Extreme Trockenheit verändert den 1. August
Bundesfeier ohne Feuer

In den meisten Regionen der Schweiz sind offene Feuer verboten. Am Nationalfeiertag müssen wir deshalb auf vieles verzichten, was bislang untrennbar damit verbunden schien.
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Es wird still werden am 1. August 2026: Wegen der Trockenheit werden die Behörden vielerorts das Zünden von Feuerwerk verbieten.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schweizweit grosse Waldbrandgefahr: Feuerverbote in allen 26 Kantonen
  • Feuerwerksbranche mit massiven Umsatzeinbussen
  • 97 Gemeinden haben Feuerwerk bereits dauerhaft verboten
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Marco LüssiBlattmacher

In sämtlichen 26 Kantonen der Schweiz herrscht gemäss aktuellen Daten des Bundesamts für Umwelt (Bafu) grosse bis sehr grosse Waldbrandgefahr. In 12 Kantonen herrscht in absolutes Feuerverbot, 14 haben ein Feuerverbot im Wald und in Waldnähe erlassen. Lediglich in Teilen von Graubünden ist die Situation noch so entspannt, dass in den entsprechenden Regionen keine Massnahmen ergriffen wurden.

Die Wetterprognosen lassen nicht vermuten, dass diese Regeln bis kommenden Samstag aufgehoben werden können – eher ist mit weiteren Verschärfungen zu rechnen.

«Die Situation ist sehr angespannt»

Damit steht fest: Die aussergewöhnliche Trockenheit schadet nicht nur der Natur, sie wird in diesem Jahr auch den Charakter unseres Nationalfeiertags verändern. Worauf man am leichtesten verzichten könnte, die Festreden, bleibt zwar weiterhin erlaubt. Aber: An den Bundesfeiern werden die traditionellen Höhenfeuer vermutlich gestrichen. Wo es Würste gibt, stammen sie vom Gas- oder Elektrogrill – die Verwendung von Holzkohle ist vielerorts untersagt. Ebenso dürfte das Zünden von Feuerwerk verboten sein.

Die Schweizer Feuerwerksbranche trifft dies hart. «Die Situation ist sehr angespannt», sagt Urs Corradini (67). Zwei Drittel des Jahresumsatzes, so der Präsident der Schweizerischen Koordinationsstelle Feuerwerk (SKF), werden mit dem 1.-August-Geschäft erzielt. Damit ist es kommerziell bedeutender als Silvester.

«Niemand kauft Feuerwerk»

Anders als die Verwendung ist der Verkauf von Feuerwerk zwar nicht verboten. Doch in der aktuellen Lage fehle schlicht die Nachfrage, sagt Corradini. Das bestätigt Daniel Bussmann (44), Geschäftsführer und Inhaber der Feuerwerksfabrik Bugano in Neudorf LU. «Niemand kauft Feuerwerk, wenn er weiss, dass er es nicht verwenden kann.»

Kunden, die sich dennoch dafür interessieren, kläre das Verkaufspersonal über die aktuelle Lage auf. Wegen der geringen Nachfrage verzichtet Bugano dieses Jahr auf den Zeltverkauf, den die Firma normalerweise in der Woche vor dem Nationalfeiertag an vier Standorten durchführt. Auch der Onlineshop von Bugano wurde vorübergehend geschlossen.

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Verständnis für die Behörden

«Ich rechne mit Umsatzeinbussen von 95 Prozent», sagt Bussmann. «Das 1.-August-Geschäft findet bei uns in diesem Jahr schlicht nicht statt.» Auch die Baumarktkette Jumbo hat auf die aktuelle Lage reagiert: Grossfeuerwerk wird nicht verkauft, in ausgewählten Filialen ist lediglich Kleinstfeuerwerk erhältlich.

Feuerwerkproduzent Bussmann hat volles Verständnis für die Massnahmen der Behörden: «Es ist nun einmal eine Tatsache, dass die Trockenheit so extrem ist wie zuletzt 2003.» Auch damals wurde der 1. August vielerorts ohne Feuerwerk gefeiert – und auch 2018 war der Nationalfeiertag aufgrund der Witterung frei von Feuerwerk.

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Der Feuerwerksbranche droht weiteres Ungemach

Geht es nach den Urhebern der Feuerwerks-Initiative, soll dies künftig immer so sein. Sie will den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, in der Schweiz generell verbieten – und begründet dies mit dem Schutz von Wild-, Nutz- und Haustieren, dem der Umwelt und vulnerabler Personen.

Einzig für öffentliche Feuerwerke an «Anlässen von überregionaler Bedeutung» soll es dann noch Ausnahmebewilligungen geben. Am 29. November stimmt das Schweizer Volk über die Initiative ab, hinter der mehrere Tierschutzorganisationen stehen.

Bei einer Annahme wäre die aktuelle Lage der Feuerwerksbranche nur ein Vorgeschmack auf das, was künftig grundsätzlich gilt. Bugano-Chef Daniel Bussmann: «Ein Ja wäre das sichere Ende unserer Firma – sowie das Ende der gesamten Schweizer Feuerwerksbranche.»

Letzter 1. August mit Feuerwerk im Jahr 2028?

Auch SKF-Präsident Corradini sagt: «Diese Initiative hätte verheerende Folgen.» Die Verkaufszahlen seien in den letzten Jahren stabil geblieben – was zeige, dass die Verwendung von Feuerwerk auch in der Gesellschaft von heute noch ein Bedürfnis sei. «Wir appellieren an die Toleranz gegenüber jenen Menschen, die die Feuerwerktradition der Schweiz wenigstens zweimal im Jahr leben wollen.»

Kommt es zu einem Ja, müsste das Verbot gemäss den Ausführungsbestimmungen im Initiativtext innert zwei Jahren umgesetzt werden – den letzten 1. August mit Feuerwerk würde die Schweiz also im Jahr 2028 feiern.

Gemeinden beschliessen Verbote

Unabhängig von der Initiative haben immer mehr Gemeinden in den letzten Jahren Feuerwerk auf ihrem Gebiet verboten oder Einschränkungen erlassen. Die Website Tierschutz-Helfer.ch listet insgesamt 97 Gemeinden auf, in denen dies bereits der Fall ist – die meisten befinden sich in den Kantonen Graubünden (42) und Zürich (39).

Die Gegner der Initiative sagen, diese kommunalen Regelungen zeigten, dass es nicht nötig sei, eine Einschränkung in der Bundesverfassung zu verankern, die Befürworter entgegnen, ohne nationale Lösung entstehe ein Flickenteppich.

Polizei interveniert bei Verstössen

Was aber droht jenen, die sich auch von den aktuellen behördlichen Massnahmen nicht davon abhalten lassen wollen, auch an diesem 1. August Würste über dem Feuer zu grillieren oder Raketen zu zünden?

Judith Hödl, Sprecherin der Stadtpolizei Zürich, sagt: «Wenn entsprechende Meldungen eintreffen, gehen wir dem nach – und natürlich intervenieren wir, wenn wir auf unseren Patrouillen Verstösse feststellen.»

Reagieren will man jedoch mit Augenmass. Hödl: «Wir werden verhältnismässig vorgehen und die Leute auffordern, das Feuer zu löschen beziehungsweise das Abbrennen von Feuerwerk einzustellen. Doch auch Bussen und Verzeigungen sind je nach Situation möglich.»

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