Pinke Blumen säumen den Eingang zum Putin-Spion. Das Haus selbst wirkt farblos, hätte eine Renovation nötig. Es steht an einem unauffälligen Ort in der Gemeinde Tägerwilen, unweit des Bodensees im Kanton Thurgau. An der Klingel klebt sein Familienname. Yevhen B.* (30) hat hier gelebt, bis zu seiner Verhaftung im vergangenen Jahr. Jetzt ist er zurück. Blick hat kurz mit ihm gesprochen.
Am 13. Mai 2025 klickten die Handschellen. Schweizer Polizisten nahmen B. im Auftrag des deutschen Generalbundesanwalts fest und lieferten ihn nach Deutschland aus. Es folgte der Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart. 22 Tage dauerte die Verhandlung, 29 Zeugen haben die Richter verhört, bis sie diese Woche ihr Urteil fällten: schuldig – ein Jahr und drei Monate Gefängnis wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken. Dennoch ist Yevhen B. auf freiem Fuss. Die Strafe hat er mit seiner Zeit in Abschiebe- und Untersuchungshaft abgesessen.
Noch kann das Urteil an den Bundesgerichtshof weitergezogen werden. So oder so bleibt es ein Präzedenzfall. Yevhen B. ist der erste beschuldigte Wegwerfagent aus der Schweiz, der öffentlich bekannt ist. Sein Fall stellt die Behörden vor unangenehme Fragen: Wie umgehen mit diesem neuen Phänomen? Ist B., der einst aus der Ukraine geflohen ist, um hierzulande Schutz zu suchen, plötzlich selbst ein Sicherheitsrisiko? Muss ihm der Status S entzogen werden?
Putins Amateurspione
Der russische Geheimdienst wirbt sogenannte Wegwerfagenten online an. Sie durchlaufen keine jahrelange Ausbildung, sind nicht in die regulären Strukturen der Nachrichtendienste eingebunden. Sie sabotieren, vandalieren und desinformieren mit einfachen Mitteln, sind billige Vollstrecker. Putins Amateurspione. Fliegt einer auf, sind schon zwei weitere rekrutiert.
Yevhen B. öffnet die Tür, steht da oben ohne, muskelbepackt. Der einstige Boxer dürfte seine Zeit hinter Gittern mit viel Training verbracht haben. Ob er die Schweiz jetzt verlassen muss? «Ich weiss es nicht», sagt B. Er spricht ruhig, gefasst. Auf weitere Fragen antwortet er nur mit «No comment». Dann verabschiedet er sich höflich und zieht sich in seine Wohnung zurück, die Fenster geschlossen, die Rollläden unten.
Angeheuert wurde B. über den Messengerdienst Telegram. Ein Mann namens Gleb meldete sich und bot 200 Dollar für einen Auftrag. Die beiden kannten sich, hatten einst dieselbe Schule in Mariupol besucht. Heute steht die ukrainische Stadt unter russischer Besatzung. Den Auftrag erteilte Gleb nicht eigenmächtig, da sind sich die Richter in Stuttgart (D) sicher. Er soll als Mittelsmann einer «staatlichen russischen Stelle» agiert haben.
Das Spionage-Komplott
B. ging auf den Deal ein. Er beschaffte in der Schweiz zwei GPS-Tracker, einen Autoscheinwerfer und einen Luftfilter. Am 24. März 2025 packte er alles in einen Rucksack und überquerte damit die Grenze nach Konstanz (D). Dort traf er in einer McDonald's-Filiale einen weiteren Ukrainer: Daniil B.*
Der eigentliche Auftrag lautete, die Autoteile von Deutschland in die Ukraine zu verschicken. Der Paketinhalt sollte dabei als Tarnung dienen, während die GPS-Tracker die Transportwege aufzeichnen. Ziel der Spionage sollten die Versandrouten des ukrainischen Lieferdiensts Nova Post sein. Nur gibt es in Konstanz keine Poststelle dieser Firma.
Also verpackte Daniil B. die Autoteile und GPS-Sender in zwei Kartons und schickte sie am 26. März weiter nach Köln (D) zu einer dritten Person: Wladyslaw T.*, ebenfalls Ukrainer. Von dort gelangten die Pakete schliesslich per Nova Post in die Ukraine, in die Städte Poltawa und Chmelnyzkyj.
Möglichst keine Spuren
So weit lässt sich der Ablauf belegen. Die deutsche Bundesanwaltschaft aber glaubte, mehr zu wissen: Die drei Ukrainer hätten die Transportwege nicht bloss ausspähen wollen. In einem zweiten Schritt, so der Verdacht, wollten sie die Pakete mit Brandstoff und Sprengsätzen versehen und an möglichst verwundbaren Stellen entzünden.
