Darum gehts
- 57 Prozent befürworten 1,5 Meter Überholabstand für Autofahrer in der Schweiz
- 163 Überholunfälle 2025, davon 146 mit Personenschaden
- Repräsentative Umfrage: 1009 Personen befragt, davon 373 regelmässige Velofahrer
Wie nahe darf ein Auto an Velofahrern vorbeifahren? Dazu gibt es in der Schweiz keine Regeln. 57 Prozent der Bevölkerung befürworten aber einen gesetzlichen Mindestüberholabstand von 1,5 Metern innerorts. Das zeigt eine Umfrage, die der velofreundliche Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) in Auftrag gegeben hat.
«Selbst unter Autofahrerinnen und Autofahrern findet der Mindestüberholabstand eine Mehrheit», so das Fazit der Umfrage. Messungen ergaben, dass der Überholabstand im Schnitt bei 1,2 Metern liegt. Der VCS fordert deshalb «einen gesetzlich geregelten Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, wie er in zahlreichen europäischen Ländern bereits gilt». Auch breitere Velostreifen sieht der VCS als Lösung.
«Die heutige Regel ist viel zu unklar»
Aktuell gibt es keine klaren Abstandsregeln. Laut einer VCS-Mitteilung halten 52 Prozent der Befragten den Überholabstand in Schweizer Städten für ein Problem. «Die heutige Regel, welche bloss einen ‹ausreichenden Abstand› und Rücksicht vorschreibt, ist viel zu unklar», sagt VCS-Projektleiter Edward Weber laut einer Mitteilung. Ein gesetzlicher Mindestüberholabstand würde die Sicherheit von Velofahrenden verbessern und gäbe «Autofahrenden eine einfache und verständliche Orientierung.»
Besonders unsicher fühlen sich Velofahrende laut der Umfrage beim Überholtwerden auf Tempo-50-Strecken. 163 Überholunfälle wurden 2025 registriert, 146 davon mit Personenschaden.
Die repräsentative Online-Umfrage wurde im Auftrag des VCS von Demoscope im August 2026 durchgeführt. Befragt wurden schweizweit 1009 Personen. Fragen zum Sicherheitsgefühl beim Velofahren richteten sich an 373 Personen, die regelmässig Velo fahren.