Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen?
Untersuchungshaft von Ex-SVP-Grossrat wird erneut verlängert

Einem früheren Aargauer Parlamentarier werden sexuelle Handlungen mit Minderjährigen vorgeworfen. Die Ermittlungen laufen mittlerweile seit Herbst 2023. Und sie werden den Kanton weiter beschäftigen.
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Der im Herbst 2023 festgenommene ehemalige Aargauer SVP-Grossrat bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. (Symbolbild)
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ex-SVP-Grossrat seit September 2023 wegen Vorwürfen sexueller Handlungen in U-Haft
  • Haft verlängert bis 26. September 2026, Unschuldsvermutung gilt weiterhin
  • Bis zu fünf Jahre Haft drohen bei Bestätigung der Vorwürfe
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Es ist mittlerweile schon zweieinhalb Jahre her. An einem frühen Morgen im September 2023 hatte die Polizei einen SVP-Grossrat verhaftet. Kurz darauf war der Mann aus dem Aargauer Kantonsparlament zurückgetreten.

Der Beschuldigte kam vorerst für drei Monate in Untersuchungshaft. Ihm werden sexuelle Handlungen mit Minderjährigen vorgeworfen. Für den Mann gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

Der Beschuldigte sitzt nach wie vor hinter Gittern. Nach den ersten drei Monaten bewilligte das Zwangsmassnahmengericht eine Verlängerung der Untersuchungshaft jeweils um sechs Monate. Auch jetzt wieder, wie CH Media berichtet. Sie gilt vorerst bis zum 26. September, wird die Oberstaatsanwaltschaft zitiert.

Es dürfte eine längere Freiheitsstrafe drohen

Untersuchungshaft werde angeordnet, wenn ein dringender Tatverdacht vorliegt oder die Gefahr besteht, dass ein Beschuldigter flüchtet, ein Delikt wiederholt, Beweismittel vernichtet oder mögliche Zeugen beeinflusst werden könnten.

Die Staatsanwaltschaft dürfte eine längere Freiheitsstrafe beantragen wollen. Denn gemäss Schweizer Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft grundsätzlich nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe. Andernfalls müsste der Mann entsprechend entschädigt werden.

Dem Ex-Politiker sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen, sollten sich die Tatvorwürfe erhärten. Das Strafmass hängt davon ab, wie schwer die Delikte sind. Nach der Verhaftung hatte der Aargauer SVP-Präsident Andreas Glarner (63) den Mann zum Rücktritt aus der Partei aufgefordert.

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