicht.

«Die heutige personelle Konstellation muss beendet werden»

Die Mitte Solothurn hatte bereits im Wahlkampf mehrfach vor den möglichen Folgen der Beziehung gewarnt. «Unsere Bedenken wurden im Wahlkampf sowohl von der FDP als auch von Sarah Amrein relativiert», schreibt die Partei jetzt in einer Mitteilung. Der Entscheid des Obergerichts zeige, dass die Warnungen berechtigt gewesen seien.

Doch auch die nun geltenden Ausstandsregeln reichen der Mitte nicht. Die Stimmberechtigten hätten bei der Wahl davon ausgehen dürfen, dass Amrein ihr Amt umfassend ausüben und grundsätzlich auch Strafverfahren behandeln könne. 

«Nun besteht eine dauerhafte strukturelle Einschränkung bei der Ausübung eines zentralen Teils des Amtsgerichtspräsidiums.» Es reiche deshalb nicht, künftig von Fall zu Fall Ausstandsentscheide zu treffen. «Eine Amtsgerichtspräsidentin und ein leitender Staatsanwalt im selben Zuständigkeitsgebiet befinden sich in dieser persönlichen Konstellation in einem dauerhaften institutionellen Spannungsverhältnis.»

Die Partei fordert deshalb Konsequenzen: «Die heutige personelle Konstellation muss beendet werden.» Entweder Amrein oder ihr Lebenspartner müsse die notwendigen beruflichen Konsequenzen ziehen. 

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