Doppelmandate unter Beschuss
Gleichzeitig Regierungsrat und im Bundeshaus – ist das erlaubt?

Während andere Kantone Doppelmandate verbieten, sind sie im Wallis erlaubt. Nun planen gleich zwei Staatsräte den Sprung nach Bern, ohne ihr Mandat ablegen zu wollen.
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Dürfen Regierungsräte im nationalen Parlament sitzen?
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Darum gehts

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  • Im Wallis dürfen Regierungsmitglieder auch im nationalen Parlament tätig sein
  • Kantonales Parlament kritisiert Doppelmandate, Verbot müsste durch Volksentscheid erfolgen
  • In Luzern sind zwei Doppelmandate erlaubt, anderswo herrschen oft strengere Regeln
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

Das Wallis ist ein sonderbarer Kanton. Auch seine Kantonsverfassung besitzt einige Auffälligkeiten. Etwa: Seine Regierungsmitglieder sind nicht per se davon ausgeschlossen, auch im nationalen Parlament zu sitzen.

Das sorgt im Bergkanton aktuell für Begehrlichkeiten. Wie «Le Temps» berichtet, überlegen sich aktuell die Staatsräte Christophe Darbellay (55, Mitte) und Franz Ruppen (55, SVP), in einem Jahr für den Ständerat zu kandidieren – ohne dabei ihr Regierungsmandat abzugeben. Das kantonale Parlament drückte darüber diese Woche sein deutliches Missfallen aus – vorerst bleibt das Doppelmandat dennoch erlaubt. Ganz alleine ist das Wallis damit nicht.

Die grosse Mehrheit verbietet den Spagat

Das kantonale Regierungsamt ist meistens ein Vollzeitjob. In fast allen Schweizer Kantonen gilt deshalb: Wer in der Kantonsregierung sitzt, darf nicht gleichzeitig im Bundeshaus politisieren. Dazu gehören unter anderem Zürich, Bern, Genf, Tessin, Basel-Landschaft, Graubünden, Solothurn, Jura und Neuenburg. Bei einer Wahl in den National- oder Ständerat muss eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat auf eines der beiden Ämter verzichten.

Die Unvereinbarkeit war dabei aber nicht immer gegeben: Im Kanton Bern wurde das Verbot beispielsweise erst 1987 – aufgrund einer Volksinitiative – in der Verfassung verankert. Auch im Wallis müsste ein tatsächliches Verbot über das Volk.

Erlaubt ist es oftmals nur mit Einschränkungen

Nur wenige Kantone erlauben ihren Regierungsmitgliedern noch den Schritt nach Bern. In der Praxis legen die Politikerinnen und Politiker jedoch zumeist eines ihrer Ämter ab. Ausnahmen gibt es dennoch: So sass etwa SVP-Mann Oskar Freysinger (66) zwischen 2013 und 2015 sowohl im Walliser Staatsrat als auch im Nationalrat.

Dabei gelten unterschiedliche Einschränkungen: Während im Wallis, Aargau und Thurgau höchstens ein kantonales Exekutivmitglied auch Teil der Bundesversammlung sein darf, sind es in Luzern immerhin zwei.

So wie der Innerschweizer Kanton handhabte es auch der Kanton St. Gallen lange. Erst vor vier Jahren wurde das Gesetz aufgehoben. Auslöser war der heutige Mitte-Ständerat Benedikt Würth (58): Weil der damalige Finanzdirektor 2019 neu ins Stöckli gewählt wurde, forderte die SVP die Abschaffung des Doppelmandats. Seit 2022 gilt daher eine Übergangsfrist von maximal 12 Monaten. Auch die Kantone Schwyz und Freiburg kennen solche Übergangsfristen.

In den Gemeinden ist es kompliziert

Noch verworrener wird es eine Stufe tiefer. Bei der Frage, ob ein zeitgleicher Einsitz in das Kantonsparlament erlaubt sein soll, zeigen sich die Kantone zwar deutlich offener. Nur im Kanton Neuenburg gilt seit 2021 ein striktes Verbot – abgesegnet durch die Stimmbevölkerung.

Im Kanton Basel-Landschaft ist aktuell eine Initiative hängig, die die beiden Mandate unvereinbar machen soll. Und in anderen Kantonen – etwa in Zürich oder Luzern – dürfen die Gemeinden selbst entscheiden, ob ein Doppelmandat innerhalb des Kantons erlaubt sein soll.

Die Stadt Zürich nimmt dabei eine besonders spezielle Rolle ein: Mit der «Lex Wagner» – benannt nach dem ehemaligen Stadtpräsidenten Thomas Wagner – ist es für Stadträte in der Limmatstadt seit 1980 sogar verboten, zeitgleich auf nationaler Ebene zu politisieren. Versuche, das Sondergesetz wieder aufzuheben, scheiterten im Stadtzürcher Parlament wiederholt.

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