Dschihadist sitzt im Knast
EDA will IS-Kämpfer im Irak besuchen

Ein Dschihadist will zurück in die Schweiz und verklagt Bundesrat Cassis. Die Schweizer Botschaft will ihn Mitte Juni im irakischen Gefängnis besuchen.
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Konsularbeamte von Aussenminister Ignazio Cassis wollen Mitte Juni einen Schweizer Dschihadisten im Irak besuchen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schweizer IS-Kämpfer seit 2019 in Haft, EDA muss Fall neu prüfen
  • 5700 IS-Kämpfer, darunter drei Schweizer, 2026 in Irak verlegt
  • NDB fehlen Informationen zu 34 von 92 Schweizer Dschihad-Reisenden
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Raphael RauchBundeshausredaktor

Ein Schweizer IS-Kämpfer, der 2015 nach Syrien ausreiste und 2019 festgenommen wurde, hat vor dem Bundesverwaltungsgericht erstritten, dass das EDA seinen Fall neu beurteilen muss. Das Verfahren liegt beim Bundesgericht.

Der Mann sass sechs Jahre in kurdischen Gefängnissen – ohne Urteil, ohne ordentliches Verfahren. Die Schweiz verweigerte ihm die Rückkehr in die Schweiz, weil sie «keine aktive Rückführungsunterstützung für erwachsene terroristisch motivierte Reisende» leiste, wie der Bund betont. 

Sind Leib und Leben bedroht?

Doch Anfang 2026 kam alles anders: Die syrischen Lager wurden geräumt, die USA verlegten über 5700 IS-Kämpfer in den Irak – darunter drei Schweizer. Dort droht ihnen nun ein Prozess nach dem irakischen Antiterrorgesetz – und im schlimmsten Fall die Todesstrafe.

Die Richter in St. Gallen gehen von einer «grundlegend veränderten» Lage aus und kassierten die ablehnende EDA-Verfügung vom 1. September 2025. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass der Beschwerdeführer inzwischen ins berüchtigte Al-Karkh-Gefängnis (das ehemalige Camp Cropper) in Bagdad verlegt wurde. Die Linie des Bundesrats – keine Rückführung, solange Leib und Leben nicht konkret bedroht sind – trägt nicht mehr.

Von Dschihadisten geht ein hohes Risiko aus

Allerdings ist völlig offen, ob dem Schweizer tatsächlich die Todesstrafe droht. Laut dem EDA gibt es bislang keine Hinweise, dass der Irak ausländische Dschihadisten hinrichten wird. 

Der Anwalt des Schweizer Dschihadisten beruft sich auf das Auslandschweizergesetz, auf die Europäische Menschenrechtskonvention und auf völkerrechtliche Pflichten der Schweiz, ihn vor Folter und Hinrichtung zu schützen. Das Gericht zwingt das EDA, all dies neu abzuwägen. Bislang lehnt die Schweiz eine Rückkehr ab – von Dschihadisten geht ein hohes Risiko aus. Man müsste sie rund um die Uhr bewachen, was viele Polizeikräfte binden würde. Entsprechend bemüht ist der Bund, Schweizern mit IS-Bezug das Bürgerrecht zu entziehen. Drei Entscheide sind rechtskräftig, weitere Verfahren laufen.

Schweizer Botschaft plant Besuch im Irak-Knast

Nach Informationen von SonntagsBlick bereitet das EDA aktuell einen Gefängnisbesuch im Irak vor. Der Besuch, der von der Schweizer Botschaft in Ammann (Jordanien) durchgeführt wird, soll Mitte Juni stattfinden. «Wir setzen uns dafür ein, dass menschenwürdige Haftbedingungen, Verfahrensgarantien und Verteidigungsrecht sichergestellt werden.»

Hinter den Kulissen läuft ein heikler Balanceakt. «Rückkehrer aus Dschihadgebieten und Personen, die sich während der Haft radikalisiert haben, bleiben eine Bedrohung für die Sicherheit Europas und der Schweiz», teilt das EDA mit. Gleichzeitig muss das Aussendepartement verhindern, dass eigene Staatsbürger schlecht behandelt werden.

NDB weiss nicht, was mit 34 Dschihad-Reisenden ist

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) geht von insgesamt 92 Schweizer Dschihad-Reisenden aus. 32 sind verstorben, 16 sind in die Schweiz zurückgekehrt. Laut NDB sollen sich zehn Schweizer Dschihadisten in Irak oder Syrien aufhalten. Was aus den verbleibenden 34 Dschihadisten wurde, weiss der NDB nicht.

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