Darum gehts
- Viola Amherd nutzte Bundesratsjet für Oslo-Reise zur Beerdigung König Haralds
- Bundeskanzlei: Flug diente Schweizer Interessen, Praxis rechtlich gedeckt
- Die alt Bundesrätin vertrat in Nordwegen die offizielle Schweiz
Für alt Bundesrätin Viola Amherd (64, Mitte) sind es turbulente Tage. Die Geschäftsprüfungskommission stellt der früheren Verteidigungsministerin rund um die F-35-Beschaffung ein miserables Zeugnis aus. Besonders brisant: Der Fixpreis für die Kampfjets war nie so fix, wie ihn Amherd der Öffentlichkeit verkauft hatte.
Amherd selbst schweigt bislang dazu. Doch der Zufall will es, dass sie just dieser Tage im Namen der Eidgenossenschaft unterwegs war: Sie weilte in Oslo, wo sie am Mittwoch an der Beerdigung von König Harald V. teilnahm. Dort kondolierte sie der Königsfamilie im Namen der Schweizer Regierung.
Im Auftrag des Bundesrats unterwegs
Nun zeigt sich: Für ihre «Mission» konnte Amherd einen Bundesratsjet nutzen. Die Dassault Falcon 900EX, mit der sie am Tag vor der Beerdigung nach Oslo flog und nach der Trauerfeier wieder abgeholt wurde, gehört zum Lufttransportdienst des Bundes. Die Bundeskanzlei bestätigt gegenüber Blick entsprechende Informationen.
Warum darf eine alt Bundesrätin weiterhin einen Bundesratsjet nutzen? Die Antwort lautet: Nicht einfach aufgrund ihres früheren Amtes und schon gar nicht zum privaten Vergnügen.
Entscheidend ist, in wessen Auftrag Amherd unterwegs war. Der Bund hat sie als offizielle Vertreterin der Eidgenossenschaft an die Trauerfeier entsandt. «Wie in früheren solchen Fällen kam für die Hin- und Rückreise der Lufttransportdienst des Bundes zum Einsatz», erklärt ein Sprecher. Er verweist auf die gängige Praxis, dass ehemalige Mitglieder des Bundesrats die Landesregierung «gelegentlich im Rahmen einer Aufgabenübertragung» vertreten. Es war auch eine Ehrerbietung: Als Bundespräsidentin hatte Amherd 2024 König Harald V. in Oslo getroffen.
Diese Bedingungen gelten
Was sagen die Regeln dazu? Das sogenannte Aide-mémoire – der Verhaltenskodex für Bundesräte – sieht vor, dass auch ehemalige Bundesratsmitglieder die Schweiz an Trauerfeiern vertreten können. Und die Verordnung über den Lufttransportdienst erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, weitere «vom Bund bezeichnete» Personen und Delegationen mitfliegen zu lassen. Voraussetzung ist, dass die Reise einem dienstlichen Zweck im Interesse der Schweiz dient.
Zudem muss mindestens eine weitere Bedingung erfüllt sein: Der Flug muss etwa günstiger sein als andere Verkehrsmittel, die Reise erheblich erleichtern oder aus Gründen der Sicherheit, Diskretion oder Repräsentation nötig sein.
Die Frage, ob für Amherds Reise auch Linienflüge infrage gekommen wären, lässt die Bundeskanzlei unbeantwortet.
Hinter vorgehaltener Hand heisst es in Bern, der Einsatz einer früheren Magistratin sei für die Schweiz unter Umständen praktischer, als wenn ein amtierendes Bundesratsmitglied für so eine Reise mehrere Termine verschieben müsse. Gerade am Mittwoch wäre dies ins Gewicht gefallen: Während Amherd in Oslo Abschied von König Harald nahm, tagte in Bern der Bundesrat.