Darum gehts
- Private Spitex profitieren massiv von Bundesgerichtsurteil zur Angehörigenpflege
- Gesamtumsatz der Branche stieg bis 2025 auf neunstelligen Betrag
- Bund prüft nur zögerlich strengere Richtlinien im Krankenversicherungsgesetz
Es tönte wie eine gute Nachricht: 2019 entschied das Bundesgericht in einem richtungsweisenden Urteil, dass die Angehörigenpflege durch die obligatorische Krankenversicherung vergütet werden muss – jedenfalls, sofern die betreuende Person bei einem Pflegeunternehmen unter Vertrag steht.
Doch mit dem Entscheid wurde das Modell vor allem zum grossen Business: Bis 2025 explodierte der Gesamtumsatz auf einen neunstelligen Betrag. Dazu gehören auch Vergütungen durch die Wohngemeinden. Nur ein Bruchteil davon landet auch tatsächlich bei den Laien-Pflegerinnen und -Pflegern. Dem eigentlich gut gemeinten Modell droht daher immer mehr Ungemach aus der Politik.
Schlafender Riese wurde abrupt aufgeweckt
Doch erstmal von vorne: Bereits 2006 stiess ein Entscheid des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes die Türe weit auf. Es hielt dabei fest, dass für die Anstellung von Pflegedienstleistenden im Gesetz gar keine Mindestanforderungen festgelegt seien. Einen grundsätzlicher Anspruch auf Vergütung resultierte daraus noch nicht – aber durch das Urteil entstand endgültig ein schlafender Riese im Schweizer Gesundheitssystem.
Zum Erwachen brachte ihn das Bundesgericht erst 13 Jahre später. Seither schnuppert vor allem eine Firma Morgenluft: Der Pflegewegweiser – ein Tochterbetrieb des deutschen Health-Tech-Unternehmens Entyre Group – scheint mittlerweile an jeder zweiten Ecke um Beschäftigte zu buhlen. Denn: Je mehr Pflegende die Firma unter Vertrag nimmt, desto umfassender decken die Vergütungen der Krankenkassen und der Gemeinden die Fixkosten – und bescheren der Firma satte Gewinne.
Gewinnmaximierung ist nicht widerrechtlich
Der Pflegewegweiser macht kein Geheimnis daraus, dieses Ziel zu verfolgen. Warum auch? Das Gesetz verbietet es nicht. «Neue Gesetze müssen dieser Profitgier nun Grenzen setzen», wetterte etwa Pflegefachmann und GLP-Nationalrat Patrick Hässig (47) letztes Jahr auf X.
Und einige Stimmen vermuten hinter der Offensive gar weitaus hinterhältigere Absichten: Die Schweizer Krankenversicherer Helsana und CSS beteiligten sich an der Entyre Group. In der «Wochenzeitung» bezichtigte ein Betreiber einer privaten Spitex die beiden Krankenversicherer letztes Jahr gar eines bewussten Angriffs auf die ambulante Versorgung.
Nur: Das offensive Streben nach einer Gewinnmaximierung wurde mittlerweile auch für die Krankenkassen zum heissen Eisen. Anfang Jahr teilte deshalb zumindest die CSS mit, dass sie ihre Beteiligung mittlerweile abgetreten habe.
Pflegewegweiser setzt sich über Kantone weg
So schockiert das Gesundheitswesen und die Politik über den Pflegewegweiser sind: Die Betreuung, die das Unternehmen anbietet, gilt als vergleichsweise professionell. Die eher lasch gefassten rechtlichen Rahmenbedingungen sorgen jedoch dafür, dass immer mehr dubiose Kleinfirmen wie Pilze aus dem Boden schiessen.
Besonders Nationalrat Hässig versuchte es im Parlament bereits mehrfach mit Vorstössen – etwa um den Begriff der «pflegenden Angehörigen» endlich im Gesetz genauer zu definieren. Und auch gewisse Kantone begannen, ihre Vergütungen für die Pflegedienstleistungen zu kürzen.
Auch hier sorgte ausgerechnet der Pflegewegweiser erneut für ein unrühmliches Kapitel: Im Kanton Zürich teilte er Anfang Jahr den Gemeinden mittels Briefpost mit, sich über die tieferen Gelder hinwegsetzen zu wollen – und setzte die Zürcher Gesundheitsdirektion in Alarmbereitschaft.
Bundesrat will zuerst einmal empfehlen
Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bundesrat bereits einen Bericht zur Entwicklung der Angehörigenpflege verabschiedet – unter anderem auf Druck des Parlaments. Doch das Resultat war für Kritikerinnen und Kritiker ernüchternd: Man setze zuerst einmal auf Empfehlungen, konstatierte die Landesregierung. Immerhin zeigte sich der Bund bereit, die arbeitsrechtlichen Vorgaben gründlich zu prüfen.
Ende letztes Jahr setzte das nationale Parlament dann ein Ausrufezeichen: Es beauftragte den Bundesrat, das Krankenversicherungsgesetz mit strengeren Qualitätsrichtlinien zu ergänzen und die Vergütung auf «Ausnahmefälle» zu beschränken. Bis Ende Jahr will der Bund eine entsprechende Vorlage präsentieren.
In der Sommersession, die Anfang Juni beginnt, kommt es nun zu einer weiteren Eichung: Die Gesundheitskommission des Nationalrats überwies der grossen Kammer gleich drei Vorstösse. So soll im Krankenversicherungsgesetz etwa eine tiefere Vergütung festgelegt werden.
Was löst die separate Deklaration der Pflegeleistungen?
Gleichzeitig sollen die Kantone in die Mangel genommen werden: Laut der Kommission müssten die Anforderungen so geändert werden, dass bei den privaten Spitexbetrieben klare Qualitätsrichtlinien bestehen. Ebenfalls soll für die Stände eine regionale Konzessionierung, also eine Einschränkung bei der Anzahl Anbieter, möglich werden.
Zu guter Letzt müsse der Bundesrat auch sicherstellen, dass die privaten Spitex-Organisationen die Pflegeleistungen der Angehörigen separat deklarieren müssen. Zumindest diesem Begehren will sich die Landesregierung anschliessen: Sie habe es ja auch im eigenen Bericht empfohlen.
Dennoch: Es sei wichtig, zuerst einmal «vorgängig fundiert zu prüfen», was der Begriff der «pflegenden Angehörigen» überhaupt beinhalte. Bis dahin scheint der Bund das private Pflegebusiness mal vorsichtig weiterwachsen lassen zu wollen.