Trennungsstreit vor Bundesgericht
Multimillionär will, dass seine Frau einen Job sucht

Sie will mehr Unterhalt, er fordert, dass seine Noch-Frau arbeiten geht: Das Bundesgericht musste sich mit dem Konflikt um das Ehe-Aus eines der reichsten Männer der Schweiz befassen.
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Bundesgericht in Lausanne: Die Richter hatten sich mit der Trennung eines der reichsten Männer der Schweiz zu beschäftigen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesgericht entscheidet über Streit eines wohlhabenden Ehepaars aus der Schweiz
  • Ehemann wollte Unterhalt senken, Ehefrau verlangte mehr Geld
  • Gerichtskosten von 40’000 CHF werden zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt
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Marco LüssiBlattmacher

Muss die langjährige Ehefrau eines Superreichen nach der Trennung wieder arbeiten gehen? Mit dieser Frage musste sich das Bundesgericht kürzlich beschäftigen. Die sich in Scheidung befindenden Ehepartner hatten sich mit Beschwerden an die obersten Richter in Lausanne gewandt.

Der Ehemann ist im «Bilanz»-Ranking der 300 Reichsten in der Schweiz aufgeführt – mit einem geschätzten Vermögen von mehreren Hundert Millionen Franken. Das Paar ist seit mehreren Jahrzehnten verheiratet und hat gemeinsame Kinder, die mittlerweile erwachsen sind.

Sie will mehr Geld, er will weniger zahlen

Die Eheleute leben seit bald zehn Jahren getrennt – damals eröffnete der Mann seiner Frau, er habe eine Freundin. Das Obergericht des Wohnkantons sprach der Ehefrau einen monatlichen Unterhalt von rund 25’000 Franken zu. Zufrieden waren damit beide nicht: Die Frau verlangte mehr, der Gatte wollte weniger zahlen.

Die Frau begründete ihre Forderung mit dem ehelichen Lebensstandard mit einem Anwesen mit Seeanstoss, Luxusautos, Motorbooten und Ferien mit Privatflugzeug. Der Mann dagegen verlangte, seine Noch-Ehefrau müsse eine Erwerbsarbeit aufnehmen oder ihr sei ein hypothetisches Erwerbseinkommen anzurechnen und der Unterhalt um den entsprechenden Betrag zu reduzieren.

Wäre ihr Lohneinkommen «vernachlässigbar»?

Das kantonale Obergericht hatte davon abgesehen: Die Eheleute hätten eine klare Rollenverteilung gehabt. Die Frau habe sich dem Haushalt und den Kindern gewidmet. Ein Wiedereinstieg in ihren einstigen Beruf komme nicht in Betracht, da sie keine Weiterbildungen gemacht habe und bereits in fortgeschrittenem Alter sei. Damit kämen für sie lediglich Tätigkeiten infrage, die keine Ausbildung erfordern würden, etwa in der Reinigungsbranche.

Vor dem Hintergrund des während der Ehe gelebten Standards wäre eine solche Tätigkeit aber nicht standesgemäss – und abgesehen davon wäre das dabei erzielbare Einkommen mit Blick auf die finanziellen Verhältnisse der Eheleute ohnehin vernachlässigbar, befand das kantonale Gericht.

In seiner Beschwerde ans Bundesgericht wirft der Ehemann dem Obergericht vor, die bundesgerichtliche Rechtsprechung ausser Acht gelassen zu haben, wonach der bislang nicht erwerbstätige Ehegatte grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen habe.

Bereits während der Ehe hätte die Frau jederzeit einer Arbeit nachgehen können, genug Geld für die Anstellung einer Nanny wäre vorhanden gewesen, argumentierte er. Nur habe sich die Frau nie um eine Stelle bemüht, auch nicht nach der Trennung. Vernachlässigbar sei das Einkommen, das sie erzielen könnte, keineswegs, es liessen sich problemlos 5000 bis 8000 Franken im Monat verdienen.

Erwerbstätigkeit kann unzumutbar sein

Doch in seinem Entscheid stützt das Bundesgericht nun die Vorinstanz: Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – gerade einer «nicht standesgemässen» – könne in Ausnahmefällen unzumutbar sein. Vor allem dann, wenn der eine Partner nach einer langen Ehe mit klarer Aufgabenteilung und Kinderbetreuung in fortgeschrittenem Alter stehe und der andere Ehegatte sich durch die zugunsten der Gemeinschaft erbrachten Naturalleistungen des anderen auf seine Karriere konzentrieren konnte.

Das Bundesgericht wies daher die Beschwerde des Ehemanns ab – genauso wie jene der Ehefrau. Die Gerichtskosten von 40’000 Franken müssen die Noch-Eheleute sich teilen. Weder der Mann noch die Frau wollten sich gegenüber Blick äussern. Stattdessen schalteten sie ihre Anwälte ein, um einen Artikel über das Urteil zu verhindern.

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