Darum gehts
- Berner Kantonsparlament will Polizeistunde abschaffen
- Weniger Bürokratie und mehr Freiheit für Nachtschwärmer
- In Obwalden, Schwyz und Uri ist Polizeistunde bereits Geschichte
Letzte Runde in der Bar – und zwar vor Mitternacht, das ist in vielen Kantonen noch der Fall. Schlägt die Polizeistunde, ist in Gaststätten Schluss. In vielen Kantonen und Gemeinden müssen Beizen und Bars zwischen 24 und 5 Uhr schliessen, an Wochenenden sind die Regeln vielerorts etwas lockerer – dann gilt die Sperrstunde beispielsweise erst ab 1 oder 2 Uhr. Wer doch länger feiern will, braucht eine kostenpflichtige Bewilligung.
Im Kanton Bern gilt die ordentliche Sperrstunde aktuell von 0.30 bis 5 Uhr. Diese soll nun fallen. Das Kantonsparlament hat am Dienstag einer Motion von GLP-Grossrat Claude Grosjean zugestimmt, die die vollständige Abschaffung der Polizeistunden fordert. Den Vorstoss hatten Ratskollegen aus SVP, SP, FDP, Mitte, EDU, GLP und Grünen mitunterzeichnet – und dieser erhielt nun auch im Plenum mit 76 Ja zu 58 Nein bei 15 Enthaltungen die Zustimmung.
Für die Motion stimmten mehrheitlich die Grossräte aus SVP, Mitte, FDP, GLP und Grünen. Dagegen stellte sich eine Mehrheit der SP, aber auch EVP und EDU sagten Nein.
Weniger Bürokratie, mehr Freiraum
Grosjean überzeugte die Ratsmehrheit mit der Argumentation, dass die heutige Regelung erheblichen administrativen Aufwand für die Gastrobetriebe und die Gemeinden verursache, die diese kontrollieren müssten. Denn wer heute länger öffnen will, muss eine kostenpflichtige Überzeitbewilligung beantragen. Das Ganze beschäftige neben den betroffenen Gastrobetrieben auch Gemeinden, Statthalteramt und Gewerbepolizei. Die Polizeistunde führe dazu, dass sich Kanton und Gemeinden «kostspielig selbst beschäftigen», so der GLP-Politiker.
Ob ein Gastrobetrieb länger öffnen will, solle nicht mehr von einer Überzeitbewilligung abhängen, «sondern sich nach den Bedürfnissen des Gastrobetriebs und der Kundschaft richten».
Nur wenn es im Einzelfall durch längere Öffnungszeiten zu Nutzungskonflikten – wie etwa Lärmproblemen – kommt, sollen künftig nach Bedarf gezielte Öffnungszeiten verfügt werden können. Das Ausgehverhalten habe sich verändert, führten die Befürworter etwa ins Feld. «Die Polizeistunde ist ein alter Zopf, der abgeschnitten werden soll», hiess es seitens der SVP-Fraktion.
Nachtruhe und Arbeitnehmendenschutz
Die heutige Regelung sei schon genügend liberal, befand die Gegenseite. So kann nämlich jeder Betrieb bis zu 24 Mal seine Öffnungszeiten bis 3.30 Uhr verlängern. Durch zusätzliche Einzelbewilligungen für besondere Veranstaltungen oder durch generelle Überzeitbewilligungen sind zudem Öffnungszeiten bis 5 Uhr möglich, was gerade in der Stadt Bern von Dutzenden Lokalen genutzt wird.
«Das heutige System der Bewilligungspflicht für Überzeiten stellt sicher, dass die Interessenabwägung zwischen Gewerbe und Anwohnenden vor Entstehen eines Konflikts im Rahmen eines geordneten Verfahrens erfolgt», hielt der Regierungsrat in seiner ablehnenden Stellungnahme fest. Die Zahl der Lärmklagen dürfte zunehmen, warnte SVP-Volkswirtschaftsdirektor Raphael Lanz in der Debatte. «Unter dem Strich resultiert kein Zusatznutzen.»
Gegen den Vorstoss stellte sich auch eine Mehrheit der SP-Fraktion, die den Arbeitnehmendenschutz in den Vordergrund rückte. Auch die Nachtruhe wurde zum Thema. «Muss man rund um die Uhr konsumieren können?», fragte eine EVP-Grossrätin.
Nicht der erste Kanton
War ein Vorstoss zur Abschaffung der Polizeistunde 2018 im Kanton Bern noch gescheitert, muss die Kantonsregierung nun eine Gesetzesvorlage dazu ausarbeiten. Bern würde sich damit zu drei weiteren Kantonen gesellen, die den Schritt bereits vollzogen haben: Uri, Obwalden und Schwyz.