Darum gehts
- Bundesgericht erklärt Testament von Joseph Mahler wegen Demenz für ungültig
- 2,6 Millionen Franken gehen an gesetzlichen Erben, nicht an Nichte und Neffen
- Nichte und Neffe zahlen 25'000 Franken Gerichtskosten nach verlorener Klage
2016 stirbt der 93-jährige Joseph Mahler. Er hinterlässt mehr als 2,6 Millionen Franken. Zwei Jahre zuvor hat er in einem Testament seine Nichte und seinen Neffen als Alleinerben eingesetzt, ansonsten wäre Mahlers Bruder sein nächster gesetzlicher Erbe gewesen. Gemäss Nichte und Neffe wollte Mahler, der in Wirklichkeit anders heisst, seinem Bruder bewusst nichts vererben, regelmässig habe er ihn als «Sauhund» bezeichnet. Objektive Quellen dafür gab es keine.
Joseph Mahlers Bruder akzeptiert das Testament nicht, obwohl es notariell beurkundet und von Zeugen bestätigt ist. Er klagt beim Kantonsgericht Nidwalden – mit Erfolg. Das Gericht erklärt das Testament für ungültig, weil Joseph Mahler an einer mittelgradigen Demenz litt. Nichte und Neffe gehen in Berufung, der Fall kommt vor das Obergericht. Auch dort bekommt Joseph Mahlers Bruder recht. Danach erreicht der Fall das Bundesgericht. Das hält endgültig fest: Die 2,6 Millionen Franken gehen an den gesetzlichen Alleinerben, an Joseph Mahlers Bruder.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Das wirft eine Frage auf: Reicht selbst ein notariell beurkundetes und von Zeugen bestätigtes Testament nicht aus, um den Willen eines Verstorbenen durchzusetzen? Der «Beobachter» ordnet den Fall ein.
Testament ungültig – trotz Zeugen und Notar
Das Bundesgericht stützt sich auf ein forensisch-psychiatrisches Gutachten. Es zeigt, dass Joseph Mahler schon 2014 an Alzheimer und einer mittelgradigen Demenz litt. Das Bundesgericht leitete daraus ab, dass Mahler sich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht nur in einem vorübergehenden, sondern einem dauernden Schwächezustand befunden habe. Deshalb greife die Vermutung der generellen Urteilsunfähigkeit, sprich: Mahler sei nicht in der Lage gewesen, ein Testament selbständig zu verfassen.
Nach Ansicht von Nichte und Neffe war Mahlers Testament trotz Alzheimer und Demenz gültig. Sie verweisen vor allem darauf, dass der 93-Jährige ein enges Verhältnis zu ihnen hatte. Auch der Notar und die Zeugen hätten Joseph Mahler volle Urteilsfähigkeit bescheinigt. Zudem habe Mahler seinen Bruder bewusst enterben wollen.
Der fehlende «lichte Moment»
Mahlers Bruder hielt dagegen, Joseph habe wegen seiner fortgeschrittenen Krankheit gar kein Testament verfassen können. Das Bundesgericht sieht es ebenso. Die Entscheidung, den eigenen Bruder vollständig zu enterben, sei von so grosser Tragweite, dass der demenzkranke Joseph Mahler unmöglich habe abwägen können, was er da tat.
Sein Testament wäre nur dann gültig gewesen, wenn Nichte und Neffe hätten beweisen können, dass er im Moment der Testamentserrichtung einen «lichten Moment» (medizinischer Fachbegriff: Lucidum intervallum) hatte. Den Beweis eines lichten Moments von Joseph Mahler hätte nur eine ärztliche Bestätigung erbringen können.
Im Zweifelsfall: Arzt beiziehen
«Beobachter»-Expertin Cornelia Döbeli rät Menschen in einer ähnlichen Lage, ein Testament nicht nur notariell, sondern auch medizinisch beglaubigen zu lassen: «Bei einem medizinisch nachgewiesenen, dauerhaften Schwächezustand vermutet das Gesetz die Urteilsunfähigkeit. Leidet jemand an Demenz, ist es ratsam, beim Verfassen des Testaments einen Arzt beizuziehen, der bestätigt, dass der Erblasser oder die Erblasserin in der Lage ist, die Tragweite des Tuns zu beurteilen und vernunftgemäss zu handeln.»
Für Joseph Mahlers Nichte und Neffen hat sich der Gang vors Bundesgericht nicht gelohnt. Sie erhalten nichts aus dem Erbe und müssen die Gerichtskosten von 25'000 Franken tragen.