Darum gehts
- Im März 2026 entdeckte der Zoll Antipersonenminen-Teile in einem Minibus.
- Fahrer behauptete, nichts über die gefährliche Ladung zu wissen.
- Sechs Monate bedingte Haftstrafe wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen Minenverbot
März 2026 an der Waadtländer Raststätte Pierre Féline. Fachkräfte des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit führen bei einem grünen Minibus mit ukrainischem Kennzeichen eine Kontrolle durch. Auf den ersten Blick scheint es eine routinemässige Transitfahrt zu sein. Geladen hatte der Fahrer diverse Pakete mit Möbeln und Lebensmitteln.
Aufmerksam wurden die Kontrolleure allerdings auf sechs Kartons: Sie waren gefüllt mit 3D-gedruckten Plastikteilen, die sich passgenau zusammenstecken liessen. Der ukrainische Chauffeur gab an, nichts über den Verwendungszweck zu wissen – die Ware sei für diverse Empfänger in der Ukraine bestimmt.
Spezialisten identifizieren Teile von Antipersonenminen
Die sichergestellten Teile riefen Spezialisten auf den Plan. Sogenannte Kampfmittelbeseitiger der Schweizer Armee und des Nachrichtendiensts des Bundes (NDB) analysierten die Fundstücke. Das Ergebnis war alarmierend: Bei den 3D-Druck-Elementen handelte es sich um die Bestandteile von Antipersonenminen. Am Zielort hätten diese lediglich mit einer kleinen Spreng- oder Splitterladung sowie einem einfachen Auslösemechanismus versehen werden müssen.
Einmal fertiggestellt, detonieren diese heimtückischen Waffen bei blosser Berührung oder Annäherung einer Person. Gemäss dem Schweizer Kriegsmaterialgesetz (KMG) fallen solche montagefertigen Einzelteile unter das Verbot von Antipersonenminen. Deren Durchfuhr durch die Schweiz ist illegal.
Fahrer hätte stutzig werden müssen
Zwei Monate nach dem Fund, am 13. Mai 2026, reiste der Fahrer erneut über Genf in die Schweiz ein. Er wurde in Yverdon-les-Bains gestoppt, weitere Waffenteile wurden bei dieser zweiten Fahrt nicht gefunden.
In der anschliessenden Einvernahme durch die Bundesanwaltschaft erklärte der Beschuldigte, dass sein Bruder, der in Spanien lebt, um den Transport von Hilfsgütern wie Bananen, Windeln und Plastik gebeten habe. Der Auftraggeber habe auf Nachfrage entgegnet, dass die Plastikteile für Militärangehörige in der Ukraine bestimmt seien und der Transport unproblematisch sei. Darauf vertraute der Fahrer und machte keine weiteren Abklärungen.
Die Bundesanwaltschaft liess dies nicht gelten: Der Fahrer hätte stutzig werden müssen, schliesslich unterschieden sich die Bestandteile von den üblichen Hilfsgütern und der Auftraggeber wollte zum Zweck keine Auskunft erteilen. Der Fahrer wurde nun der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Verbot von Antipersonenminen schuldig gesprochen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Blick konnte in den rechtskräftigen Strafbefehl Einsicht nehmen.
Bei der Strafzumessung betonte die Bundesanwaltschaft die erhebliche Schwere des Delikts. Antipersonenminen seien ungewöhnliche Kampfmittel und bleiben nach ihrer Verlegung über Jahre oder Jahrzehnte hinweg aktiv. Dass der Fahrer sich im Verfahren aufrichtig verhalten und zur Tataufdeckung beigetragen hat, wurde strafmildernd berücksichtigt.