Darum gehts
- In Zürich dürfen Restaurants auf öffentlichem Grund keine elektrischen Leuchten nutzen
- Wirte kritisieren Verbot als kleinlich, Stadt verweist auf Lichtverschmutzungsschutz
- Regel gilt seit 2008; mögliche Anpassung für kleinere Tischlampen angekündigt
Aufgepasst, hier kommt die Gewerbepolizei! Besonders im Sommer kommt es immer wieder zu Reibereien zwischen den staatlichen Kontrolleuren und dem Gastgewerbe. Die jüngste Episode aus Zürich: Restaurants mit Terrassen auf öffentlichem Grund dürfen nach Vorgaben der Stadt keine elektrische Beleuchtung wie Tischlämpchen oder Lichterketten einsetzen.
Neu ist das nicht. Doch offenbar wird diese Regel derzeit recht konsequent durchgesetzt. Betroffene Wirte kritisieren das Vorgehen als übertrieben und ungerecht, wie zuerst das «Tagblatt der Stadt Zürich» berichtete. Besonders stossend finden sie, dass Betriebe für die Nutzung des öffentlichen Raums teils hohe Gebühren bezahlten, sich gleichzeitig aber an strengere Vorschriften halten müssten als Restaurants auf Privatgrund.
«Ein bisschen kleinlich»
Wirte werfen der Stadt vor, sie unnötig zu piesacken. So kritisiert die Chefin der Brasserie Spirgarten, Regula Bürgin, gegenüber dem «Tages-Anzeiger»: Strafen wegen kleiner Tischlampen seien «ein bisschen kleinlich». Ihr Betrieb habe die Beleuchtung nach einer Kontrolle der Gewerbepolizei entfernen müssen. Auch Reto Frei (52), Mitgründer der Restaurantkette Tibits, hat wenig Verständnis für die unterschiedliche Behandlung. Zürich sei die einzige Stadt, in der seine Betriebe wegen kleiner Lichterketten Probleme haben.
Die Stadt weist den Vorwurf zurück. Das Tiefbauamt von SP-Stadträtin Simone Brander (48) erklärt laut «Tages-Anzeiger», die Kontrollen sind nicht verschärft worden. Das Verbot gelte bereits seit 2008 und sei im Leitfaden für die Boulevardgastronomie festgehalten. Elektrische Beleuchtung auf öffentlichem Grund sei aus Gründen des Schutzes vor Lichtverschmutzung untersagt. Kerzen seien erlaubt.
Ganz vom Tisch ist das Tischlampen-Thema aber noch nicht. Der entsprechende Leitfaden könnte nach einem politischen Vorstoss bald angepasst werden. Die Stadt signalisiert: Künftig könnten kleinere Tischlämpchen erlaubt sein, sofern sie nicht nach oben strahlen.
Gastro im öffentlichen Raum sorgt für Konflikte
Wie konfliktbeladen die Gastronomie im öffentlichen Raum ist, zeigt sich in Zürich regelmässig. Mal geht es um Vorschriften, mal um Bewilligungen. Seit Jahren schwelt etwa der Streit um zwei Kult-Imbisse am Zürichsee (Blick berichtete). Die Stadt wollte deren Mietverträge nicht mehr verlängern; unter anderem mit der Begründung, die Standorte seien nach heutigem Recht nicht mehr bewilligungsfähig.
Die Stände befinden sich in der sogenannten Freihaltezone. Die Betreiber kämpften auf dem juristischen Weg, wenn auch vorerst ohne Erfolg. Gleichzeitig erhielten sie politische Unterstützung: Stadtparlamentarier machten Druck mit Vorstössen zur Rettung der Imbisse. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen.