Schweiz profitiert nicht von Urteil
US-Berufungsgericht kippt die meisten Trump-Zölle

Viele der von US-Präsident Donald Trump verhängten Zölle sind laut einem US-Berufungsgericht rechtswidrig. Die Schweiz profitiert jedoch nicht von dem Urteil.
Publiziert: 01:00 Uhr
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Aktualisiert: vor 52 Minuten
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Das US-Bundesberufungsgericht hat wichtige Trump-Zölle vorerst ausgesetzt. Das ist ein Schlag gegen die Handelspolitik des US-Präsidenten. Die Schweiz profitiert jedoch nicht von dem Urteil.
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Darum gehts

  • US-Gericht erklärt wichtige Trump-Zölle für rechtswidrig, Entscheidung vorläufig ausgesetzt
  • Schweiz nicht direkt betroffen, arbeitet an neuem Handelsangebot
  • 39 Prozent Zoll auf Schweizer Exporte seit August 2025
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Daniel KestenholzRedaktor Nachtdienst

Das US-Bundesberufungsgericht hat am späten Freitag die wichtigsten Zölle der Trump-Regierung als rechtswidrig erklärt. Das Gericht entschied, dass US-Präsident Donald Trump (79) seine Notstandsbefugnisse zu weit ausgedehnt habe, um die US-Handelspolitik neu zu gestalten.

Das Urteil des Gerichts – das Berufungsgericht auf Bundesebene mit Sitz in Washington D.C. – bestätigte eine Entscheidung der Vorinstanz, die ein zentrales Element von Präsident Trumps Wirtschaftsagenda untergräbt.

Die Mehrheit der Richter befand, dass der Präsident seine Befugnisse nach einem Gesetz von 1977 – dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) – überschritten habe, wie US-Medien berichten.

Zölle weiterhin in Kraft

Das Berufungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz vorerst ausgesetzt und die Zölle bis Mitte Oktober in Kraft gelassen, bis es eine endgültige Entscheidung trifft. Betroffen sind insbesondere die globalen «reziproken» Zölle sowie die Drogenbekämpfungszölle gegen China, Kanada und Mexiko. Zölle, die auf anderen gesetzlichen Grundlagen wie «Section 232» (nationale Sicherheit) oder «Section 301» (Handel mit China) beruhen, bleiben unberührt.

Trump verteidigte seine Zollpolitik und kündigte an, vor den Supreme Court – das höchste Gericht des Landes – zu ziehen. Er werde die Zölle «mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zum Wohle unserer Nation einsetzen und Amerika wieder reich, stark und mächtig machen!», schrieb er auf Truth Social. Er betonte: «Alle Zölle sind weiterhin in Kraft!»

Trump kritisierte das Berufungsgericht als parteiisch und bezeichnete eine Abschaffung der Zölle als totale Katastrophe, die das Land «buchstäblich zerstören» würde. «Ob Freund oder Feind», wettert Trump, «die USA werden enorme Handelsdefizite und unfaire Zölle nicht länger tolerieren.»

Schweiz profitiert nicht

Die Schweiz ist von der Entscheidung des US-Bundesberufungsgerichts zu den IEEPA-Zöllen nicht direkt betroffen. Die US-Regierung verhängte am 7. August 2025 einen Zoll von 39 Prozent auf zahlreiche Schweizer Exporte. Dieser Schritt, als Teil der sogenannten «Liberation Day»-Tarife, stellt eine erhebliche Belastung für die Schweizer Exportwirtschaft dar, insbesondere für Branchen wie Maschinenbau, Uhrenindustrie, Pharmazeutik und Lebensmittel. Im Vergleich dazu gelten für die EU und das Vereinigte Königreich deutlich niedrigere Sätze von 15 respektive 10 Prozent.

Für pharmazeutische Produkte gelten besondere Ausnahmeregelungen: Diese unterliegen weiterhin einem separaten globalen Einfuhrzoll, der unabhängig von den 39 Prozent Zöllen ist. Diese Ausnahme basiert auf einer laufenden US-Untersuchung, die prüft, ob importierte Arzneimittel ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellen.

Die Schweizer Regierung arbeitet derzeit an einem neuen Handelsangebot an die USA, das unter anderem erhöhte Verteidigungsausgaben und erweiterten Zugang für US-Energieunternehmen umfasst, um die Zölle zu reduzieren. Zunächst gilt für die Schweiz weiterhin ein Zollsatz von 39 Prozent auf Exporte in die USA.

Oberstes Gericht

Der US-Zollstreit könnte vor den Obersten Gerichtshof der USA gehen. Parallel laufen weitere Klagen gegen Trumps Zollpolitik.

Bereits im Mai hatte ein Bundesgericht in den USA fast alle von der US-Regierung verhängten Zölle für rechtswidrig erklärt. Die US-Regierung legte umgehend Berufung ein. Daraufhin hob ein Berufungsgericht die Blockade fast aller Zölle vorerst auf.

Es ist zu beachten, dass die US-Regierung weiterhin Zölle unter anderen Rechtsgrundlagen verhängen kann, die von diesem jüngsten Urteil nicht betroffen sind.

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