Darum gehts
- Birsfelden BL verhängt 100-Franken-Bussen bei Durchfahrt unter 15 Minuten
- Die Anlage ist nicht nach dem Bundesgesetz über Messwesen zugelassen
- Bis zu tausend Bussen täglich, Einnahmen in Millionenhöhe für die Gemeinde
Seit dem vergangenen Herbst kennt man die Gemeinde Birsfelden BL sogar im Ausland. Bei der Durchfahrt droht nämlich eine Busse. Wer die Ortschaft in weniger als 15 Minuten durchquert, muss 100 Franken bezahlen. So soll verhindert werden, dass Autofahrerinnen und Autofahrer den Stau auf der A2 umfahren. Zu Spitzenzeiten wurden bis zu tausend Bussen pro Tag ausgestellt und Millionen Franken so in die Gemeindekasse gespült.
Der öffentliche Aufschrei war gross, Gebüsste kündigten Klagen an. Und sogar der Bundesrat muss sich jetzt äussern. SVP-Nationalrat Thomas de Courten (59, BL) hat einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Unter anderem will er wissen, warum der Bundesrat eine Bussenpraxis toleriert, «die offensichtlich einen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt».
Der Bundesrat gibt sich zuerst eher bedeckt. Der Bund erlasse nur die grundlegenden Vorschriften, für die Umsetzung seien Kantone und Gemeinden zuständig. «Die Kontrolle, ob die Kantone den Vollzug ordnungsgemäss und gesetzeskonform wahrnehmen, obliegt der gerichtlichen Überprüfung, letztinstanzlich durch das Bundesgericht.»
«Anlage nicht nach Bundesgesetz zugelassen»
Immerhin: Einen Fingerzeig gibt es. «Die Anlage in Birsfelden ist nicht nach dem Bundesgesetz über das Messwesen zugelassen. Dies wäre nach Beurteilung des Bundesamts für Strassen eine Voraussetzung, um die Missachtung eines Fahrverbotes im Ordnungsbussenverfahren zu ahnden», so der Bundesrat.
Aber es gibt noch andere Möglichkeiten: Eine Ordnungsbusse kann auch im ordentlichen Strafverfahren ausgesprochen werden. «Ob die entsprechenden Voraussetzungen in Birsfelden gegeben sind, wird von den Gerichten beurteilt werden müssen», so der Bundesrat rund um Verkehrsminister Albert Rösti (58, SVP). Fakt ist: Bisher hat die Gemeinde nach Angaben der «Basler Zeitung» erst in wenigen Fällen ein solches Strafverfahren eingeleitet.
Der Bund spielt den Ball also der Justiz zu. Bei der Staatsanwaltschaft seien mehrere Fälle hängig, berichtete SRF im Dezember. Und der Baselbieter Regierungsrat muss über das ganze System entscheiden. Der Entscheid der Regierung kann dann wiederum an das Gericht weitergezogen werden.