Das hat Konsequenzen in Bern
Steuerbeamtin «verfälscht» Beleg für eigene Steuererklärung

Eine Angestellte der Berner Steuerverwaltung geriet wegen eines verfälschten Belegs ins Visier. Zudem gab es einen Interessenkonflikt-Verdacht. Nach längeren Abklärungen ist der Fall abgeschlossen – mit Folgen für die Steuerverwaltung.
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Eine Angestellte der Berner Steuerverwaltung geriet wegen ihrer eigenen Steuererklärung ins Visier der Behörden.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Berner Steuerbeamtin fälschte 2011 Beleg für ihre Steuererklärung
  • Daraufhin wurde Finanzkontrolle aktiv und parlamentarische Kommission schaute genauer hin
  • Neue Regeln: Mitarbeitende dürfen eigene Steuerfälle nicht mehr selbst bearbeiten
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Sven AltermattCo-Ressortleiter Politik

Es ist ein Fall, der die Berner Politik hinter den Kulissen schon länger beschäftigt: Eine Angestellte der Steuerverwaltung soll für ihre eigene Steuererklärung einen Beleg gefälscht haben. Gleichzeitig stand der Verdacht im Raum, dass sie bei der Behandlung ihres Steuerdossiers von ihrer Stellung innerhalb der Verwaltung profitiert haben könnte.

Die Geschichte begann schon 2011. Damals kaufte das Berner Unternehmen, das der Frau gehört, ein Patent von einer deutschen Firma. Im Zentrum des späteren Rechtsstreits stand eine Anzahlung von 90'000 Franken. Laut einem Urteil der Steuerrekurskommission wurde der dazu eingereichte Bankbeleg «verfälscht», wie es wörtlich heisst. Die Kommission sprach von «zahlreichen Ungereimtheiten» und kam zum Schluss, dass die Zahlung steuerlich anders hätte behandelt werden müssen.

Bei Mitarbeitenden gelten neue Regeln

Die «Berner Zeitung» hat den Fall aufgearbeitet. Weil die Frau selbst bei der Steuerverwaltung arbeitete, vermutete die Berner Finanzkontrolle, dass es bei der Bearbeitung ihres Steuerdossiers zu einem Interessenkonflikt gekommen sein könnte. Sowohl eine von Finanzdirektorin Astrid Bärtschi (53, Mitte) angeordnete Administrativuntersuchung als auch Gutachten fanden aber keine ausreichenden Hinweise auf einen konkreten Interessenkonflikt, wie nun klar ist.

Offenbar waren sich die Experten jedoch nicht in allen Punkten einig. Während ein Interessenkonflikt nicht bestätigt wurde, kamen die Gutachter bei steuerrechtlichen Fragen teilweise zu anderen Schlüssen. Gemäss der Finanzkommission des Kantonsparlaments widersprechen mehrere Gutachten den steuerrechtlichen Feststellungen im konkreten Fall. 

Folgenlos bleibt die Geschichte dennoch nicht. Die Kommission schaute sich den Fall, den die Finanzkontrolleure ins Rollen gebracht haben, ganz genau an. Die Ergebnisse ihrer Abklärungen veröffentlicht sie in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht

So werden in Bern nun einige «steuerrechtliche Mängel» behoben. Wie die «Berner Zeitung» weiter berichtet, wurden die Verfahren innerhalb der Steuerverwaltung überprüft und angepasst. Heisst konkret: Einsprachen von Mitarbeitenden werden künftig von einer Fachgruppe beurteilt. Zudem sollen Nachsteuerverfahren in Zweifelsfällen durchgeführt und mit einer anfechtbaren Verfügung abgeschlossen werden. Man wolle bereits den Anschein einer bevorzugten Behandlung vermeiden.

Wie unabhängig sind Steuerbehörden?

Wer schaut da wem auf die Finger? Und wie werden Interessenkonflikte vermieden? Die Unabhängigkeit von Steuerverfahren ist ein sensibles Thema. Es sorgte im Kanton Bern schon früher für Diskussionen. Wie Blick aufzeigte, werden Einsprachen gegen Steuerveranlagungen teilweise von denselben Mitarbeitenden geprüft, die zuvor bereits die Veranlagung vorgenommen hatten. 

Kritiker warnten damals vor möglichen Interessenkonflikten. «Das lässt Zweifel an der Unabhängigkeit und Objektivität solcher Verfahren aufkommen», sagte der Berner FDP-Fraktionschef Carlos Reinhard (52) zu Blick. 

Die Kantonsregierung verteidigte die Praxis: Die Überprüfung durch denselben Angestellten sei effizient, da dieser den Fall am besten kenne. Zudem werde das Verfahren durch das Vier-Augen-Prinzip abgesichert – ein Vorgesetzter müsse das Ergebnis absegnen.

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