Darum gehts
- Luzerner Gefängnisse überfüllt, oft zwei Personen pro Zelle mit Toilette
- SVP fordert Haftstrafe für ausländische Straftäter im Heimatland
- Überstellung dauert mindestens ein Jahr laut Bundesamt für Justiz
Die Schweizer Gefängnisse platzen aus allen Nähten. In vielen Regionen liegt die Belegung mittlerweile gar über der einst vorgesehenen Kapazität. So auch im Kanton Luzern: Im Gefängnis Grosshof etwa teilen sich oftmals zwei Insassen eine Zelle über zwölf Quadratmeter inklusive Toilette. Ursprünglich waren die Räume für nur eine Person gedacht.
Bei der Luzerner SVP will man die Lösung für das Platzproblem gefunden haben: Ihr Kantonsrat Mario Bucher (35) fordert in einem Vorstoss, dass Ausländerinnen und Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel oder mit rechtskräftigem Landesverweis ihre Strafe im Heimatland absitzen sollen. «Dass knappe Haftplätze durch Personen ohne Bleibeperspektive belegt werden, ist weder der Bevölkerung erklärbar noch gerechtfertigt», sagt Bucher zum Portal Zentralplus.
Schweiz hat bereits die Möglichkeit
Dabei geht es keineswegs um eine neue Regelung: Die Möglichkeit für den Strafvollzug im Herkunftsland kennt die Schweiz nämlich bereits – hauptsächlich über ein Übereinkommen des Europarates. Zusätzlich hat der Bund aber auch mit weiteren Staaten wie etwa Kosovo oder Marokko bilaterale Verträge abgeschlossen.
Die Praxis hinke jedoch hinterher, kritisiert Bucher. In seinem Postulat will der Kantonsparlamentarier, dass der Luzerner Regierungsrat prüft, welche rechtlichen und organisatorischen Massnahmen nötig sind, um diese Option konsequenter zu nutzen.
Steuerzahler sollen nicht blechen
In einem zweiten Vorstoss verlangt der SVP-Politiker zusätzlich Zahlen und Fakten: Wie viele Ausländer ohne Pass oder Aufenthaltsbewilligung sitzen überhaupt in Luzerner Gefängnissen? Was kosten sie? Wie viele müssen noch an Therapien teilnehmen? Und könnte man diese Personen nicht schneller ausschaffen?
Das Ziel von Bucher: Ausländische Straftäter sollen ihre Haft nicht auf Kosten der Luzerner Steuerzahler verbüssen müssen. «Wer kein Recht hat, in Luzern zu bleiben und hier Straftaten begeht, soll seine Strafe im Heimatland absitzen», so der Parlamentarier zu Zentralplus.
Überstellung ist kompliziert
So einfach ist das jedoch nicht. Das Schweizer Gesetz sorgt nämlich bereits grundsätzlich dafür, dass Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung deutlich rascher in den Gefängnissen landen: Sind sie in ein Ausschaffungsverfahren verwickelt, kommt oftmals die sogenannte Administrativhaft zum Tragen. Und ausländische Straffällige, die nach ihrer Strafe ausgeschafft werden sollen, profitieren zudem nicht von einer bedingten Entlassung.
Beantragen die Kantone in dieser Zeit eine Überstellung ins Heimatland, dauert dies ebenfalls seine Zeit: Laut dem Bundesamt für Justiz ist bei Gesuchen ohne Zustimmung der betroffenen Person mit einer Frist von mindestens einem Jahr zu rechnen. Dazu kommt: Das andere Land kann die Bitte jederzeit ausschlagen. Es bleibt also fraglich, inwiefern die Luzerner Regierung daran etwas ausrichten kann.