Darum gehts
- US-Gericht hält Trumps Zölle für rechtswidrig. Trump will vor Obersten Gerichtshof ziehen
- Bundesrat setzt weiter auf Verhandlungslösung trotz des US-Gerichtsurteils
- Trump verhängte 39 Prozent Strafzölle auf Schweizer Produkte
Und plötzlich ein Hoffnungsschimmer: Berufungsrichter haben Trumps Zollhammer für rechtswidrig erklärt. Donald Trump (79) hatte sich auf Notrecht berufen, um Strafzölle zu verhängen – darunter 39 Prozent auf Schweizer Produkte. Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter (61) und Wirtschaftsminister Guy Parmelin (65) hatten das Nachsehen. Den Zöllen fehlt eine rechtliche Basis, findet nun ein hohes US-Gericht – doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trump kündigte an, es vor den Obersten Gerichtshof zu bringen.
Zwar wirkt der Richterspruch als Dämpfer für die aggressive Handelspolitik des Präsidenten. Allerdings dürfte sich der US-Präsident nicht von seinem Kurs abbringen lassen. Entsprechend zurückhaltend reagiert Bundesbern auf das Urteil. Aus gut informierten Kreisen ist zu hören, dass der Bundesrat weiter auf eine Verhandlungslösung setzt. Bloss abzuwarten, was der Oberste Gerichtshof am Ende entscheidet, sei zu riskant. «Man hat uns klar gesagt, dass man allenfalls andere Gesetze anwenden werde», ist aus Bern zu hören. Will heissen: Die Schweiz kommt an einem Deal mit Trump nicht vorbei.
Der zeigte sich bislang unbeeindruckt. Auf der Plattform Truth Social betonte er: «ALLE ZÖLLE SIND WEITERHIN IN KRAFT!» Eine Abschaffung der Zölle würde sein Land «buchstäblich zerstören».
Eigentlich müssen Zölle vom US-Parlament genehmigt werden. Doch Trump berief sich lieber auf Notrecht. Offen scheint, wie der «Supreme Court» urteilen wird. Zwar gehört die Mehrheit am Obersten Gerichtshof den Konservativen. Allerdings ist Zollpolitik keine Glaubensfrage wie etwa das nationale Streitthema Abtreibung.
Wer 39 Prozent gezahlt hat, könnte Geld zurückerhalten
Nach Einschätzung des Juristen Alexander Lindemann (55) dürfte sich der Streit hinziehen. «Wir rechnen mit einem Urteil Anfang 2026», sagt Lindemann im Gespräch mit Blick. «Sollte der Oberste Gerichtshof das Urteil bestätigen, könnten Leute, die rechtswidrig Zölle zahlen mussten, ihr Geld zurückverlangen.» Ob sie Erfolg haben, ist unklar. Der Jurist Mark Cagienard (48) sagt: «Verfassungsgrundsätze wie die Rechtssicherheit und das Verhältnismässigkeitsprinzip könnten dazu führen, dass auch ein rechtswidriger Tarif vorübergehend bestehen bleibt.»
Lobbyist und Ex-Diplomat Thomas Borer (68) wiederum findet: «Es ist keineswegs sicher, ob der Oberste Gerichtshof den Fall überhaupt annimmt. Sollte er dies nicht tun, wäre der Entscheid des Appellationsgerichts rechtsgültig.» Borer erinnert auch daran, dass der Supreme Court in seinen jüngsten Urteilen Trumps Befugnisse ausgeweitet hat. «Für Bern bedeutet das: Gerichtsurteile in den USA schaffen zwar rechtliche Präzedenzfälle, sind aber wohl kaum ein verlässliches Fundament für die eigene Handelsstrategie.»
Bern muss Worst Case und Best Case vorbereiten
Borer weiter: «Wichtig ist, dass der Bundesrat keine verbindlichen Verträge abschliesst, sondern bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage lediglich Absichtserklärungen abgibt. Der Bundesrat sollte diesen Weg konsequent verfolgen. Das inzwischen gesunkene Handelsdefizit könnte hierbei als guter Gesprächsstarter dienen.»
Während sich das juristische Tauziehen hinzieht, droht schon Ende September die nächste Unbill aus Washington. Trump verlangt unter anderem von Roche und Novartis bis zum 29. September verbindliche Zusagen zur Senkung der Preise für verschreibungspflichtige Schweizer Medikamente in den USA.
Pharma will höhere Medikamentenpreise in der Schweiz
Pharma-Lobbyist René Buholzer (56) lässt durchblicken: Trumps Politik könnte in der Schweiz zu höheren Medikamentenpreisen und damit zu höheren Prämien führen. «Nehmen Pharmaunternehmen in den USA weniger ein, müssen sie anderswo mehr einnehmen, um die Forschung für neue innovative Medikamente betreiben zu können», so der Interpharma-Geschäftsführer zu Blick. Buholzer weiter: «Unternehmerisch wird man nicht bereit sein für einen kleinen Markt in einem sehr reichen Land – wie die Schweiz – einen tiefen Preis zu akzeptieren, welcher dann die Preisvorstellungen im grössten Markt Amerika unterminiert.»
SP-Gesundheitspolitiker und Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (57) empören diese Aussagen. «Zuerst müssen die Pharma-Konzerne Transparenz über ihre Gewinnmargen schaffen. Höhere Prämien wird es nicht geben», so Maillard zu Blick.
Pharma-Krisengipfel am 25. September
Am 25. September laden Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider (61, SP) und Wirtschaftsminister Guy Parmelin (65, SVP) zu einem Pharma-Krisengipfel nach Bern. Dort ist Streit zu erwarten, denn Baume-Schneider zeigt kein Verständnis für Begehrlichkeiten der Pharmabranche. Über ihren Sprecher lässt sie mitteilen: «Da die Krankenkassenprämien für viele Menschen bereits eine grosse finanzielle Belastung darstellen, hat hier die Kostendämpfung Priorität.»