Entscheid des Bundesgerichts
Knall in Grenchen: Stadtpräsidentin ist Amt per sofort los

Die Grenchner Stadtpräsidentin Susanne Sahli ist ihr Amt per sofort los. Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die Wahl neu angesetzt werden muss. Nun übernimmt ausgerechnet ihr Wahlkampfgegner das Zepter.
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Susanne Sahli (FDP) wurde im September 2025 zur Stadtpräsidentin von Grenchen gewählt. Sie holte 25 Stimmen mehr als Konkurrent Patrick Crausaz (GLP).

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Das Bundesgericht hebt die Stadtpräsidiumswahl 2025 in Grenchen auf
  • Unregelmässigkeiten: 177 fehlende Wahlzettel und verspätete Briefkastenleerung
  • Nur 25 Stimmen Unterschied: Neue Wahl für Stadtpräsidium wird angesetzt
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Ruedi StuderBundeshaus-Redaktor

Es ist ein politisches Schmierentheater, das sich letztes Jahr rund um die Stadtpräsidiumswahl in Grenchen abgespielt hat. Zum Kandidatenfeld gehörte ein Vater, der eigens antrat, um seiner ebenfalls kandidierenden Tochter zu schaden. Die SP-Kandidatin warf später das Handtuch – aus gesundheitlichen Gründen.

Hart geführt wurde der Wahlkampf schliesslich zwischen FDP-Frau Susanne Sahli und GLP-Mann Patrick Crausaz. Im zweiten Wahlgang entschied Sahli das Rennen knapp für sich. Mit 2094 zu 2069 Stimmen machten nur gerade 25 Stimmen den Unterschied zugunsten der Freisinnigen aus, die damit Anfang Jahr auf ihren FDP-Vorgänger François Scheidegger folgte. 

Allerdings hatte da der umtriebige Grenchner Politiker Elias Vogt – schweizweit bekannt als engagierter Windkraft-Gegner – längst eine Beschwerde gegen das Wahlresultat wegen allfälliger Unregelmässigkeiten eingereicht. Das Solothurner Verwaltungsgericht wies die Beschwerde ab.

Lausanne hebt Wahl auf

Nicht so das Bundesgericht in Lausanne. Es heisst die Beschwerde teilweise gut und ordnet eine Wahlwiederholung an, wie CH Media berichtet. Stadtpräsidentin Sahli ist ihr Amt per sofort los und damit Ex-Stadtpräsidentin. Ihre Aufgaben übernimmt vorläufig der Grenchner Vizepräsident – und das ist ausgerechnet ihr früherer Widersacher Crausaz.

Die Lausanner Richter kamen zum Schluss, dass es tatsächlich zu Unregelmässigkeiten gekommen sei, die eine Aufhebung der Wahl rechtfertigten. So wurden im zweiten Wahlgang 4536 gültige Stimmrechtsausweise gezählt, aber nur 4359 Wahlzettel. 177 Wahlzettel fehlten also. Zwar ist denkbar, dass leere Couverts eingereicht wurden, trotzdem sorgte die Differenz für Fragezeichen.

Weiter stellt das Bundesgericht fest, dass der Briefkasten für die brieflichen Wahlcouverts erst am Sonntagmorgen statt am Samstag um Mitternacht geleert wurde – damit wurden allenfalls Wahlzettel mitgezählt, die nicht mehr hätten gezählt werden dürfen. Die Wahlbüropräsidentin hatte selber eingeräumt, dass sie «nicht nachts um 24 Uhr einen Briefkasten leeren» gehe. Zudem wurden die vorgängig sortierten Wahlzettel nicht in einer versiegelten Urne aufbewahrt, sondern in verschlossenen Schachteln in einem geschlossenen Raum. Auch das widerspricht den Vorschriften. 

Verfälschung denkbar

Ob die verschiedenen Mängel das Wahlresultat verfälscht haben, kann zwar auch das Bundesgericht nicht beantworten. Aufgrund des knappen Wahlausgangs erscheine dies aber möglich. Und diese Zweifel genügen dem Bundesgericht, das Wahlresultat mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Sahlis bisherige Amtshandlungen bleiben aber gültig.

Sahli respektiert gemäss einer Mitteilung der Stadt Grenchen den Gerichtsentscheid. «In einem Rechtsstaat sind gerichtliche Entscheide zu akzeptieren», wird sie zitiert. Sie bedaure den Entscheid jedoch, sowohl für die Stadt als auch für die Mitarbeitenden. Grenchen wird für die Besetzung des vakanten Stadtpräsidiums laut Medienmitteilung nun eine neue Wahl ansetzen.

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