Darum gehts
- UBS-Chef Ermotti erzielt Teilsieg gegen Finanzministerin Keller-Sutter bei Bankenregulierung
- Ständeratskommission warnt vor Überregulierung und Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit
- Kommission fordert 5 bis 7 Jahre Umsetzungsfrist für verschärfte Verordnungsbestimmungen
UBS-Boss Sergio Ermotti (65) darf sich die Hände reiben. Er kann gegen Finanzministerin Karin Keller-Sutter (61) zumindest einen Teilsieg einfahren. Zwar unterstützt die Wirtschaftskommission des Ständerats im Grundsatz die Stossrichtung des Bundesrats bei der Revision der Eigenmittelverordnung für Banken.
Nach der CS-Notfusion soll die UBS ihr Eigenkapital drastisch erhöhen müssen, um allfällig weitere Rettungsaktionen durch den Steuerzahler möglichst zu vermeiden. Damit ist die Ständeratskommission grundsätzlich einverstanden. Wie zuvor schon ihre Schwesterkommission im Nationalrat aber warnt sie ebenfalls vor einer Überregulierung gewarnt.
Schweizer Bankenplatz soll wettbewerbsfähig bleiben
Eine übermässige Verschärfung der Kapitalvorschriften über internationale Standards hinaus könnte die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefährden, befürchten die Wirtschaftspolitiker. Die neuen Vorgaben müssten verhältnismässig und international abgestimmt sein. Auch die Grossbank wehrt sich mit allen Mitteln gegen die verschärften Regeln.
Der Kommission sei es wichtig, dass die vorgesehenen Verschärfungen nicht über die Regulierung internationaler Finanzplätze hinausgehen, schreibt Kommissionspräsident Hans Wicki (61, FDP) in einer Mitteilung. Ziel sei es, die Stabilität zu erhöhen, ohne die Attraktivität des Kapitalregimes zu schwächen.
Die Ständeratskommission plädiert daher für eine Frist von 5 bis 7 Jahren für alle Banken zur Umsetzung der verschärften Verordnungsbestimmungen. Ausserdem fordert sie den Bundesrat auf, seinen Spielraum zu nutzen und nicht weiter zu gehen als die EU oder Grossbritannien, «damit der Schweizer Finanz- und Bankenplatz wettbewerbsfähig bleibt».
Der Bundesrat hatte im September eine Vernehmlassung zu Anpassungen der Eigenmittelverordnung für Banken durchgeführt. Er wird nun über die endgültige Fassung der Verordnungsänderungen entscheiden. Das kann er in eigener Kompetenz tun.