Waldbrandgefahr steigt
Diese Bussen drohen jetzt beim Wildbräteln im Wald

Immer mehr Kantone erlassen ein absolutes Feuerverbot. Der «Beobachter» zeigt, wo du noch grillieren darfst und welche Bussen bei Verstössen gegen Feuerverbote drohen.
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Je nach Gefahrenstufe gilt ein Feuerverbot auch für befestigte Feuerstellen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • In der Schweiz gilt ausser im Oberengadin und in Samnaun Waldbrand-Gefahrenstufe 4 oder 5
  • Zehn Kantone haben wegen Trockenheit absolutes Feuerverbot ausgesprochen
  • Verstösse kosten ab 100 Franken, Schäden können Hunderttausende Franken erreichen
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Marco Cousin
Beobachter

Temperaturmässig bekommt die Schweiz eine Verschnaufpause, aber die Trockenheit hält an – und mit ihr die Waldbrandgefahr. Besucht man die Website des Bundesamts für Umwelt (Bafu), herrscht bis auf die Regionen Oberengadin und Samnaun in der ganzen Schweiz Gefahrenstufe 3, vielerorts gelten sogar Stufe 4 oder 5. Dazu haben zehn Kantone bereits ein absolutes Feuerverbot ausgesprochen.

Was bedeuten diese Stufen, und mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen, wenn ich unwissentlich gegen ein Feuerverbot verstosse?

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Gefahrenstufen und Massnahmen

Das Bafu legt zusammen mit Meteo Schweiz und kantonalen Fachstellen fest, welche der fünf Gefahrenstufen wo gilt. Bis und mit Gefahrenstufe 4 beziehen sich die Massnahmen immer auf Feuerstellen im Wald und in Waldnähe. Erst ab Stufe 5 sind auch Feuerstellen auf Spielplätzen oder im Extremfall der Grill auf dem eigenen Balkon betroffen. Auf seiner Website teilt das Bafu die Gefahrenstufe für jeden Kanton mit (siehe Karte).

Die fünf Gefahrenstufen im Schnellcheck

  • Stufe 1 (gering) und Stufe 2 (mässig): Keine Einschränkungen, aber Grillfeuer im Wald nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Stufe 3 (erheblich): Ein Funkenflug kann Brände entfachen. Oft ist das Feuern nur noch in fest eingerichteten, betonierten Grillstellen erlaubt.
  • Stufe 4 (gross): Brände sind sehr wahrscheinlich. Es drohen kantonale Feuerverbote im Wald und in Waldnähe (oft 50 bis 200 Meter Abstand zum Waldrand).
  • Stufe 5 (sehr gross): Ausbruch jederzeit möglich. Es gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien. Davon können auch der Holzkohlegrill im Wohnquartier oder auf dem eigenen Balkon betroffen sein.

Was ist aktuell wo erlaubt?

Mit Ausnahme der Regionen Oberengadin und Samnaun (Gefahrenstufe 2) gilt aktuell vielerorts die Gefahrenstufe 4. Sofern kein absolutes Feuerverbot gilt, solltest du für deinen nächsten Ausflug Folgendes beachten:

Ab wann drohen Bussen – und welche?

Wer trotz eines kantonalen Verbots im Wald oder in Waldnähe ein Feuer entfacht, kann von der Polizei oder Wildhütern verzeigt werden. Das gilt auch dann, wenn kein Brand entsteht und man unwissentlich gehandelt hat. Die Busse beträgt mindestens 100 Franken, kann aber je nach Kanton und Gefahrenstufe schnell mehrere Tausend Franken erreichen.

Löst das illegale Feuer zusätzlich einen Waldbrand aus, haftet der Verursacher für sämtliche Schäden und Rettungseinsätze. Bei einem Feuerwehreinsatz mit Löschhelikopter und der anschliessenden Wiederaufforstung kommen so schnell mehrere Zehntausend bis Hunderttausend Franken zusammen.

Wer auf die Privathaftpflichtversicherung zählt, wird enttäuscht: Zwar bezahlt die Versicherung den Schaden des Waldbesitzers vorerst, aber weil das Ignorieren eines offiziellen Verbots rechtlich als grobe Fahrlässigkeit gilt, fordert sie das Geld danach vollumfänglich vom Verursacher zurück.

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