Darum gehts
- Der Bundesrat will die Lohnbeiträge für die IV um 0,2 Prozent erhöhen, SVP und FDP kritisieren dies
- Mitte-Präsident Philipp Matthias Bregy verweist darauf, dass SVP und FDP im Bundesrat die Mehrheit haben
- Der Bund begründet die Erhöhung mit mehr IV-Beziehenden
Ein Bundesratsentscheid macht die Bürgerlichen stinkig. Die SVP spricht von einem «Angriff der Linken und Heimatmüden auf das Portemonnaie der Bevölkerung» – und die FDP warnt: «Stopp! Die Bevölkerung ist keine Zitrone.» Die beiden Parteien kritisieren, dass die Lohnbeiträge für die Invalidenversicherung (IV) ab 2030 um 0,2 Prozent steigen sollen. Dazu sollen Personen mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 181'440 Franken brutto im Jahr, auf dem darüberliegenden Einkommen weitere 0,6 Prozentpunkte abgeben.
Dass es ausgerechnet von der SVP und FDP Kritik hagelt, dafür hat Philipp Matthias Bregy (48) nur wenig Verständnis. Auf LinkedIn schreibt der Mitte-Präsident zwar, dass auch er den Bundesratsentscheid kritisch hinterfragt. Die SVP und FDP stellen mit je zwei Vertretern jedoch die Mehrheit der sieben Bundesräte. «Damit hätten es eure Vertreterin und eure Vertreter in der Hand gehabt, andere Lösungen zu präsentieren», schreibt Bregy gegenüber den beiden Parteien. Den Post schliesst er mit der Bemerkung ab: «just saying». Das heisst so viel wie «ich meine ja nur».
FDP schiesst zurück
Mit diesem Seitenhieb von Bregy konfrontiert, schreibt die FDP: «Weder die FDP noch Herr Bregy wissen, welcher Bundesrat bei welchem Geschäft wie abstimmt.» Aufgrund des Kollegialitätsprinzips müssen alle Bundesräte die Meinung des Gesamtgremiums vertreten. Da die Bundesratssitzungen nicht öffentlich sind, weiss niemand, wie die einzelnen Mitglieder jeweils abstimmen.
Stattdessen kontert die FDP: «Die Mitte hat in der laufenden Legislatur die Sozialpolitik von SP und Grünen praktisch eins zu eins übernommen.» Die Partei kündigt an, sie werde sich mit aller Kraft gegen die Steuer- und Abgabespirale wehren.
Zusätzliche Herausforderungen für die IV
Die Erhöhung der IV-Abzüge begründet der Bund mit der steigenden Anzahl von Personen, die IV beziehen. Besonders besorgniserregend sei dabei, dass zunehmend auch junge Menschen IV benötigen. «Für die meisten von ihnen ist die Rückkehr ins Erwerbsleben oder ein späterer Berufseinstieg nur schwer möglich. Sie sind deshalb sehr lange auf eine IV-Rente angewiesen», schreibt der Bund in einer Mitteilung.
Bei Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren geht es laut dem Bund oft um psychische Erkrankungen. Um diese beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen, will der Bund ihnen eine Integrationsentschädigung von 1000 Franken im Monat sowie zusätzliche Integrationsberatungen anbieten.