Bürokratische Hürden
Todesopfer wegen Listerien im Raclette – Bund darf nicht warnen

Drei Personen erkranken an Listerien im Raclette, eine Person verstirbt. Trotzdem warnt der Bund nicht öffentlich – weil der erlaubte Höchstwert nicht überschritten wurde. Der Fall zeigt eine Lücke im System.
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Eine Listerien-Infektion durch Raclettekäse endet tödlich.
Foto: Pius Koller

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ein Todesfall durch Listerien im Raclettekäse sorgte 2025 für schärfere Regeln
  • Keine Warnung oder Rückruf, da gesetzliche Grenzwerte damals eingehalten wurden
  • Neue Nulltoleranz für Listerien in Weichkäse seit Juli 2025 eingeführt
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Eine Listerien-Infektion hatte vor rund einem Jahr tragische Folgen, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Eine erste Person wurde ins Spital eingeliefert – nachdem die Infektion festgestellt wurde, gab die Person an, kurz zuvor Raclettekäse gegessen zu haben. Die Behörden leiteten daraufhin Untersuchungen in der betroffenen Käserei ein, später wird als Quelle eine einzelne Kuh identifiziert, die aus der Produktion genommen wird. 

Zwei weitere Personen hatten sich allerdings bereits mit demselben Listerienstamm angesteckt. Beide mussten ebenfalls im Spital behandelt werden, einer der Patienten verstarb. 

Keine Warnung und kein Rückruf

Trotz des Todesfalls gab es keine öffentliche Warnung. Der Grund: Der Käse hielt die gesetzlichen Vorgaben ein. Mit weniger als zehn koloniebildenden Einheiten pro Gramm lag der Wert deutlich unter der damaligen Toleranzgrenze von 100. Der Bund darf nur vor einem Produkt warnen, das die in der Lebensmittelverordnung festgelegten Höchstwerte überschreitet. 

Neben einer öffentlichen Warnung gab es auch keinen Rückruf. «Es gab keinen Rückruf, da die rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden», sagt Sarah Camenisch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). 

Regeln wurden verschärft

Der Fall zeigt, dass Grenzwerte keine absolute Sicherheit garantieren. Listeriose ist eine Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Listeria monocytogenes verursacht wird. Sie kann gefährlich und sogar tödlich sein für Personen mit geschwächter Immunabwehr. Experten betonen, dass nicht nur die reine Menge der Bakterien entscheidend ist, sondern auch deren Virulenz.

Als Konsequenz hat das BLV die Regeln verschärft. Seit Juli 2025 gilt für besonders anfällige Produkte wie Weichkäse eine Nulltoleranz: Listerien dürfen über die gesamte Haltbarkeitsdauer nicht mehr nachweisbar sein. 

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