Darum gehts
- Gegen Valérie Dittli wurde am Donnerstag ein Strafverfahren genehmigt
- Bericht wirft Dittli vor, 10'000 Franken zweckentfremdet gezahlt zu haben
- 2025 verlor Dittli bereits Immunität wegen Amtsmissbrauch-Verdachts
Gegen die Waadtländer Mitte-Staatsrätin Valérie Dittli (33) kann im Zusammenhang mit dem sogenannten Meylan-Bericht ein Strafverfahren eingeleitet werden. Das Büro des Grossen Rates hat am Donnerstag grünes Licht für das juristische Vorgehen gegeben.
Dittli selbst teilte mit, dass sie «keine Einwände gegen die Einleitung einer Untersuchung» habe. Das Gremium kam deshalb am Donnerstag zusammen und winkte das Verfahren durch. Generalstaatsanwalt Eric Kaltenrieder wurde bereits über den Entscheid informiert.
Erneute Aufhebung der Immunität
Damit verliert Dittli nicht zum ersten Mal ihre politische Immunität: Bereits 2025 hatte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet – damals im Kontext des sogenannten Studer-Berichts. Diese noch laufende Untersuchung dreht sich um den Verdacht auf Amtsmissbrauch.
Der aktuelle Fall basiert auf einem Bericht des Experten Jean-François Meylan, den der Kanton an die Staatsanwaltschaft übergeben hatte, um mögliche strafrechtliche Tatbestände zu prüfen. Der Bericht kam zum Schluss, dass Dittli Jean-Claude Mathey, dem ehemaligen Präsidenten der Kommission, die über landwirtschaftliches Land entscheidet, ein Mandat verschafft und ihm 10'000 Franken aus öffentlicher Hand gezahlt habe. Das Ziel: Mathey sollte im Gegenzug eine Strafanzeige gegen Dittli zurückziehen. Die Summe wurde im Bericht zwar als «unverhältnismässig» bezeichnet, von Korruption war jedoch keine Rede.
Die Affäre sorgt auch für politischen Zündstoff im Kanton. Der Waadtländer Grosse Rat überwies diese Woche mit grosser Mehrheit eine Motion, die eine gesetzliche Grundlage fordert, um Mitglieder des Staatsrats bei schwerwiegenden Verfehlungen während ihrer Amtszeit absetzen oder suspendieren zu können. Das Waadtländer Recht sieht eine solche Möglichkeit bislang nicht vor. Vor allem von linker Seite und den Grünliberalen wurden zuletzt vermehrt Rücktrittsforderungen laut.
«Habe die Entscheidung erwartet»
Valérie Dittli selbst reagierte am Donnerstag mit einer persönlichen Stellungnahme und nahm den Entscheid des Präsidiums zur Kenntnis. «Ich habe diese Entscheidung erwartet, sie ist die logische Konsequenz aus dieser Anzeige», erklärte die Staatsrätin. Das Büro des Grossen Rates habe ihr zudem die nötige Zeit für ihre Stellungnahme eingeräumt.
Gleichzeitig betont sie, dass die genauen Gründe, aus denen die Staatsanwaltschaft diesen Fall untersuchen will, zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar seien. Tatsächlich ist der genaue Rahmen des Strafverfahrens derzeit noch nicht bekannt.
Wie bereits bei früheren Stellungnahmen betonte Dittli, sie sei «überzeugt, stets im Einklang mit dem Recht und im Interesse des Staates gehandelt zu haben». Sie hoffe, dass das Verfahren dazu beitrage, den Sachverhalt unter Wahrung des rechtlichen Gehörs vollständig zu klären und verbleibende Zweifel endgültig auszuräumen. Den Vorwurf, öffentliche Gelder für private Zwecke zweckentfremdet zu haben, wies sie erneut entschieden zurück und erinnerte daran, dass für sie die Unschuldsvermutung gilt.