Bundesanwaltschaft eröffnet Verfahren
Ermittlungen gegen mutmassliche Schweizer Hamas-Helfer

Die Bundesanwaltschaft hat erstmals Strafverfahren wegen möglichen Verstössen gegen das seit Mai geltende Hamas-Verbot eröffnet.
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Kämpfer der Terrororganisation Hamas im Gazastreifen.
Foto: IMAGO

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesanwaltschaft eröffnet erste Strafverfahren nach Inkrafttreten des Hamas-Verbots in der Schweiz
  • Verbot erleichtert Einreiseverbote, Ausweisungen und Überprüfung von Finanzflüssen
  • Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 forderte 1182 Todesopfer
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Fabian EberhardStv. Chefredaktor SonntagsBlick

Mitte Mai setzte der Bundesrat das Hamas-Verbot in Kraft – jetzt hat die Bundesanwaltschaft (BA) erste Strafverfahren eröffnet. «Wir können bestätigen, dass die Bundesanwaltschaft Strafverfahren eingeleitet hat, die unter dem Titel des neuen Gesetzes eröffnet wurden», sagt Sprecher Matteo Cremaschi zu Blick. Weitere Informationen gibt er zurzeit nicht.

Das Hamas-Verbot wurde als Reaktion auf den grausamen Terrorangriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 eingeführt. Mit 1182 Toten handelte es sich um den grössten Massenmord an Juden seit dem Holocaust.

Kurz darauf reichten die sicherheitspolitischen Kommissionen von National- und Ständerat eine Motion für ein Verbot ein. Der Bundesrat beauftragte das Justiz- und Polizeidepartement mit der Ausarbeitung des Gesetzes. Verboten waren in der Schweiz zuvor nur die islamistischen Terrororganisationen Al Kaida und Islamischer Staat (IS).

Likes in sozialen Medien verboten

Ziel des Hamas-Verbots ist unter anderem, Einreiseverbote oder Ausweisungen zu erleichtern. Zudem können Finanzflüsse einfacher überprüft werden, wenn der Verdacht der Terrorismusfinanzierung besteht.

Verboten ist aber auch jegliche Propaganda für die Hamas. Wer Fahnen der Terrororganisation schwenkt oder im Internet ihre Inhalte liked, macht sich strafbar.

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