Wegen Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern
Ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat bleibt weiter in U-Haft

Ein im Herbst 2023 wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern festgenommener ehemaliger Aargauer SVP-Grossrat bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht hat diese um sechs Monate bis Ende März 2026 verlängert.
Publiziert: 10:05 Uhr
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Aktualisiert: 10:12 Uhr
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Der im Herbst 2023 festgenommene ehemalige Aargauer SVP-Grossrat bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

Darum gehts

  • Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt Untersuchung gegen ehemaliges Kantonsparlamentsmitglied
  • Verdächtiger sitzt seit zwei Jahren in Untersuchungshaft
  • Untersuchungshaft könnte um weitere sechs Monate verlängert werden
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigte einen entsprechenden Bericht des SRF-Regionaljournals Aarau/Solothurn vom Dienstag.

Zum Stand des Verfahrens und den Vorwürfen, die im Zuge der Untersuchung abgeklärt werden, machte die Staatsanwaltschaft keine weiteren Angaben. Bei einer allfälligen Anklageerhebung dürfte entsprechend informiert werden.

Die Staatsanwaltschaft wird aber wohl eine längere Freiheitsstrafe beantragen. Denn gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft grundsätzlich nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe. Andernfalls müsste der Mann entsprechend entschädigt werden.

Es drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis

Das frühere Mitglied des Aargauer Kantonsparlaments, das nach seiner Verhaftung zurücktrat, sitzt mittlerweile seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Sechs weitere Monate könnten nun hinzukommen, sofern die Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung nicht früher beendet.

Gegen den 57-Jährigen besteht Verdacht auf sexuelle Handlungen mit Kindern. Die Oberstaatsanwaltschaft hatte schon vor zwei Jahren öffentlich bestätigt, dass gegen ihn deswegen ein Strafverfahren läuft. Der Aargauer SVP-Präsident Andreas Glarner (62) hatte den Mann damals zum Rücktritt aus der Partei aufgefordert.

Dem Ex-Politiker sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen, sollten sich die Tatvorwürfe erhärten. Das Strafmass hängt davon ab, wie schwer die Delikte sind. Bis anhin aber gilt die Unschuldsvermutung.

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