Bundesanwalt Stefan Blättler äussert sich zu Drohnen-Vorfall
«Es laufen Vorermittlungen»

Drohnen fliegen über Schweizer Militäranlagen – jetzt spricht der Bundesanwalt. Er äussert sich auch zu seiner beruflichen Zukunft und zu Nicoletta della Valle.
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Laut Gesetz muss Bundesanwalt Stefan Blättler nächstes Jahr abtreten.
Foto: Philippe Rossier

Darum gehts

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Raphael RauchBundeshausredaktor

Herr Blättler, Sie wurden am Donnerstag 67 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch! Wie fühlt man sich so kurz vor dem Ablaufdatum?
Welch charmanter Einstieg ins Gespräch! Aber danke – mir geht es bestens. Mit 67 Jahren fühle ich mich noch weit entfernt von meinem – wie Sie sagen – Ablaufdatum. Ich konzentriere mich auf meine Arbeit, und es gibt einiges zu tun.

Nächstes Jahr erreichen Sie die Alterslimite von 68 Jahren – dann ist Schluss.
Zufälligerweise fällt mein 68. Geburtstag tatsächlich mit dem Ende der Legislatur zusammen. Ich bin noch bis Ende 2027 als Bundesanwalt gewählt. An Diskussionen über eine weitere Kandidatur beteilige ich mich nicht, solange das Parlament das gesetzlich geltende Alterslimit bei 68 Jahren belässt. Ich kann Ihnen jedoch versichern: In Rente werde ich nicht gehen. Ich bin mir sicher, dass meine Erfahrungen und meine Expertise auch künftig auf die eine oder andere Weise gefragt sein werden.

Ich höre aus dem Parlament, dass Sie für eine Verlängerung der Amtszeit offen gewesen wären. Die zuständige Kommission hat aber abgewunken.
Ich habe zu diesem Thema gesagt, was ich zu sagen habe. Über Hörensagen äussere ich mich ohnehin nicht. Ich konzentriere mich auf meine Arbeit. Es gibt noch viel zu tun, und ich freue mich darauf.

Manche Politiker werfen Ihnen Ich-bin-nicht-zuständig-Mentalität vor.
Das weise ich zurück: Wir haben eine ständig steigende Zahl von Verfahren und allein letztes Jahr von den Kantonen 245 Ersuche um Verfahrensübernahme gutgeheissen. Sind wir zuständig, übernehmen wir die Verantwortung.

Wie oft versuchen Politiker, Anwälte oder Lobbyisten, ein Anliegen bei Ihnen zu deponieren?
Das ist äusserst selten. Und meine Antwort ist immer die gleiche: Ich verweise konsequent an die zuständigen Stellen. Das wird grundsätzlich respektiert.

Anders als bei der Fifa: Nach einem Anruf von Donald Trump bei Gianni Infantino wurde die Sperre gegen einen Spieler aufgehoben. Ist das Rechtsbeugung?
Ich verstehe zu wenig von Fussball, um ins Detail zu gehen. Politik und Sport zu vermischen, ist für mich jedoch ein absolutes No-Go. Als gelegentlicher Konsument von Fussballspielen am Fernsehen finde ich: Spielregeln gelten, solange das Spiel läuft. Bei einem Turnier sollten die Spielregeln nicht während des Turniers geändert werden.

Was sagen Sie zum Vorwurf, Ihre Behörde arbeite viel zu langsam?
Falls es diesen Vorwurf gibt, weise ich ihn zurück. Es gibt immer wieder Fälle, die gründlichere Abklärungen brauchen als andere. Dafür müssen wir uns die notwendige Zeit nehmen. Generell gilt: Wir sind überall sehr gut aufgestellt bei der Bundesanwaltschaft. Wir haben Ruhe, und jeder und jede weiss, was zu tun ist. Dieses Klima erlaubt es uns, wichtige Ergebnisse zu erzielen, beispielsweise in den Bereichen Wirtschaftskriminalität. Und wir sind sehr schnell, wenn es darum geht, Terroristen das Handwerk zu legen. Mafia-Strukturen verfolgen wir ebenfalls konsequent, auch bei Cyberkriminellen erzielen wir gute Ergebnisse.