Das Gericht sah diesen Vorwurf jedoch als nicht erwiesen an. Die Anklage stützte sich in weiten Teilen auf Telegram-Chats, da die Beschuldigten nicht geständig waren. Ein Grossteil der Nachrichten war jedoch gelöscht, als die Behörden die Smartphones beschlagnahmten.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie schwer es Ermittlern fällt, Wegwerfagenten zu überführen. Oft wissen die Täter selbst nicht, dass sie für einen ausländischen Geheimdienst arbeiten. Die russischen Dienste schalten Mittelspersonen dazwischen und schützen sich hinter der Anonymität der virtuellen Welt. Weder Daniil B. noch Wladyslaw T. liess sich nachweisen, dass sie die Auftraggeber oder das eigentliche Sabotageziel kannten. Das Gericht sprach beide frei.
Nur Yevhen B. – Putins Mann aus dem Thurgau – hätte sich bewusst sein sollen, dass er letztlich im Auftrag russischer Stellen handelte und dass sich die Erkundung der Transportwege für Sabotagezwecke missbrauchen lässt. Zudem habe er konspirativ gehandelt, die anderen beiden Ukrainer angeworben und versucht, möglichst alle Spuren zu verwischen.
«Spionieren kann er ja»
Nun ist dieser Mann zurück in der Schweiz. Seine Nachbarschaft reagiert überraschend gelassen. «Solange er niemanden getötet hat … spionieren kann er ja», sagt jemand. Eine andere Person erzählt, B. habe sich vor seiner Verhaftung unauffällig verhalten, bei einem Monteur gearbeitet, fleissig Deutsch gelernt. «Er schien sich gut zu integrieren.» War das Paket-Komplott also nur ein Ausrutscher? Oder geht von ihm weiterhin eine Gefahr aus?
Der Schweizer Nachrichtendienst (NDB) dürfte B. auf dem Radar haben, will sich zu konkreten Fällen aber nicht äussern. Im Asylgesetz ist geregelt, dass einer Person der Status S entzogen werden kann, wenn sie «die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt oder gefährdet hat oder verwerfliche Handlungen begangen hat». Das SEM will jedoch nichts zu Yevhen B. sagen und verweist auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz.
Aufenthaltsbewilligungen können auch von kantonalen Stellen entzogen werden. Zuständig wäre in diesem Fall das Thurgauer Migrationsamt. Aber auch hier: keine Stellungnahme. Und die Gemeinde Tägerwilen hat auf eine Anfrage nicht reagiert.
Dass sich die Behörden in Schweigen hüllen, dürfte auch daran liegen, dass es noch keine generelle Handhabe von ausländischen Wegwerfagenten gibt. Dabei wäre es höchste Zeit. Seit dem Ukrainekrieg haben Putins Geheimdienste ihre dezentralen Strukturen ausgebaut. Sie rekrutieren nicht gezielt, sondern möglichst breit. Nicht selten sind es Flüchtlinge, die Russisch sprechen und bereits in der Nähe der Sabotageziele leben.
Die Schweiz im Visier
Das Vorgehen der Geheimdienste ist Teil des hybriden Kriegs, den Russland gegen den Westen führt. Vermehrt kommt es zu Störaktionen. Zuletzt am Flughafen Leipzig, wo ein Anschlag mit einer Sprengstoffdrohne nur dank Glück verhindert werden konnte. Ziel solcher Aktionen können alle Länder in Europa sein. «Die Schweiz hat keine Sonderstellung», schreibt der NDB auf Anfrage.
Yevhen B. mag der erste öffentlich bekannte Wegwerfagent hierzulande sein, aber längst nicht der erste. «Der NDB konnte bereits solche Agenten mit Bezügen zur Schweiz identifizieren.» Meist hätten die Aktivitäten das europäische Ausland betroffen, in einigen wenigen Fällen aber auch die Schweiz. Wobei der NDB längst nicht alle staatlich gesteuerten Aktionen erkennen dürfte.
Das Gericht in Stuttgart geht davon aus, dass Yevhen B. nicht aus ideologischer Nähe zu Russland gehandelt hat. Darauf deutet auch sein Instagram-Profil: B. veröffentlichte dort Drohnenaufnahmen der Nachrichtenagentur Reuters, die zerstörte Häuser in Mariupol zeigen. Dazu schrieb er auf Ukrainisch: «Ich poste dieses Video, um das Zuhause nicht zu vergessen und mich an das zu erinnern, was wir gemeinsam durchgemacht haben.» Am Ende des Beitrags platzierte er ein blaues und gelbes Herzchen – die ukrainischen Nationalfarben.
Bleibt zu hoffen, dass B. seine Lektion gelernt hat. Und seine Freiheit kein zweites Mal für 200 Dollar aufs Spiel setzt.
*Namen bekannt