AHV-Zahlungen ins Ausland
Schweiz zahlt 40 Millionen Franken zu viel aus

Die AHV zahlt immer wieder Renten aus, obwohl der Anspruch erloschen ist. Ein Bericht der Finanzkontrolle zeigt, warum das Geld oft nur schwer zurückgeholt werden kann – und weshalb der Bund mitverantwortlich ist.
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Die Schweiz überweist jedes Jahr Milliarden an AHV- und IV-Renten ins Ausland.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Fast 40 Millionen Franken zu viel AHV-Renten ausbezahlt, 17 Millionen offen
  • Ein Malier erhielt trotz Wegzugs 72’000 Franken, Rückforderung 2025 bestätigt
  • AHV-Zahlungen von rund 8 Milliarden Franken fliessen jährlich ins Ausland
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Riccarda CampellRedaktorin Politik

Den Ruhestand unter Palmen geniessen und jeden Monat die Schweizer Rente kassieren: Für viele Pensionierte ist das ein Traum. Doch nicht immer fliessen die Gelder an die richtigen Personen. Fast 40 Millionen Franken wurden in den vergangenen Jahren zu viel ausbezahlt. Ende März waren davon noch 17 Millionen Franken offen. Rund 300'000 Franken galten als nicht mehr eintreibbar.

Die Zahlen stammen von der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS), die zur Eidgenössischen Finanzverwaltung gehört, und wurden von der «SonntagsZeitung» publik gemacht.

Ein Fall zeigt, wie das System ausgenutzt werden kann: Ein Mann aus Mali kassierte jahrelang eine Schweizer Rente, obwohl er in ein Land ohne Sozialversicherungsabkommen gezogen war. Über eine Adresse bei Verwandten in der Schweiz täuschte er weiterhin einen Wohnsitz vor. Die AHV forderte schliesslich 72'000 Franken zurück. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Rückforderung 2025.

Die Rückforderung solcher Gelder ist im Ausland deutlich schwieriger als in der Schweiz. Während hier ein schnelles Betreibungsverfahren möglich ist, fehlen in vielen Ländern vergleichbare Instrumente. Häufig enden die Fälle vor Gericht – mit langen Verfahren und hohen Kosten.

Acht Milliarden Franken fliessen jährlich ins Ausland

Das Problem nimmt stetig zu, weil immer mehr Schweizer Rentner im Ausland leben. Ihre Zahl hat sich in den vergangenen 20 Jahren beinahe verdoppelt. Ähnlich stark stieg die Zahl ausländischer AHV-Bezüger mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz. Wie viele Personen erst nach der Pensionierung auswandern, lässt sich nicht genau sagen.

Besonders kritisch sind Veränderungen, die der AHV nicht gemeldet werden: ein Todesfall, ein Wegzug oder eine neue Lebenssituation. Bleibt eine Meldung aus, können Rentenzahlungen weiterlaufen. Gemäss der «SonntagsZeitung» fliessen jedes Jahr rund eine Million AHV- und IV-Renten im Wert von etwa 8 Milliarden Franken ins Ausland.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) kritisierte die ZAS deshalb mehrfach. In einem neuen Bericht stellt sie zwar Fortschritte fest: Dank eines automatischen Datenaustauschs mit sieben europäischen Ländern werden Todesfälle heute schneller erkannt. Auch alte Excel-Listen für Rechtsfälle wurden durch ein neues System ersetzt.

Trotzdem sieht die Finanzkontrolle weitere Schwächen. Die Datenanalyse sei noch ungenügend, Kontrollen erfolgten oft nur punktuell. Zudem habe die ZAS keinen vollständigen Zugriff auf alle AHV- und IV-Daten. Dadurch könne sie Fehler oder Betrugsfälle nicht immer frühzeitig erkennen, berichtet die «SonntagsZeitung».

Die ZAS verweist auf Verbesserungen und umgesetzte Empfehlungen. Ob diese ausreichen, müsse sich aber erst zeigen, schreibt die Finanzkontrolle.

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