Darum gehts
- Ein Mann fuhr mit 283 km/h über die Autobahn bei Uster ZH
- Seine Raserfahrt wurde live auf Tiktok gestreamt, Polizei verhaftete ihn
- Dem 600-PS-Audi-Fahrer droht Haftstrafe, Anwalt warnt vor Verharmlosung
Mit weit über 200 km/h fuhr er über die Autobahn 15 bei Uster ZH. In der SRF-«Rundschau» spricht ein Mann über seine Raserfahrt. Er will unerkannt bleiben, seine Stimme ist verfremdet. Er spricht darüber, was ihn zu dieser halsbrecherischen Aktion brachte – und wie er jetzt darüber denkt.
«Ich war mit zwei Kollegen unterwegs», sagt er in dem Beitrag. «Ich habs irgendwie auch gemacht, damit ich cool bin vor den Jungs.»
Mit 283 km/h über die Autobahn
Ihr Fahrzeug ist ein 600 PS starker Audi RS7 – gemietet. «Zuerst sind wir normal rumgefahren und danach auf die Autobahn», sagt der Mann. Auf der Autobahn geben sie Gas. Erst bei 283 km/h bleibt die Tachonadel stehen. «Das ist wie ein Kick im Kopf», so der Mann. Erst im Nachhinein sei ihm bewusst geworden, welche Gefahr von ihm ausging. «In dem Moment habe ich einfach unverantwortlich gehandelt. Es hätten Menschen sterben können.»
Was er zum Zeitpunkt der Raserfahrt nicht weiss: Seine Freunde streamen die Raserfahrt live auf Tiktok. In dem Stream ist zu sehen, wie der Mann das Auto mehrfach hochbeschleunigt. «Jetzt gibts eine zweite Runde», sagt einer der Männer.
Polizei verhaftet Raser
Der Tiktok-Stream macht auch die Polizei auf den Raser aufmerksam. Sie verhaftet ihn. «Dann habe ich gemerkt, was für eine Scheisse ich wirklich gemacht habe», sagt der Mann gegenüber SRF. Jetzt droht ihm eine Haftstrafe.
Ins Gefängnis will der Mann nicht. «Ich bin nicht der Typ für sowas. Ich bin eine Nacht drin gewesen. Das hat mir gereicht. Als ich in die Zelle kam, war mir klar, dass ich da nie wieder rein will.»
Anwalt Raphaël Camp vertritt den Raser. Über sein Gespräch mit ihm sagt Camp: «Man kommt zu einfach an ein schnelles Fahrzeug.» Zum konkreten Fall äussert er sich nicht näher. Im Allgemeinen könne auch eine Halbgefangenschaft eine gewisse Abschreckungswirkung darstellen. Der Anwalt gibt aber zu bedenken: «Selbstverständlich ist das eine Straftat. Man darf das nicht bagatellisieren.»