Fünf Kanzleien für 10 Millionen Franken
Juristisches Hochrüsten bei Armasuisse

Armasuisse will offenbar für jeden Rechtsfall gerüstet sein: Gleich fünf Anwaltskanzleien stehen künftig im Sold des Bundesamts für Rüstung.
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Viel Geld für Anwälte: Armasuisse-Chef Urs Loher (l.) und Bundesrat Martin Pfister.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Armasuisse engagiert fünf Anwaltskanzleien für juristische Unterstützung
  • Kosten belaufen sich auf bis zu 9,729 Millionen Franken
  • Geht es um die F-35-Beschaffung?
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Marco LüssiBlattmacher

Urs Loher (59), Direktor von Armasuisse, sieht offenbar eine Menge juristischen Ärger auf sein Bundesamt zukommen. Darauf deutet ein Zuschlagsentscheid hin, der diese Woche auf Simap, der Beschaffungsplattform für die öffentliche Hand, aufgeschaltet worden ist. Das Amt im Departement von Verteidigungsminister Martin Pfister (Mitte, 62) suchte gleich fünf Rechtsdienstleistungsanbieter, die über «ausgewiesene Erfahrung mit politisch sensiblen und medienwirksamen Mandaten» verfügen.

Gemäss der Ausschreibung sollen sich die Anbieter im Verwaltungsrecht ebenso auskennen wie im Vertrags-, Zivilprozess-, Haftpflicht- und Öffentlichkeitsrecht. Ihr Job: Armasuisse vor Gerichten vertreten, Rechtsgutachten erstellen, Audits sowie Administrativuntersuchungen durchführen und bei Rechtssetzungsvorhaben beraten.

Kostendach von rund 10 Millionen Franken

Erhalten haben den Zuschlag zwei renommierte Anwaltskanzleien mit Sitz in Bern und drei weitere in Zürich. Der finanzielle Aufwand, mit dem Armasuisse rechnet, ist beträchtlich: Der Rahmenvertrag mit fünfjähriger Laufzeit sieht für alle fünf Anbieter ein Kostendach von 9,729 Millionen Franken vor.

Bezüglich der Kosten betont Armasuisse-Sprecherin Daniela Renzo (49): «Ob und bis zu welchem Betrag der jeweilige Rahmenvertrag ausgeschöpft wird, hängt vom Bedarf an Rechtsdienstleistungen ab.»

«Expertise und Kapazitäten sicherstellen»

Dass Armasuisse gleich mehrere Anwaltskanzleien in ihren Dienst stellt, begründet sie damit, dass dadurch «die Verfügbarkeit erhöht» werde. «Überdies wird die Auswahl von spezifischer Expertise sowie rasch verfügbaren Kapazitäten bei Spitzenbelastung oder Spezialthemen sichergestellt.»

Auch gebe es so Ausweichmöglichkeiten, falls bei einer Kanzlei ein Interessenkonflikt mit ihren bestehenden Kunden bestehe.

Befassen sich die Juristen mit dem F-35?

Angaben dazu, mit welchen Themen und Fällen sich die Anwälte im Dienst der Armasuisse zu beschäftigen haben werden, macht das Bundesamt nicht. Klar ist: Viel Juristenfutter bietet etwa das Dossier F-35, seit es mit den USA Differenzen bezüglich des Kaufpreises für die neuen Kampfjets der Schweizer Luftwaffe gibt.

Auf die Frage, ob sich die Anwälte mit diesem Dossier befassen werden, antwortet Renzo lediglich: «Grundsätzlich können externe Juristinnen und Juristen bei komplexen internationalen Beschaffungen beigezogen werden.» Noch seien aber gestützt auf die nun erfolgten Zuschläge keine Aufträge erteilt worden.

Das meiste wird intern erledigt

Dass die Bundesverwaltung – und in besonderem Masse das VBS – stark auf externe Berater und Gutachter setzt, stösst immer wieder auf Kritik. Renzo sagt dazu, die internen Rechtsdienste deckten den überwiegenden Teil der juristischen Arbeiten ab. «Externe Kanzleien werden punktuell beigezogen, wenn besondere Expertise oder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind.» Dieses Vorgehen entspreche der Praxis der Bundesverwaltung.

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