Darum gehts
- Der Ständerat diskutiert Ende September erstmals über den EU-Deal.
- Kritik entzündet sich an der Frage: Ständemehr oder einfaches Mehr nötig?
- Der Vertrag umfasst gemäss SVP 2228 Seiten mit Verweisen auf 20'000 Seiten Vorschriften
Die Diskussion über den EU-Deal geht in die heisse Phase. Ende September diskutiert der Ständerat zum ersten Mal über das Paket. Ein grosser Streitpunkt dürfte sein, ob es bei der anschliessenden Volksabstimmung das Ständemehr braucht oder das sogenannte einfache Mehr genügt. Im ersten Fall müsste auch eine Mehrheit der Kantone zustimmen, was die Hürden erhöhen würde, bei Letzterem genügt das Volksmehr.
Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte:
- Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
- EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
- EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
- Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
- Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
- Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.
Was kostet der Deal?Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.
Was ändert sich in der Schweiz?Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.
Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.
Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte:
- Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
- EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
- EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
- Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
- Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
- Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
- Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.
Was kostet der Deal?Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.
Was ändert sich in der Schweiz?Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.
Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.
Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.
Die Gegner des EU-Deals plädieren für ein Ständemehr. In der SRF-«Arena» setzte sich SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (50) dafür ein. «Es braucht doch für eine Hornkuh-Initiative das doppelte Mehr, aber für so etwas Frappantes nicht?», fragte sie rhetorisch. Die Demokratie sei logisch aufgebaut. Für so etwas «Einschneidendes – 2228 Seiten, die verweisen auf 20'000 Seiten Moloch von neuen Vorschriften –, die auf uns zukommen» brauche es das doppelte Mehr.
Das brachte wiederum SP-Ständerätin Eva Herzog (64) in Rage. «Aber hallo! Du bist Juristin», konterte sie. «Wir ändern die Verfassung nicht.» Die juristischen Grundlagen seien klar, ein doppeltes Mehr nicht notwendig. «Das ist ein Staatsvertrag, wie wir noch andere haben, ein klarer Fall für das fakultative Referendum.»
«Eine Hornkuh kann nichts dafür»
Mitte-Ständerätin Marianne Binder (68) ist ebenfalls gegen das Ständemehr. Man könne den EU-Vertrag nicht mit einer Initiative vergleichen. «Eine Hornkuh kann nichts dafür, dass jemand die Idee hatte, man könne ja eine Initiative machen.» Das Volk habe es deutlich abgelehnt, dass es über Staatsverträge abstimmen kann.
Auch FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann (63) ist zumindest beim ersten Teil des Deals, dem sogenannten Stabilisierungspaket, gegen das Ständemehr. «Beim Strom und bei Lebensmitteln, da greift man allenfalls in die Hoheit der Kantone ein, da ist es etwas anderes.»
In der «Arena» war SVP-Nationalrätin Steinemann also allein, doch im Parlament könnte es anders aussehen. So gibt es auch in der FDP und der Mitte prominente Stimmen, die ein Ständemehr fordern. Eine Vorentscheidung fällt Ende September.