Darum gehts
- Private Spitex-Firmen kassieren ab
- Kosten steigen deutlich an
- Bundesrat soll Angehörigenpflege nun einheitlich regeln
National- und Ständerat haben einen Vorstoss von Nationalrat Thomas Rechsteiner (Mitte, AI) angenommen. Dieser fordert, dass der Bundesrat die bezahlte Pflege durch Angehörige einheitlich und verbindlich für die ganze Schweiz regelt. Ziel ist es, die Abrechnung von Pflegeleistungen durch Angehörige über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) auf Ausnahmefälle zu beschränken.
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Der Streitpunkt liegt in der finanziellen Belastung der OKP, die stark gestiegen ist. Für 2024 werden die Kosten auf rund 55 Millionen Franken geschätzt, da die abgerechneten Pflegestunden durch Angehörige deutlich zugenommen haben. Verantwortlich dafür sind vor allem private Organisationen, die sich auf die Anstellung pflegender Angehöriger spezialisiert haben.
Kritiker werfen diesen Firmen vor, das System auszunutzen: Sie verrechnen Krankenkassen und Gemeinden hohe Pflegetarife, zahlen den Angehörigen aber nur einen Bruchteil davon. Ein Bericht der Gesundheitskonferenz Kanton Zürich bemängelt, dass das System lukrative Geschäftsmodelle zulasten der Steuerzahlenden ermöglicht. Zudem gibt es Zweifel an der Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen.
Ein üblicher Spitex-Tarif für Grundpflege liegt bei durchschnittlich 80 Franken pro Stunde. Krankenkassen sowie Kantone und Gemeinden tragen die Kosten. Pflegende Angehörige erhalten von privaten Spitex-Firmen durchschnittlich jedoch nur 39 Franken. Die Differenz – 41 Franken – bleibt bei der Firma.
Diese rechtfertigt das mit Ausgaben für Administration, Qualitätssicherung und die gesetzlich vorgeschriebene Diplom-Pflegefachperson, die den Fall überwacht. Viele Beobachter und Politiker halten diese Marge für überzogen, da sie vor allem Verwaltungsaufgaben abdeckt.
Bis zur Umsetzung der Gesetzesänderung gelten die bisherigen Regeln. Angehörige benötigen laut Bundesgericht keine formelle Ausbildung, um bestimmte Pflegeleistungen wie Körperpflege zulasten der OKP abzurechnen. Voraussetzung ist jedoch, dass eine qualifizierte Pflegefachperson die Betreuung begleitet und den Pflegebedarf regelmässig überprüft.
Die Spitex-Verbände haben aber mit den Krankenversicherern eine Vereinbarung getroffen: Die Spitex-Organisation ist dafür verantwortlich, dass sich die pflegenden Angehörigen die erforderlichen Kenntnisse aneignen. Als Mindestanforderung ist ein Kurs in Pflegehilfe oder eine andere gleichwertige Ausbildung notwendig.
Nach der Annahme der Motion muss der Bundesrat die Gesetzesänderung ausarbeiten und umsetzen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde bereits beauftragt, die Umsetzung zu begleiten und bis Ende 2026 Bericht zu erstatten. Auf dieser Grundlage soll der Bundesrat Ende 2026 über weitere Massnahmen entscheiden.
Ziel ist eine zügige Neuregelung. Die zuständige Kommission des Ständerats hat jedoch bereits mitgeteilt, dass sie sich im neuen Jahr nochmals mit diversen Fragen zu diesem Thema auseinandersetzen will. Die politische Diskussion dürfte damit noch weiter gehen.
Prüfen Sie die Angebote genau:
- Transparenz: Offenlegung der Abrechnungen und Ihrer Vergütung.
- Support: Eine 24-Stunden-Erreichbarkeit für medizinische Notfälle ist Pflicht.
- Ausbildung: Seriöse Firmen bieten Schulungen wie den SRK-Pflegehelferkurs an und übernehmen die Kosten.
- Faire Verträge: Vorsicht bei Verpflichtungen zu Mindeststunden. Pflege richtet sich nach dem Bedarf des Patienten, nicht nach den Umsatzzielen der Firma.