2018 stürzte eine historische Ju-52 ab, alle 20 Insassen kamen ums Leben. Acht Jahre später haben Sie immer noch keine Anklage erhoben. Warum nicht?
Das ist ein sehr komplexer Fall. Wir sind aber sehr nahe bei einem Verfahrensabschluss.

Liegt ein solches Tempo an Ihrer grosszügigen Homeoffice-Regelung? Ein Grossteil der Arbeitsplätze ist leer.
Es stimmt nicht, dass wir langsam arbeiten, und es stimmt auch nicht, dass ein Grossteil der Arbeitsplätze leer ist. Wenn ich durchs Büro laufe, dann sind sie gut besetzt. Wir verlangen zwei Tage Präsenz, den Rest der Zeit kann zu Hause gearbeitet werden. Ich überlasse die Details den leitenden Staatsanwälten, weil ich ergebnisorientiert bin: Die Leistung muss stimmen, nicht primär der Arbeitsort.

Stimmt es, dass einer Ihrer Stellvertreter nur noch im Homeoffice arbeitet?
Nein, sonst würde ich meine Stellvertreter ja nicht sehen – und ich sehe sie regelmässig.

Wie sieht die Fluktuationsrate Ihrer Mitarbeitenden aus?
Wir sind bei 7 Prozent – das ist durchaus normal. Seit ich im Amt bin, ist die Rate stark gesunken.

Sie müssen gegen die frühere Fedpol-Chefin Nicoletta della Valle ermitteln, weil sie rechtswidrig eine Einreisesperre gegen einen palästinensischen Aktivisten verhängt hatte. Sind Sie in diesem Fall befangen?
Als früherer Berner Polizeikommandant habe ich mit Nicoletta della Valle eng zusammengearbeitet. Bei diesem Fall bin ich sofort in den Ausstand getreten, um die Unabhängigkeit zu wahren. Die zuständige Abteilung prüft aktuell die nächsten Schritte.

Der Chef der Armee sprach kürzlich von einem Drohnen-Vorfall – erstattet aber keine Anzeige. Ärgert Sie das?
Ich äussere mich nicht zu anderen Institutionen. Letztlich muss die Armee-Spitze selbst entscheiden; ich möchte dies weder kommentieren noch werten. Sie können aber davon ausgehen, dass wir die nötigen Abklärungen treffen. Es laufen Vorermittlungen.

Was genau klären Sie ab?
Auf polizeilicher Ebene wird nun geschaut, was genau vorgefallen ist, welche Zuständigkeit infrage käme und ob es Elemente gibt, die formal bei der Bundesanwaltschaft deponiert werden müssen. An uns ist es danach zu entscheiden, ob die Elemente für eine Verfahrenseröffnung ausreichen oder nicht.

Sprechen wir über den Arbeitsbereich Islamismus. Im Mai hat ein psychisch Auffälliger in Winterthur mehrere Menschen mit einem Messer angegriffen und «Allahu akbar» gerufen. Ist er schuldfähig?
Das ist ein laufendes Verfahren, wir stehen erst am Anfang. Die Frage der Schuldfähigkeit muss sauber abgeklärt werden.

Das Aussendepartement hat drei Schweizer Dschihadisten in einem irakischen Gefängnis besucht. Offenbar wollen sie zurück in ihre Heimat. Hätte die Schweiz die Möglichkeit, sie rund um die Uhr zu überwachen?
Das ist eine politische Frage – und letztlich der Entscheid des Bundesrats, ob diese Leute zurückkommen sollen und unter welchen Bedingungen. Was die Bundesanwaltschaft betrifft, kann ich sagen: Wenn die Personen an der Schweizer Grenze auftauchen, werden wir unsere Strafverfahren wieder aufnehmen und sie entsprechend in die Pflicht nehmen. Alles Weitere muss dann mit den Kantonen besprochen werden.

Der Nachrichtendienst des Bundes geht von 16 IS-Rückkehrern aus. Wie viele sind rechtskräftig verurteilt, wie viele sind auf freiem Fuss? Geht von ihnen noch eine Gefahr aus?
Das sind Zahlen des NDB, die ich nicht kommentieren will. Es gab Verurteilungen des Bundesstrafgerichts. Zum Teil sind sie noch in Haft, zum Teil ist die Haft ausgestanden. Es liegt dann an den Kantonen zu schauen, ob allenfalls eine weitere Gefährdung von der Person ausgeht.

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