Darum gehts
- Viele Vapes und Nikotinprodukte verstossen gegen das neue Tabakgesetz
- Kantone mussten Bürokratie ausbauen, um Vorschriften umzusetzen
- Testkäufe zeigen, das noch oft an Minderjährige verkauft wird
Mit einem Trick wollte der Genfer Händler das Gesetz umgehen. Seine E-Zigarette entsprach an sich zwar den Vorschriften, der Tank fasste die maximal erlaubten zwei Milliliter Liquid. Aber der standardmässig mitverkaufte Zusatztank konnte weitere zehn Milliliter aufnehmen. Inspektoren des Kantons schritten ein, der Fall ging bis vors Bundesgericht. Sein Urteil: Ein solches Produkt darf in der Schweiz nicht verkauft werden. Zu gross wäre das Risiko einer schädlichen, unbeabsichtigt hohen Nikotinaufnahme.
Anderer Ort, ähnliches Problem. In Basel schaute sich das kantonale Laboratorium 32 Einweg-Vapes und E-Liquids an. Das Resultat: Nur gerade drei Produkte erfüllten die gesetzlichen Vorschriften. Gegen 21 Produkte sprachen die Behörden ein Verkaufsverbot aus – zum Schutz der Vaper. Beanstandet wurden ebenfalls zu grosse Flüssigkeitsmengen, aber auch unzulässige Nikotingehalte und problematische Inhaltsstoffe.
Kontrollapparate haben ihren Preis
Die Fälle zeigen, dass das neue Tabakproduktegesetz zunehmend Zähne bekommt. Seit Herbst 2024 gelten in der Schweiz erstmals einheitliche Vorschriften für Zigaretten, Vapes, Snus und andere Produkte mit Tabak und Nikotin. Sie sollen die Gesundheit, gerade von Minderjährigen, schützen.
Die bisher öffentlich gewordenen Kontrollergebnisse machen klar: Es werden zahlreiche Produkte verkauft, die nicht den Vorschriften entsprechen.
Seit 1. Oktober 2024 gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Regeln für Zigaretten, Vapes, Snus und andere Produkte mit Tabak oder Nikotin. Das Tabakproduktegesetz soll den Jugendschutz stärken und gleichzeitig die Anforderungen an Hersteller und Händler verschärfen.
Nun dürfen Tabakprodukte sowie nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten an unter 18-Jährige weder verkauft noch abgegeben werden. Zudem stützen die Testkäufe jetzt auf eine nationale gesetzliche Grundlage ab.
Auch bei der Werbung zog Bern die Schrauben an: Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos und im öffentlichen Verkehr sind verboten. Zudem gelten die Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Innenräumen neu auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Ob die Regeln eingehalten werden, kontrollieren die Kantone.
Das Tabakproduktegesetz kam im Bundeshaus nach jahrelangem Seilziehen durch. Die vereinheitlichten Regeln wurden zwar insgesamt begrüsst. Für Präventionsexperten bleiben aber Lücken: So bezeichnete die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz die Vorschriften im europäischen Vergleich weiterhin als vergleichsweise zahm.
Seit 1. Oktober 2024 gelten in der ganzen Schweiz einheitliche Regeln für Zigaretten, Vapes, Snus und andere Produkte mit Tabak oder Nikotin. Das Tabakproduktegesetz soll den Jugendschutz stärken und gleichzeitig die Anforderungen an Hersteller und Händler verschärfen.
Nun dürfen Tabakprodukte sowie nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten an unter 18-Jährige weder verkauft noch abgegeben werden. Zudem stützen die Testkäufe jetzt auf eine nationale gesetzliche Grundlage ab.
Auch bei der Werbung zog Bern die Schrauben an: Plakatwerbung sowie Werbung in Kinos und im öffentlichen Verkehr sind verboten. Zudem gelten die Rauchverbote in öffentlich zugänglichen Innenräumen neu auch für E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Ob die Regeln eingehalten werden, kontrollieren die Kantone.
Das Tabakproduktegesetz kam im Bundeshaus nach jahrelangem Seilziehen durch. Die vereinheitlichten Regeln wurden zwar insgesamt begrüsst. Für Präventionsexperten bleiben aber Lücken: So bezeichnete die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz die Vorschriften im europäischen Vergleich weiterhin als vergleichsweise zahm.
Gleichzeitig wächst mit dem neuen Gesetz die Arbeit für die Kantone. Sie müssen kontrollieren, ob die strengeren Vorschriften eingehalten werden. Was das heisst, lässt sich etwa in Zürich beobachten: Der grösste Kanton schuf eigens eine Fachstelle für Tabakprodukte. Der Regierungsrat bewilligte dafür zwei neue Vollzeitstellen. Das Preisschild: fast 800'000 Franken pro Jahr – für Personal, Testkäufe und Laboranalysen.
Hinter vorgehaltener Hand spricht man in der Branche bereits von der Tabak-Polizei. Seit bald neun Monaten ist die beim kantonalen Labor angesiedelte Fachstelle im Einsatz. Sie kontrolliert Hersteller, Läden und Webshops, überprüft Werbung und nimmt Produkte im Labor unter die Lupe. Bislang geschah das weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit.
Warnbilder auf Packungen austauschen
Wie oft die Zürcher Inspektoren schon auf Verstösse stiessen, bleibt vorerst offen. Die Kontrollen seien bisher nicht statistisch ausgewertet worden, erklärt der Zürcher Kantonschemiker Martin Brunner auf Anfrage. «Dafür sind sie noch nicht aussagekräftig genug.» Einen ersten Einblick gibt das Labor dennoch im aktuellen Jahresbericht.
Die Inspektoren prüfen nicht nur die Produkte selbst. Sie kontrollieren auch Herstellungsprozesse und sogenannte Selbstkontrollkonzepte. Schicken sie ein Vape oder einen Nikotinbeutel ins Labor, werden die Inhaltsstoffe näher analysiert.
Angeschaut wird ebenso die Werbung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte gesetzeskonform vermarktet werden. Die Vorschriften gehen mitunter tief in die Details: So hat der Bund die Serien der Warnbilder auf Zigarettenpackungen überarbeitet. Firmen müssen ab 2028 alle zwei Jahre eine neue Serie auf ihren Produkten anbringen – hier wird es weitere Kontrollen geben.
Beliebte E-Zigis bei Jugendlichen
Ein Schwerpunkt des Gesetzes liegt zudem auf dem Jugendschutz. Mit Testkäufen wird überprüft, ob Geschäfte Tabakprodukte an Minderjährige verkaufen. Diese Käufe stützen sich neu ebenfalls auf eine nationale Grundlage. In Zürich beispielsweise werden sie nun zentral von der kantonalen Fachstelle koordiniert.
Dass hier noch immer Handlungsbedarf besteht, zeigen neue Zahlen aus Solothurn. Dort verkauften Geschäfte bei 80 Testkäufen in 24 Fällen (30 Prozent) Tabakprodukte oder E-Zigaretten unzulässigerweise an Minderjährige – kaum weniger als im Vorjahr (31,3 Prozent). Die Solothurner Behörden beobachten: «Während der Zigarettenkonsum bei Jugendlichen stabil bleibt, gewinnen E-Zigaretten und andere Nikotinprodukte an Bedeutung.»