Darum gehts
- Lebensmittelberichte dürfen nicht amtlich veröffentlicht werden, einige Wirte tun es freiwillig
- Gastrobranche warnt vor Hygiene-Pranger und Fehlinterpretationen bei Offenlegung
- Kanton Zug kennt seit 2009 freiwillige Veröffentlichung amtlicher Qualitätsbescheinigungen
Wenn es in einem Restaurant schimmelt, erfahren das die Gäste vielleicht nie. Denn amtliche Kontrollberichte dürfen von Behörden und Fachpersonen nicht veröffentlicht werden – das steht im Lebensmittelgesetz. Die Lebensmittelkontrolleure sind der Schweigepflicht unterstellt.
Einige Wirte preschen jetzt aber vor. Natürlich solche, die positiv beurteilt worden sind. Sie veröffentlichen ihre Lebensmittelberichte freiwillig. Dazu gehört das libanesische Restaurant Simsim in Zürich. Auf Instagram kann jeder lesen, dass der Kontrolleur nichts zu beanstanden hatte. «Sehr ehrlich, das mag ich», schreibt ein User anerkennend dazu.
«Betriebe zu Unrecht unter Verdacht»
Es sei aus Sicht der Branche grundsätzlich nachvollziehbar, positive Kontrollergebnisse freiwillig zu veröffentlichen, sagt Iris Wettstein, Kommunikationsbeauftragte bei GastroSuisse. Damit wollten Betriebe «Transparenz schaffen und Vertrauen bei den Gästen» stärken. Gut geführte Betriebe könnten so ihre gesetzeskonforme Arbeitsweise sichtbar machen, ergänzt Alda Breitenmoser, Präsidentin des Verbands der Kantonschemiker. Doch wenn einige ihre Ergebnisse freiwillig offenlegen, «besteht das Risiko, dass Betriebe ohne Publikation zu Unrecht unter Verdacht geraten».
Gegen eine generelle amtliche Offenlegung wehrt sich die Gastrobranche aber seit Jahren. Lebensmittelkontrollen seien «Momentaufnahmen und Beanstandungen reichen von formellen Mängeln bis zu schwerwiegenden Verstössen», so Wettstein. Eine Offenlegung der Namen führe zu Fehlinterpretationen und könne «dem Ruf eines Betriebes dauerhaft schaden – selbst dann, wenn nie eine Gefährdung der Gäste bestand oder Mängel umgehend behoben wurden», erklärt sie.
Auch ein positiver Bericht bedeute nicht, «dass alle Vorschriften vollständig erfüllt sind», erklärt Breitenmoser. «Lebensmittelsicherheit wird durch Kontrollen und Massnahmen sichergestellt, nicht durch öffentliche Ranglisten», sagt sie weiter. Falls Gesundheitsrisiken bestünden, griffen die Behörden zuverlässig ein, versichert sie. «Bei konkreten Gesundheitsrisiken wird die Öffentlichkeit informiert, etwa mittels Rückrufen.»
Politischer Dauerbrenner
Bereits heute veröffentlicht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zusammengeführte und anonymisierte Daten zu den Lebensmittelkontrollen. Auch die kantonalen Behörden publizieren ihre Kontrollergebnisse in anonymisierter und komprimierter Form in Jahresberichten – doch manchen reicht das nicht.
So wollte im letzten Sommer SP-Nationalrätin Gabriela Suter (53) vom Bundesrat wissen, wie «mehr Transparenz über die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen geschaffen werden» könne. «Obwohl die meisten Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, gut und sauber arbeiten, kommt es immer wieder zu Berichten über unhygienische Zustände in einzelnen Betrieben», schreibt sie. Daher müsse man darüber nachdenken, mehr Transparenz zu gewährleisten.
Der Bundesrat antwortete, er habe dem Parlament bereits vorgeschlagen, bei den Kontrollergebnissen mehr Offenheit herzustellen. Konkret hätten die Konsumentinnen und Konsumenten das Recht erhalten, Einblick in die verständlich aufbereiteten Ergebnisse einzelner Betriebe zu nehmen. Doch das Parlament lehnte diese Regelung ab.
«Kantönligeist» auch bei Lebensmittelkontrollen
Das Thema wurde auch auf kantonaler Ebene mehrmals diskutiert. So verlangte etwa der Solothurner SP-Kantonsrat Hardy Jäggi 2016 die Einführung von Zertifikaten bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle. Diese sollten die Betriebe mit einem Notensystem bewerten. Die Betriebe könnten dann ihr Zertifikat freiwillig veröffentlichen. Die Solothurner Regierung wollte davon aber nichts wissen.
Spezielle Regeln gelten hingegen im Kanton Zug. Hier erhalten die Betriebe seit 2009 eine amtliche Qualitätsbescheinigung, deren Veröffentlichung freiwillig ist. Diese «zeigt die Bewertung der Lebensmittelkontrolle in übersichtlicher Weise», heisst es auf der Website des Kantons. Die Bescheinigung informiere über die «Ergebnisse der letzten drei ordentlichen Kontrollen».