«Auch der Gegenentwurf würde Bargeld in Verfassung verankern»
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Karin Keller-Sutter:«Gegenentwurf würde Bargeld auch in Verfassung verankern»

Abstimmung am 8. März
Keller-Sutter will Bargeldversorgung auf Verfassungsstufe heben

Am 8. März entscheiden Volk und Stände darüber, ob die Bargeldversorgung in der Bundesverfassung verankert wird. Praktische Auswirkungen hat das keine. Dennoch hat Finanzministerin Karin Keller-Sutter am Dienstag für die Reform mit Symbolcharakter geworben.
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Ein Initiativkomitee rund um die Freiheitliche Bewegung Schweiz will Bargeld in die Verfassung schreiben.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Die Schweiz stimmt am 8. März über die Bargeld-Initiative ab
  • Initiative fordert Verfassungsschutz für Bargeld, Gegenvorschlag betont Schweizer Franken
  • Finanzministerin Karin Keller-Sutter spricht heute um 15.15 Uhr zur Presse
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Keystone-SDADie Schweizer Nachrichtenagentur

Artikel 99 der Bundesverfassung regelt die Geld- und Währungspolitik. «Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes; diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Münzen und Banknoten zu», heisst es im ersten Absatz. Die Bargeldversorgung ist nicht explizit geregelt.

Das will die Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)», die sogenannte Bargeld-Initiative, ändern. Namentlich will sie den Bund dazu verpflichten, sicherzustellen, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. Zudem soll es nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich sein, den Schweizer Franken durch eine andere Währung zu ersetzen.

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Im Alltag ändert sich nichts

Bundesrat und Parlament verfolgen das gleiche Ziel. Sie sind mit der Formulierung der Initiative aber nicht einverstanden. Ihr direkter Gegenentwurf - also ihre alternative Verfassungsänderung - beruht auf den Formulierungen der bestehenden Gesetze. «Die schweizerische Währung ist der Franken. Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung»: Diese beiden Sätze sollen neu in der Verfassung verankert werden.

Weder die Volksinitiative noch der Gegenentwurf haben praktische Auswirkungen, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter in Bern vor den Medien sagte. Es entstünden keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergebe sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.

Mit der Verankerung in der Verfassung stellten jedoch beide Vorlagen sicher, dass die Bestimmungen über die Bargeldversorgung und die schweizerische Währung nur durch eine Volksabstimmung mit Volks- und Ständemehr geändert werden können. Die Verfügbarkeit des Bargelds und die Festlegung des Frankens als schweizerische Währung seien berechtigte Anliegen, sagte Keller-Sutter. Auch der Bundesrat wolle, dass Bargeld als breit nutzbares Zahlungsmittel erhalten bleibe. Dieses Ziel nehme der Gegenentwurf auf.

Vor allem symbolische Wirkung

Im Gegensatz zur Initiative übernehme der Gegenentwurf bewährte gesetzliche Formulierungen. Diese seien rechtlich eindeutig und in der Praxis gut umsetzbar. Die Initiative lasse dagegen offen, welche Menge an Bargeld genügend sei.

Für die Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS) sichert nur die Initiative, dass echtes Geld erhalten bleibt. Sie verpflichte den Bund, die Versorgung mit Noten und Münzen dauerhaft sicherzustellen, und übertrage diese Aufgabe nicht der Nationalbank, die machtlos sei.

Ein Ja zur Bargeld-Initiative oder zum Gegenentwurf hätte in erster Linie eine symbolische Wirkung. Es würde die Bedeutung des Bargelds sowie des Frankens als schweizerische Währung unterstreichen.

Über die Volksinitiative und den Gegenentwurf wird getrennt abgestimmt. Die beiden Abstimmungsfragen können unabhängig voneinander mit Ja oder mit Nein beantwortet werden. Falls beide Vorlagen angenommen würden, könnten die Stimmenden in der Stichfrage dann angeben, welchen Text sie bevorzugen.

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