Darum gehts
- Julia Hänni weist Vorwürfe wissenschaftlicher Unredlichkeit zurück, nennt sie politisch motiviert
- Anonyme Schreiben wurden gezielt an Parlament und Universitäten versandt
- Bundesrat bestätigte ihre Kandidatur schon im Juni
Vor zwei Wochen machte Blick publik, dass Bundesrichterin Julia Hänni im Zusammenhang mit ihrer Dissertation und Habilitation attackiert wird. Nun zeigt sich, dass die anonymen Vorwürfe breit gestreut und auch dem Parlament zugetragen wurden.
Frau Hänni, offensichtlich sollen die Vorwürfe, Sie hätten wissenschaftlich unredlich gearbeitet, Ihre Person diskreditieren. Wer will Ihnen schaden?
Ich kann mir nicht erklären, woher die Angriffe kommen. Im anonymen Schreiben wird explizit ein Zusammenhang mit meiner Kandidatur für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erwähnt. Das deutet für mich darauf hin, dass es eine politisch motivierte Aktion ist.
Gegen wen richtet sich diese denn Ihrer Ansicht nach?
Ich denke, dass die Attacke auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zielt. Aber ebenso auf das Bundesgericht in Lausanne. Die anonymen Schreiben kursierten, kurz nachdem der Bundesrat mich im April für den Schweizer Sitz in Strassburg vorgeschlagen hatte. Das zeigt: Es ist ein Angriff auf die Institutionen.
Bundesrichterin Julia Hänni (49) gehört dem Dreiervorschlag des Bundesrats für den Schweizer Sitz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg (F) an. Hänni wurde 2019 als Mitglied der Mitte-Partei ans Bundesgericht in Lausanne VD gewählt und ist nun Kandidatin für die Nachfolge von Andreas Zünd (69, SP) am EGMR. Doktoriert hatte Hänni einst in St. Gallen. Die Habilitation hatte die Juristin in Luzern verfasst.
Bundesrichterin Julia Hänni (49) gehört dem Dreiervorschlag des Bundesrats für den Schweizer Sitz am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg (F) an. Hänni wurde 2019 als Mitglied der Mitte-Partei ans Bundesgericht in Lausanne VD gewählt und ist nun Kandidatin für die Nachfolge von Andreas Zünd (69, SP) am EGMR. Doktoriert hatte Hänni einst in St. Gallen. Die Habilitation hatte die Juristin in Luzern verfasst.
Könnten die Angriffe auch mit Urteilen zu tun haben, die Sie am Bundesgericht gefällt haben und die einigen nicht passen?
Nein, das glaube ich nicht. Darauf lässt nichts schliessen.
Wie sich zeigt, wurden die Vorwürfe gegen Sie sehr gezielt platziert. Wissen Sie, wem die Schreiben zugestellt wurden?
Noch vor den Universitäten St. Gallen und Luzern erhielt das Parlament die anonymen Hinweise auf meine angeblich unredlich verfassten akademischen Arbeiten. Auch das unterstreicht: Die Attacke hat eine politische Dimension. Denn es braucht Kenntnis der Abläufe, um zum Beispiel zu wissen, welche Kommissionen dem Bundesrat bei der Auswahl der Kandidierenden zur Seite stehen.
Was haben die Vorwürfe bewirkt?
Die beteiligten Kommissionen und das für die Vorbereitung der Auswahl zuständige Bundesamt für Justiz haben keinen Grund gesehen, mich nicht als Kandidatin vorzuschlagen. Was ich nicht wusste: Die Vorwürfe wurden im Lauf des Auswahlverfahrens schon geprüft und als haltlos betrachtet. Meine Integrität stand offensichtlich nie in Zweifel.
Was sagen Sie denn inhaltlich dazu, Sie hätten in Ihrer Dissertation und Habilitation abgeschrieben und wissenschaftlich unsauber gearbeitet?
Ich habe einen kompromisslosen Anspruch, stets authentische und eigenständige Arbeiten verfasst zu haben. Meine Ansätze sind sogar eigenwillig und persönlich. Wohl gerade deshalb wurde meine Dissertation auch mit Preisen ausgezeichnet.
Wie erklären Sie sich denn, dass nun trotzdem diese Vorwürfe erhoben werden können?
Die angeblichen Beweis-Beispiele sind KI-generiert mit speziellen Programmen. Da werden kurze Sequenzen mit Automatismen zusammenkopiert und Passagen aus wenigen Wörtern vermischt, um etwas nachzuweisen, was nicht dasteht. So kann jede wissenschaftliche Arbeit in wenigen Minuten in Misskredit gezogen werden. Zudem wird die Beweislast umgekehrt: Die Autorin oder der Autor muss gegen eine KI-gestützte Angriffsmaschine ihre angeblichen Verfehlungen widerlegen.
Obwohl Sie alle Vorwürfe zurückweisen, erwogen Sie, auf Ihre Kandidatur zu verzichten. Weshalb?
Bevor ich erfuhr, dass die beratenden Kommissionen und das Bundesamt für Justiz die anonym verbreiteten Dokumente als irrelevant ansahen und ich von dort uneingeschränkten Rückhalt erhalte, wollte ich mich zurückziehen. Ich wusste bis vor kurzem nicht, dass das Bundesamt über die Vorwürfe bereits im Bild gewesen war, diese als völlig unbegründet beurteilt hatte und der Bundesrat den definitiven Dreiervorschlag schon im Juni in Strassburg bestätigt hatte.
Sie haben das im Bundesgericht auch intern mitgeteilt. Die vertrauliche Information ging an den «Nebelspalter». Das spricht nicht für ein kollegiales Verhältnis am Bundesgericht.
Dazu kann ich nichts sagen. Ich weiss nicht, wie meine Mitteilung publik wurde.
Was hat denn dazu geführt, dass Sie von Ihrem Rückzug absahen und nun an Ihrer Kandidatur festhalten?
Ich kam zum Schluss, dass anonyme und haltlose Vorwürfe nicht dazu führen dürfen, eine Richterwahl zu beeinflussen oder gar zu torpedieren. Zudem wurde ich auch von aussen und den zuständigen Stellen ermutigt, an meiner Kandidatur festzuhalten.