Abfuhr an Kompass-Initiative
Warum Beat Jans beim EU-Deal hart bleibt

Der Bundesrat empfiehlt die Kompass-Initiative zur Ablehnung. Sie sei nicht zielführend. Die Medienkonferenz live.
Kommentieren
1/5
Ende 2024 hat die Schweiz mit der EU die Verhandlungen über den EU-Deal abgeschlossen.
Foto: ALESSANDRO DELLA VALLE

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrat lehnt Kompass-Initiative ab, EU-Deal-Diskussion in der Schlussphase
  • Initiative fordert doppeltes Mehr für Staatsverträge mit wichtigen Regeln
  • Parlament entscheidet bald, Ständerat berät EU-Deal in wenigen Wochen
RMS_Portrait_AUTOR_401.JPG
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Während draussen im Berner Marzili-Bad die Abkühlung nah ist, rauchen im Bundeshaus die Köpfe. Die Diskussion um den EU-Deal geht in die Schlussphase: Soll die Schweiz die Beziehungen zur Europäischen Union neu regeln oder genügen die bisherigen Gesetze? 

Die Gegner des Deals rund um Milliardär Freddy Gantner (58) haben gar Unterschriften für eine Volksinitiative gesammelt: Die sogenannte Kompass-Initiative will, dass Staatsverträge, die wichtige Regeln enthalten, automatisch von einer Mehrheit des Volkes und der Kantone bestätigt werden.

Hintergrund ist der EU-Deal: Der Bundesrat will nämlich, dass dafür das Volksmehr genügt. Somit wird es einfacher, den Vertrag an der Urne durchzubringen. Damit auch die Mehrheit der Kantone zustimmt, braucht es erfahrungsgemäss einen Ja-Anteil von 55 Prozent.

Das ist der EU-Deal

Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte

  • Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
  • EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
  • EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
  • Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
  • Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
  • Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
  • Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Was, wenn es Streit gibt?

Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.

Was kostet der Deal?

Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.

Was ändert sich in der Schweiz?

Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.

Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.

Der EU-Deal ist über 1000 Seiten lang und regelt zahlreiche Bereiche. Die zentralen Punkte

  • Der Deal sieht neue Spielregeln vor: bei der Personenfreizügigkeit, beim Land- und Luftverkehr, bei der Landwirtschaft, der gegenseitigen Anerkennung von Produktrichtlinien, beim Strom und bei der Lebensmittelsicherheit gilt neu eine «dynamische Rechtsübernahme». Die Schweiz übernimmt grundsätzlich EU-Recht, kann dies aber über das Volk oder das Parlament ablehnen – dann drohen aber Strafen.
  • EU-Bürger dürfen in die Schweiz ziehen und arbeiten. Es gibt aber nur eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn die Person auch einen Job hat.
  • EU-Firmen dürfen künftig ihre Arbeiter in die Schweiz schicken, um dort Jobs zu erledigen, ebenso umgekehrt. Die Firmen müssen ihre Bürger voranmelden.
  • Die Schweiz bezahlt gerne und viele Subventionen. Die EU will unerwünschte Wettbewerbsverfälschungen verhindern. Grundsätzlich gilt ein Verbot – aber mit zahlreichen Ausnahmen.
  • Ausländische Bahnen wie Flixtrain dürfen auf Schweizer Schienen fahren.
  • Die Schweiz kann wieder bei EU-Programmen wie dem Studenten-Austauschprogramm Erasmus mitmachen.
  • Neue Verträge gibt es beim Strom, bei der Gesundheitsprävention und der Lebensmittelsicherheit.
Was, wenn es Streit gibt?

Wenn es einen Streit gibt, entscheidet zuerst ein sogenannter gemischter Ausschuss mit Vertretern der Schweiz und der EU. Ist man sich dort nicht einig, gibt es ein Schiedsgericht. Dieses muss den EU-Gerichtshof beiziehen. Das Schiedsgericht fällt das Urteil und kann verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen verhängen. Willkürliche Strafen sind ausgeschlossen.

Was kostet der Deal?

Ab 2030 zahlt die Schweiz jährlich 350 Millionen Franken für Entwicklungsprojekte in EU-Ländern wie zum Beispiel Bulgarien, Estland oder Kroatien. Bis 2030 sind es 130 Millionen Franken pro Jahr.

Was ändert sich in der Schweiz?

Auch im Schweizer Recht ändert sich einiges. Wichtigster Punkt: die Schutzklausel. Die Schweiz kann damit die Zuwanderung vorübergehend einschränken. Wenn die Nettozuwanderung, die Arbeitslosigkeit oder der Sozialhilfebezug gewisse Schwellenwerte überschreiten, kann der Bundesrat die Auslösung der Schutzklausel prüfen. Danach kann er Schutzmassnahmen, wie beispielsweise Höchstzahlen bei der Zuwanderung erlassen. Missfällt das der EU, kann das Schiedsgericht Ausgleichsmassnahmen ergreifen.

Um die Schweizer Löhne zu sichern, gibt es ein dreistufiges Konzept. Es gelte das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort», sagte Staatssekretärin Helene Budliger Artieda. Der Lohnschutz werde nicht geschwächt.

Für das Stromabkommen muss der Strommarkt liberalisiert werden. Wer will, kann seinen Anbieter frei wählen oder aber in der Grundversorgung bleiben.

Der Bundesrat um Justizminister Beat Jans empfiehlt nun, auch die Kompass-Initiative abzulehnen. Die Sicherstellung der direktdemokratischen und wettbewerbsfähigen Schweiz sei ein wichtiges Anliegen des Bundesrates. «Die von der Initiative vorgeschlagenen Massnahmen tragen jedoch nicht dazu bei, dieses Ziel zu erreichen», heisst es in der Medienmitteilung. 

Nichts überstürzen

Die Landesregierung will die grundsätzliche Frage einer Erweiterung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums – also dass Volk und Kantone zustimmen müssen – nicht mit dem EU-Deal verknüpfen. Es sei ein «Pfeiler der Schweizer Demokratie und sollte deshalb nicht aus kurzfristigen politischen Überlegungen und ohne grundlegende Debatte geändert werden». Zudem sei die Initiative ungeeignet, diese Frage zu diskutieren, da sie eine «Schieflage» schaffe, «indem sie das doppelte Mehr für völkerrechtliche Verträge mit dynamischer Rechtsübernahme vorsieht, nicht aber für andere Verträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen oder Verfassungsrang».

Die Übergangsbestimmungen würden zudem in den laufenden politischen Prozess eingreifen und die Abstimmungsmodalitäten nachträglich ändern. «Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ein solches Vorgehen vom bewährten demokratischen System der Schweiz abweichen würde und deshalb unangemessen ist», heisst es in der Medienmitteilung. 

Die Initianten der Kompass-Initiative schreiben, die Einwände des Bundesrates würden einer Prüfung nicht standhalten. Er probiere, die Initiative mit «mit Verzögerung und Polit-Taktik zu entkräften». Die Initiative fordere eine allgemein gültige Regelung für jeden Staatsvertrag. «Von einer Ausrichtung der Initiative auf einen Einzelfall kann keine Rede sein.»

Als Nächstes entscheidet das Parlament über die Initiative. Schon bald könnte der Ständerat über den EU-Deal entscheiden. Das Parlament kann bei der Frage, ob es bei der Abstimmung ein Ständemehr braucht, den Bundesrat noch überstimmen. Tut es das, wäre wohl auch die Kompass-Initiative bald Geschichte.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen